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Thema: Mindestlohn, Kleinunternehmerreglung, Existenzgründungszuschuss

  1. #16
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Ein weiteres Problem ist auch eines, was ein anderer hier schon hatte:

    Wenn Du dieses Jahr als KU abrechnest, kannst Du von den Waren, die Du einkaufst, keine Vorsteuer ziehen. Du bekommst also die gezahlte USt nicht zurück. Dafür darfst Du Rechnungen ohne USt schreiben, also im Prinzip die USt Deiner Einnahmen auch behalten.

    Wenn Du aber am Jahresende über den 17500 Euro gewesen bist, wirst du zum neuen Jahr umgestellt. Die Ware, die Du dann auf Lager hast, wird Dir dann Probleme bereiten, denn auf die "zahlst" Du die USt zweimal: Einmal bekommst Du sie beim Einkauf nicht zurückerstattet, da Du keine Vorsteuer ziehen durftest, als Du sie gekauft hast. Umd dann mußt Du auf den Verkauf USt berechnen und diese abführen.

    Deshalb solltest Du entweder von Anfang an die USt berechnen und auf die KU-Regelung verzichten... oder wenn Du Dich absolut nicht abbringen lassen willst, solltest Du darauf achten, das Lager zum Jahresende leer zu haben. Aber das ist sicher genauso schwer zu planen wie der Umsatz...

    Ob es möglich ist die Vorsteuer im Nachhinein abzuziehen, ging mir auch schonmal durch den Kopf. Insofern, vielen Dank für die Info!

  2. #17
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    Kalkulier doch einfach beides durch, alle Nebenkosten nicht vergessen (auch Internet, Telefon, evtl. Portalgebühren, Druckerpapier etc. pp).
    Der KU kalkuliert mit Bruttobeträgen, der Regelbesteuerte normalerweise mit Nettobeträgen und schlägt zum Schluss einfach 19% drauf.
    Und dann überleg ob du - wenn du kein KU mehr sein kannst - deinen Warenverkaufspreis halten kannst oder wie du eine Verteuerung vermittelst.
    Imho lohnt bei einem Warenverkauf mit "Verarbeitung" und anderen Nebenkosten die KU nicht wirklich.
    Aber wie geschrieben: rechne einfach...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #18
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Kalkulier doch einfach beides durch, alle Nebenkosten nicht vergessen (auch Internet, Telefon, evtl. Portalgebühren, Druckerpapier etc. pp).
    Der KU kalkuliert mit Bruttobeträgen, der Regelbesteuerte normalerweise mit Nettobeträgen und schlägt zum Schluss einfach 19% drauf.
    Und dann überleg ob du - wenn du kein KU mehr sein kannst - deinen Warenverkaufspreis halten kannst oder wie du eine Verteuerung vermittelst.
    Imho lohnt bei einem Warenverkauf mit "Verarbeitung" und anderen Nebenkosten die KU nicht wirklich.
    Aber wie geschrieben: rechne einfach...

    Internetkosten (einschließlich Telefon) wären 5,70€ monatlich, Druckpapier und Patronen wären vielleicht auch nochmal 10€, wenn es hochkommt. Dann kommen die Pakete und Umschläge, ca. 15€. Ebay Gebühren, wahrscheinlich das Höchste, ich gehe mal von 50€ aus. Das sind zusammen in etwa 80, sagen wir mal großzügig 100€ monatlich, die ich abschreiben kann.

    Dann sind es aber nach meiner Rechnung (unten) immer noch 300€, die ich abgeben muss. Die KU-Reglung ist imo für den Anfänger einfacher und spart zudem (in meinem Fall) auch noch an Steuern.

  4. #19
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    Wenn du meinst... mir soll's egal sein. Es gibt hier genug Threads a la "ich wechsel von der KU zur Regelbesteuerung... Probleme".

    Aber nochmal ganz deutlich: die 19% bezahlst nicht du!
    Imho hast du die Regelbesteuerung nicht wirklich verstanden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    ... die ich abschreiben kann.
    Abschreiben? Tu' dir selbst einen Gefallen: Mach' ein Existenzgründerseminar mit. Bei dir sitzt einfach so vieles noch nicht. Mit "abschreiben" hat das nichts zu tun.

