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Thema: Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung / offene Lieferungen aus dem Vorjahr?!

  1. #1
    TP-Junior Mika79 macht alles soweit korrekt
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    Question Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung / offene Lieferungen aus dem Vorjahr?!

    Hallo zusammen,

    ich war bis Ende 2010 Kleinunternehmer und bin seit 2011 Umsatzsteuerpflichtig.

    Wie werden denn nun Rechnungen bzw. die Vorsteuer aus folgender Situation korrekt verrechnet bzw. verbucht?!:

    Ware als Kleinunternehmer im Dez. 2010 gekauft mit Mwst. und im Dez. 2010 gezahlt und somit gebucht im Dez. 2010.
    Lieferung der Ware im Januar 2011. Da ich nun die Ware mit Mwst. verkaufe, würde ja eine "Doppelbesteuerung" vorliegen oder?

    Gibt es eine Möglichkeit das vernünftig und sauber darzustellen?
    Danke für Eure Unterstützung!

    mfg Mika

  2. #2
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
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    Du musst halt die von dir gezahlte USt in deinen Nettoverkaufspreis mit einkalkulieren. Wenn das deine Frage war.
    Markus Bertheau
    Selbständig in Deutschland:
    http://www.markusbe.de/selbstaendig-in-deutschland/

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Mika79 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich war bis Ende 2010 Kleinunternehmer und bin seit 2011 Umsatzsteuerpflichtig.
    Ja, ich ahne schon, was kommt - das Thema haben wir auch dieses Jahr wieder mehrfach gehabt, einfach mal die Suche benutzen?

    Lieferung der Ware im Januar 2011. Da ich nun die Ware mit Mwst. verkaufe, würde ja eine "Doppelbesteuerung" vorliegen oder?
    Nein, da liegt keine Doppelbesteuerung vor. Die USt bezahlst nämlich nicht du, sondern deine Kunden. Du nimmst sie nur ein, meldest sie an, führst sie ab.

    Gibt es eine Möglichkeit das vernünftig und sauber darzustellen?
    Deine Buchungen für 2010 sind abgeschlossen, jetzt buchst du in 2011 netto und UST. Wo ist das Problem?

    copy

  4. #4
    TP-Junior Mika79 macht alles soweit korrekt
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    22
    @copy immer wieder Nett mit Dir...

    Wo das Problem liegt? Ich habe die Ware in 2010 mit MWST bezogen. Also war der bezahlte Einkaufspreis höher, da ich die Vorsteuer als Kleinunternehmer nicht geltend machen konnte.
    Jetzt wird die bestellte Ware aus 2010 in Januar 2011 geliefert und ich muss diese Ware noch mit MWST beaufschlagen was den Verkaufspreis weiter erhöht! - Also liegt doch hier wohl ganz klar eine "Doppelbesteuerung" vor, auch wenn der Kunde die "Zeche" zahlt.

    Soll ich den Artikel nun einfach z.B. 10€ brutto teurer machen? Damit es keine "Nullnummer" wird und außerdem kann der Preis am Markt dann gar nicht mehr mithalten....?!

    So einfach wie Du es sagst, "jetzt buchst du einfach Netto und die USt." ist es in dem oben liegenden Fall nicht, sondern natürlich bei den Vorfällen die in 2011 liegen, das ist klar....

    Vielleicht hat ja noch jemand den entscheidenen Tipp -. danke...
    Ach ja, habe die Suche genutzt, aber keine Antwort gefunden....

    mfg Mika

  5. #5
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