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Thema: GuV Einkäufe ohne Mwst. verrechnen?

  1. #1
    TP-Junior Tanger macht alles soweit korrekt
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    GuV Einkäufe ohne Mwst. verrechnen?

    Und zwar möchte ich gerne wissen, ob ich in meiner Gewinn und Verlustrechnung auch Beträge auflisten kann, die ich nicht von einem Händler gekauft habe.

    Wenn ich beispielsweise einen Schreibtisch gebraucht habe, kann ich den dann trotzdem mit auflisten? Wenn der auch nachweisbar für mein Unternehmen ist?

    Es handelt sich in diesem Fall um ein Einzelunternehmen!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tanger Beitrag anzeigen
    Und zwar möchte ich gerne wissen, ob ich in meiner Gewinn und Verlustrechnung auch Beträge auflisten kann, die ich nicht von einem Händler gekauft habe.
    Ja sicher.

    copy

  3. #3
    TP-Junior Tanger macht alles soweit korrekt
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    Muss man nachweisen woher das Geld kommt?
    Was ist wenn meine Eltern mir beispielsweise 200 euro in Bar geben und sagen
    "Hier kauf dir was für deinen Betrieb"

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du musst nachweisen das dir diese Kosten entstanden sind.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Ohne Nachfrage: nein
    Spannend wird das erst bei größeren Anschaffungen.
    Dann könnte passieren, dass das FA bereits im Rahmen der Veranlagung einen Nachweis anfordert.

    Hier handelt es sich um eine ertragsteuerlich unbeachtliche, private Schenkung mit anschließender Privateinlage in den Betrieb.

  6. #6
    TP-Junior Tanger macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du musst nachweisen das dir diese Kosten entstanden sind.
    Zitat Zitat von Ratgeber Beitrag anzeigen
    Ohne Nachfrage: nein
    Spannend wird das erst bei größeren Anschaffungen.
    Dann könnte passieren, dass das FA bereits im Rahmen der Veranlagung einen Nachweis anfordert.

    Hier handelt es sich um eine ertragsteuerlich unbeachtliche, private Schenkung mit anschließender Privateinlage in den Betrieb.
    Wie ohne Nachfrage nein? Darf ich nicht ohne Nachfrage oder was meinst du?
    Ich meine es ist doch sicherlich üblich, dass viele Unternehmer ( kleinere ) Geld durch Familien Sparbücher oder sonst was bekommt. Nicht ohne Grund hört man ja immer "das ganze gesparte der Familie ist draufgegangen" usw.

    Gruß


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du musst nachweisen das dir diese Kosten entstanden sind.
    Wenn ich z.B nen Tisch kaufe, muss ich nachweisen, dass dieser Tisch auch in meinem Büro steht?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Tanger Beitrag anzeigen
    Wenn ich z.B nen Tisch kaufe, muss ich nachweisen, dass dieser Tisch auch in meinem Büro steht?
    Hallo,
    Du musst an Hand einer Rechnung, Quittung, etc. nachweisen, dass Du das Geld für einen Tisch ausgegeben hast.
    Wenn Du Ausgaben für Büroausstattung oder ähnliches als Betriebsausgabe ausweist sollte bei einer evtl. Steuerprüfung auch etwas adäquates vorhanden sein. Getränkekiste als Sitzgelegenheit und ein Campingtisch zum Schreiben würde mit Sicherheit das Misstrauen des Steuerprüfers wecken.

    Nach der Art Deiner Fragestellung zu urteilen erscheint es mir sinnvoll, dass Du die 100 Euro Deiner Eltern für eine Existenzgründer-Seminar verwendest. Das ist auf jeden Fall eine Betriebsausgabe.

  8. #8
    TP-Junior Tanger macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du musst nachweisen das dir diese Kosten entstanden sind.
    Zitat Zitat von Ratgeber Beitrag anzeigen
    Ohne Nachfrage: nein
    Spannend wird das erst bei größeren Anschaffungen.
    Dann könnte passieren, dass das FA bereits im Rahmen der Veranlagung einen Nachweis anfordert.

    Hier handelt es sich um eine ertragsteuerlich unbeachtliche, private Schenkung mit anschließender Privateinlage in den Betrieb.
    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Du musst an Hand einer Rechnung, Quittung, etc. nachweisen, dass Du das Geld für einen Tisch ausgegeben hast.
    Wenn Du Ausgaben für Büroausstattung oder ähnliches als Betriebsausgabe ausweist sollte bei einer evtl. Steuerprüfung auch etwas adäquates vorhanden sein. Getränkekiste als Sitzgelegenheit und ein Campingtisch zum Schreiben würde mit Sicherheit das Misstrauen des Steuerprüfers wecken.