    Zitat Zitat von dorintia
    Imho hast du die Regelbesteuerung nicht wirklich verstanden.
    Das Gefühl habe ich auch ...

    copy

  6. #21
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Abschreiben? Tu' dir selbst einen Gefallen: Mach' ein Existenzgründerseminar mit. Bei dir sitzt einfach so vieles noch nicht. Mit "abschreiben" hat das nichts zu tun.



    Das Gefühl habe ich auch ...

    copy
    Sorry, Mr.Einzelunternehmer, aber "absetzen" und "abschreiben" habe ich wohl am häufigsten gelesen, auch in dem 700 Seitigen Buch, welches vor einem Jahr geschrieben wurde.
    Vielleicht ist es nicht der Ausdruck, welchen die Steuerfutzis benutzen, aber du weisst doch was gemeint ist oder ?

    @dorintia:
    Mir ist klar was du meinst, und ich habe die Regelbesteuerung verstanden. Aber seid Ihr im Verkauf bei Ebay schonmal tätig gewesen ? Es sagt sich immer so einfach "Als Verkäufer leitet man die USt einfach an den Kunden weiter", aber wenn man nicht mit dem "Top-Preis" mithält, kommt nichts weg, ganz einfach. Ich muss vom Kunden 19% mehr Geld verlangen, leichter gesagt, als getan, vor allem als Händler bei Ebay.

  7. #22
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    Ja, bin ich gewesen und ich habe mich zu Beginn meines Gewerbes bewusst gegen die KU-Regelung entschieden. Seit letztes Jahr mach ich nix mehr mit ebay (und paypal), habe mich intensiv mit SEO für meinen normalen Internetshop beschäftigt und seitdem habe ich mehr Geld auf dem Konto und es lebt und arbeitet sich bei weitem stressfreier.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #23
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ja, bin ich gewesen und ich habe mich zu Beginn meines Gewerbes bewusst gegen die KU-Regelung entschieden. Seit letztes Jahr mach ich nix mehr mit ebay (und paypal), habe mich intensiv mit SEO für meinen normalen Internetshop beschäftigt und seitdem habe ich mehr Geld auf dem Konto und es lebt und arbeitet sich bei weitem stressfreier.
    Nunja, ich habe nebenbei noch eine Ausbildung und weiß eben noch nicht wie es mit dem Ebay Shop läuft. Sollte es meinen Vorstellungen entsprechen, so werde ich das weiter ausbauen und natürlich auch auf einen echten, eigenen Shop setzen. Die Ebay Gebühren sind ja schlichtweg dreist, aber für den Anfang optimal, weil es eben so einfach ist.
    Eine eigene Seite erfordert sehr viel Zeit, die ich als Vollzeitbeschäftigter noch nicht habe.

    Der Aufwand mit der KU-Reglung ist für mich deswegen ansprechender. Ich brauche keine EÜR und keine Umsatzvorsteueranmeldung machen, lediglich den Gewinn in der Steuererklärung mitteilen. Ist der Umstieg von KU auf Regelbesteuerung denn wirklich so kompliziert ?

  9. #24
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Ich brauche keine EÜR und keine Umsatzvorsteueranmeldung machen, lediglich den Gewinn in der Steuererklärung mitteilen.
    Doch, eine EÜR musst du natürlich trotzdem machen. Die KU-Regelung betrifft ausschließlich die USt.!
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #25
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    http://www.frag-einen-steuerprofi.de...n__f29049.html

    "Sie müsssen den amtlichen Vordruck „EÜR“ als Kleinunternehmer dem Finanzamt nicht einreichen und sollten dies daher auch nicht tun. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das BMF-Schreiben vom 10.2.2005 IV A7- S 1451-14/05. Dort heisst es u.a.: „Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. "


    Hab ich was falsch verstanden ? Lese das auch nicht zum ersten mal.

