Reiche korrigierte Umsatzsteuererklärungen für die entsprechenden Jahre ein (da gibt es ein Feld "Berichtigte Meldung") und zahle. Ich denke auch, dass es nicht schadet, beim Finanzamt anzurufen. So große Summen sind das ja nicht, da werden sie bestimmt nicht besonders böse. Obwohl du natürlich deine Sorgfaltspflicht verletzt hast. Aber das hast du ja selbst schon mitbekommen![]()


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, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1954) geändert worden ist, Emissionsreduktionseinheiten im Sinne von § 3 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und zertifizierten Emissionsreduktionen im Sinne von § 3 Absatz 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes .