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Thema: Beispiele für Einzel und Gesamtdifferenz bei Differenzbesteuerung

  1. #1
    TP-Newbie Greggger macht alles soweit korrekt
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    Beiträge
    1

    Beispiele für Einzel und Gesamtdifferenz bei Differenzbesteuerung

    Hallo liebe Foren-Mitglieder! Seit gegrüßt!

    Habe nun schon fast den ganzen Nachmittag damit verbracht, die wirklich interessanten beiträge zu lesen, habe jedoch noch ein paar fragen.


    Einzeldifferenzbesteuerung sieht doch so aus, dass z.B. in einer Excel Datei eine Übersicht JE ARTIKEL mit den Daten: Einkaufspreis, Verkaufspreis(inkl. versandkosten) bemessungsgrundlage
    Wenn nun einmal ein Artikel unter wert verkauft wird, so würde man ja, z.b. Bei Bemessungsgrundlage = -20 diese 20 Euro "herschenken", da man sie nicht saldieren kann mit anderen Bemessungsgrundlagen.

    Bei der GEsamtbemessungsgrundlage, können diese -20 Euro doch saldiert werden, oder?
    Besteuerungszeitraum ist jedoch 1 Jahr. Heißt dass, dass die GEsamtdifferenz bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung die Summer der monatlichen Gesamtdifferenzen sind, oder?

    Momentan nutze ich eine Excel übersicht, welche je Artikel den EK-Preis, Verkaufspreis und bemessungsgrundlage auflistet. Bei Bemessungsgrundlage sind minus - werte zulässig.
    Die (monatlichen ) summen ergeben doch dann die Gesamtdifferenz.

    Nun meine Frage: Ist dies aufgrund der detailierten Auswertung nicht schon eine "Einzeldifferenz"-Auflistung und somit würden alle negativen Bemessungsgrundlagen rausfallen und wären steuerlich falsch!

    Meine angedachte Lösung: Informationen löschen, d.h. lediglich die felder, der einzelnen Bemessungsgrundlagen der einzelnen Artikel(alle unter 500 euro) löschen und voila: Gesamtdifferenz.

    Dies kann jedoch nicht der ganze unterschied zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz sein, oder??

    Habe das schlechte Gefühl, dass ich auf der Leitung stehe!

    Bin um jede Hilfe, sowohl kritisch, freundlich oder agressiv froh!;-)

    Greggger
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  2. #2
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Gute Fragen.

    Meines Erachtens ist diese excel Auflistung nicht schädlich für die Anwendung von § 24a Abs. 4 UStG.
    Zu versteuern ist bei § 25a Abs.4 die Gesamtdifferenz bezogen auf den Besteuerungszeitraum. Dieser ist das Kalenderjahr.
    Im Ergebnis werden die Verluste verrechnet.

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