    EDIT:
    Betriebseinnahmen > 17.500 EUR => Verwendung des offiziellen Vordrucks der EÜR
    Betriebseinnahen < 17.500 EUR => EÜR kann formlos eingereicht werden

    Okay, ist klar.
    Geändert von Sawyer (18.02.2011 um 17:09 Uhr)

  11. #26
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Sorry, Mr.Einzelunternehmer, (..)
    Wer nicht will, der hat schon. Viel Spaß noch als Millionster ebay-Krauter. Mit deinem gelesenen Buch bist du bestens vorbereitet und der Abbruch der Ausbildung führt dich geradewegs ins Paradies.

    copy

  12. #27
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wer nicht will, der hat schon. Viel Spaß noch als Millionster ebay-Krauter. Mit deinem gelesenen Buch bist du bestens vorbereitet und der Abbruch der Ausbildung führt dich geradewegs ins Paradies.

    copy
    Sorry, aber deine "besserwisserische" Art und Weise Fragen zu beantworten ist irgendwann unerträglich. Wenn du weißt was ich meine, warum dann dieses Nachgehake und Bemerkungen darüber, wie unerfahren ich doch bin, obwohl du doch genau weißt, dass hinter dem "absetzen" einfach nur "Vorsteuer abziehen" steckt.
    Und solange ich über meine Kalkulationen im Einkauf und die Ebay Gebühren den Überlick halte, werde ich Spaß haben, auch als Zich-Millionster "Ebay-Krauter". Manchmal habe ich das Gefühl, dass Leute, die Behauptungen aufstellen, dass man es auf Ebay vergessen kann, genau die (naiven) Leute sind, die selber auf Ebay handeln und Angst vor neuer Konkurrenz haben.

  13. #28
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Hab ich was falsch verstanden ?
    Ja, so einiges. Egal, ab du nun einen "amtlichen Vordruck" oder eine "formlose Gewinnermittlung" benutzen darfst/kannst/musst, du musst eine Gewinnermittlung machen. Das machst du in Form einer EÜR.
    Ich muss vom Kunden 19% mehr Geld verlangen, leichter gesagt, als getan, vor allem als Händler bei Ebay.
    Auch hier liegst du in den meisten Fällen falsch. Da du gleichzeitig Vorsteuer vom EK ziehst, bleiben letztlich 19% vom Gewinn als Mehrausgabe für den Kunden. Und sollte die Ware sich als unverkäuflich herausstellen, bleibst du nur auf dem netto EK sitzen, anstatt auf dem brutto EK.

  14. #29
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber deine "besserwisserische" Art und Weise Fragen zu beantworten ist irgendwann unerträglich. Wenn du weißt was ich meine, warum dann dieses Nachgehake und Bemerkungen darüber, wie unerfahren ich doch bin, obwohl du doch genau weißt, dass hinter dem "absetzen" einfach nur "Vorsteuer abziehen" steckt.
    Wenn Du die falschen Begriffe benutzt, ist es für den Leser nicht einfach zu erkennen, ob Du zwar verstanden hast, worum es geht, aber eben nur die falschen Begriffe benutzt... oder ob Du völlig auf dem Holzweg bist. Deshalb gibt es die richtigen Begriffe: damit man die nutzt.

    Zu copy kann ich nur sagen, daß ich ihn als kompetenten Schreiber kennen gelernt habe. Er ist nur deshalb besser-wisserisch, weil er es besser weiß.

    Der Umstieg KU->Regelbesteuerter ist dann kompliziert, wenn Du noch Ware auf Lager hast. Das habe ich aber weiter oben schon geschrieben. Beim Einkauf als KU bezahlst Du die USt, darfst aber keine Vorsteuer ziehen. Ergebnis: USt bezahlt. Beim Verkauf als Regelbesteuerter mußt Du die USt ausweisen und abführen. Ergebnis: USt bezahlt.

    Beispiel: Du handelst mit Kühlschränken, die im Einkauf 100 Euro plus USt kosten und Dir im Verkauf 110 Euro plus USt bringen. Diese verkaufst Du an Privatpersonen, die also nicht vorsteuerberechtigt sind.

    Kleinunternehmer: Einkauf 119 Euro, Verkauf 130,90 Euro.
    Regelbesteuerter: Einkauf 100 Euro, Verkauf 110 Euro, USt ist durchlaufender Posten.

    Das bedeutet für Lagerware: Einkauf 119 Euro, Verkauf 110 Euro => Verlust 9 Euro.

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