    Nach der Art Deiner Fragestellung zu urteilen erscheint es mir sinnvoll, dass Du die 100 Euro Deiner Eltern für eine Existenzgründer-Seminar verwendest. Das ist auf jeden Fall eine Betriebsausgabe.

    Auf dem Seminar war ich schon
    Du hast die Frage einfach missverstanden, natürlich muss ich alle Quittungen aufheben,
    das ist ja wohl das normalste in der Welt, und auch das mit dem Camptingtisch.
    Ich habe ja nicht vor die Steuern zu hinterziehen oder irgendein Unsinn, darum ging mir das
    absolut 0!

    Gruß

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tanger Beitrag anzeigen
    Auf dem Seminar war ich schon
    Du hast die Frage einfach missverstanden, natürlich muss ich alle Quittungen aufheben,
    das ist ja wohl das normalste in der Welt, und auch das mit dem Camptingtisch.
    Ich habe ja nicht vor die Steuern zu hinterziehen oder irgendein Unsinn, darum ging mir das
    absolut 0! Gruß
    Ich glaube Du hast Die Antwort missverstanden! Du hast nach dem "Nachweis" gefragt und ich habe genau dies beantwortet.
    Von Steuern hinterziehen habe ich nichts geschrieben und auch nicht daran gedacht.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Ich glaube Du hast Die Antwort missverstanden! Du hast nach dem "Nachweis" gefragt und ich habe genau dies beantwortet.
    Von Steuern hinterziehen habe ich nichts geschrieben und auch nicht daran gedacht.


    du meinstest "Du musst nachweisen das dir diese Kosten entstanden sind."
    Wenn ich eine Quittung einreiche, weise ich ja nicht nach das die kosten MIR entstanden sind, deswegen habe ich gefragt, ob die ein Foto haben wollen

  11. #11
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    Der Gegenstand muss logischerweise da sein/gekauft worden sein, wie jede Druckerpatrone, jedes Blatt Papier auch. Das musst du ggf. Hieb und stichfest dem Steuerprüfer nachweisen.

    Deine Eltern schenken dir das Geld - setz dich mit dem Thema Schenkungen auseinander. (siehe Antwort von Ratgeber)

    Wenn du kein richtiges Arbeitszimmer hast - also eine was auch steuerlich vom FA anerkannt wird - solltest du dich evtl. auch mit dem Thema Privatnutzung auseinander setzen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Der Gegenstand muss logischerweise da sein/gekauft worden sein, wie jede Druckerpatrone, jedes Blatt Papier auch. Das musst du ggf. Hieb und stichfest dem Steuerprüfer nachweisen.

    Deine Eltern schenken dir das Geld - setz dich mit dem Thema Schenkungen auseinander. (siehe Antwort von Ratgeber)

    Wenn du kein richtiges Arbeitszimmer hast - also eine was auch steuerlich vom FA anerkannt wird - solltest du dich evtl. auch mit dem Thema Privatnutzung auseinander setzen.
    Doch doch, hab ein Arbeitszimmer


    Uhrsprung des ganzen war auch wie gesagt nur ob ich sachen ohen MWST versteuern kann, das mit dem Schenkungen schau ich mir an, das klingt wichtig!

  13. #13
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    Was verstehst du unter "versteuern"?

    Wenn du regelbesteuert bist kannst du logischerweise aus Rechnungen auf denen keine USt. ausgewiesen ist auch keine Vorsteuer ziehen.
    Käufe von Händlern die die KU-Regelung in Anspruch nehmen oder auch von privat, welche gewerblich veranlasst sind, können natürlich trotzdem als gewerbliche Ausgabe geltend gemacht werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Sorry habe mich falsch ausgedrückt!!

    Ich meinte in der Gewinn Verlustrechnung berücksichtigen!!

    Sorry!

  15. #15
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Tanger Beitrag anzeigen
    Wie ohne Nachfrage nein? Darf ich nicht ohne Nachfrage oder was meinst du?
    Ich habe, soweit ich das beruflich kann, versucht diese beiden Fragen zu beantworten:

    - Muss man nachweisen woher das Geld kommt?
    - Was ist wenn meine Eltern mir beispielsweise 200 euro in Bar geben und sagen
    "Hier kauf dir was für deinen Betrieb"

    Gerne nochmal:

    - Selbstverständlich ist das ohne Nachfrage erlaubt. Ein Finanzierungsnachweis im Rahmen der EÜR ist nur ausnahmsweise (auf Anfrage) von der Veranlagung (Finanzamt) gefordert. Wenn angefordert, dann muss er aber auch erbracht werden. Bei so Kleinbeträgen wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angefordert werden. Und wenn, dann wäre es egal, denn:

    - dann ist dies ein Schenkung im PV mit anschließender Einlage und Verwendung des Geldes in/im BV. Steuerlich unbeachtlich.


    Alles klar?

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