Gute Fragen.
Meines Erachtens ist diese excel Auflistung nicht schädlich für die Anwendung von § 24a Abs. 4 UStG.
Zu versteuern ist bei § 25a Abs.4 die Gesamtdifferenz bezogen auf den Besteuerungszeitraum. Dieser ist das Kalenderjahr.
Im Ergebnis werden die Verluste verrechnet.


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