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Thema: Mindestlohn, Kleinunternehmerreglung, Existenzgründungszuschuss

  1. #1
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Mindestlohn, Kleinunternehmerreglung, Existenzgründungszuschuss

    Guten Abend zusammen,

    ich habe vor 3 Tagen mein Gewerbe angemeldet und überlege noch, ob ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehme oder nicht. Als Hauptberuflicher Azubi macht es im Prinzip Sinn, allerdings weiß ich noch nicht, ob ich in einigen Monaten die Ausbildung abbreche und mich komplett auf eigene Beine Stelle.

    Meinen Rechnungen zufolge würden von 2000€ Rohgewinn ca. 400€ allein an Umsatzsteuern abgezogen werden.

    Von den 1600€ schätze ich die Einkommenssteuer auf ca. 300€ und die Sozialversicherung ebenfalls auf ca. 300€.

    1.Stimmt es also, dass von den verdienten 2000€ nur ca. 1000€ bleiben würden ? Oder liege ich mit meinen Schätzungen daneben ?
    2.Was passiert, wenn ich z.B. im April mit der Ausbildung aufhöre und Hauptberuflich selbstständig bin ? Da komme ich natürlich über 17500€ Umsatz im Jahr. Muss ich dann nachzahlen ?

    3. (Etwas vollkommen anderes: )
    Kann ich in 3 Monaten noch den Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur bekommen, falls ich mein Gewerbe Hauptberuflich machen möchte ?


    Ich bedanke mich herzlich für jegliche Bemühungen

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Meinen Rechnungen zufolge würden von 2000€ Rohgewinn ca. 400€ allein an Umsatzsteuern abgezogen werden.
    Die Umsatzsteuer wird nicht vom 'Rohgewinn' abgezogen, sondern ist auf die Umsätze fällig.

    Von den 1600€ schätze ich die Einkommenssteuer auf ca. 300€ und die Sozialversicherung ebenfalls auf ca. 300€.
    Was rechnest du denn an Sozialversicherung? Solange dein Haupteinkommen aus der Ausbildung stammt, zahlst du für die selbstständige Tätigkeit keine weitere Sozialversicherung. Kommt dein Haupteinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, zahlst du die Sozialversicherung komplett selbst - der Arbeitgeberanteil fällt dann weg.

    Weiss dein Ausbildungsbetrieb eigentlich, dass du ein Gewerbe angemeldet hast?

    1.Stimmt es also, dass von den verdienten 2000€ nur ca. 1000€ bleiben würden ? Oder liege ich mit meinen Schätzungen daneben ?
    Keine Ahnung, ich kenne deine Einkommensverhältnisse nicht - du musst beachten, dass dein Gesamteinkommen mit der Einkommensteuer besteuert wird - also Einkommen aus der Ausbildung plus Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit plus sonstiges Einkommen, falls vorhanden, Strich drunter, Berechnung der Einkommensteuer.

    Schätze nicht, sondern rechne.

    2.Was passiert, wenn ich z.B. im April mit der Ausbildung aufhöre und Hauptberuflich selbstständig bin ? Da komme ich natürlich über 17500€ Umsatz im Jahr. Muss ich dann nachzahlen ?
    Nein. Aber im nächsten Jahr bist du automatisch regelbesteuert.

    3. (Etwas vollkommen anderes: )
    Kann ich in 3 Monaten noch den Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur bekommen, falls ich mein Gewerbe Hauptberuflich machen möchte ?
    Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben, musst du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben - hast du den überhaupt? Der Anspruch entsteht erst, wenn du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Und einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld bei ALG 2 gibt es überhaupt nicht.

    copy

  3. #3
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Umsatzsteuer wird nicht vom 'Rohgewinn' abgezogen, sondern ist auf die Umsätze fällig.
    Sprich es würde doch etwas höher ausfallen ? Sagen wir mal 70 000 Umsatz im Jahr. Das würden an Steuern 13300€ sein. Gehen wir mal davon aus, dass man die Hälfte davon als Vorsteuer absetzen kann: 6650€. Auf 12 Monate wären es dann also um die 550€. Kann man das so sagen ?


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Was rechnest du denn an Sozialversicherung? Solange dein Haupteinkommen aus der Ausbildung stammt, zahlst du für die selbstständige Tätigkeit keine weitere Sozialversicherung. Kommt dein Haupteinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, zahlst du die Sozialversicherung komplett selbst - der Arbeitgeberanteil fällt dann weg.

    Weiss dein Ausbildungsbetrieb eigentlich, dass du ein Gewerbe angemeldet hast?
    Die Sozialversicherung habe ich eingerechnet, weil ich wissen möchte wie viel es denn sein würde ohne die Ausbildung. (Näher auf die Ausbildung möchte ich eigentlich gar nicht eingehen)

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung, ich kenne deine Einkommensverhältnisse nicht - du musst beachten, dass dein Gesamteinkommen mit der Einkommensteuer besteuert wird - also Einkommen aus der Ausbildung plus Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit plus sonstiges Einkommen, falls vorhanden, Strich drunter, Berechnung der Einkommensteuer.

    Schätze nicht, sondern rechne.
    Verstehe ich nicht ganz. Wird die Einkommenssteuer nicht bereits abgezogen bevor ich das Geld von meiner jetzigen Firma auf mein Konto überwiesen bekomme ?
    Ich weiß, dass ich in der steuerlichen Erfassung auch das jetzige Brutto Einkommen angeben muss, frage mich aber warum ? Es wird doch wohl nicht zweifach abgezogen.

    Und was passiert, wenn ich die Ausbildung Ende April/Mai beende ? Muss ich dem FA lediglich berichten, dass das "nichtselbständige Einkommen" gestrichen werden kann ?

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben, musst du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben - hast du den überhaupt? Der Anspruch entsteht erst, wenn du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Und einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld bei ALG 2 gibt es überhaupt nicht.
    copy
    Soweit ich weiß zahlt man während der Ausbildung auch schon ein und da ich im 2. Lehrjahr bin, gehe ich davon aus, dass ich Anspruch darauf habe. Korrigiert mich,wenn ich falsch liege.



    Kann man denn als "Fausformel" sagen, dass in etwa die Hälfte des selbstständigen Einkommens als Kaufmann über bleibt ?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Sprich es würde doch etwas höher ausfallen ?
    Was, "es"?

    Sagen wir mal 70 000 Umsatz im Jahr. Das würden an Steuern 13300€ sein. Gehen wir mal davon aus, dass man die Hälfte davon als Vorsteuer absetzen kann: 6650€. Auf 12 Monate wären es dann also um die 550€. Kann man das so sagen ?
    Nein, so kann man das nicht sagen.

    Die Umsatzsteuer - 7% oder 19% - fällt an, wenn du etwas verkaufst. Für jeden einzelnen Verkauf. "Absetzen" kannst du davon gar nichts, falscher Begriff, als Vorsteuer ziehen kannst du die USt, die du selbst (!) beim Einkauf bezahlt hast. Das ist nicht mit "Hälfte" oder so. Wenn du für einen Euro netto einkaufst, zahlst du darauf 19 Cent USt, verkaufst du für zehn Euro, nimmst du 1,19 an USt ein - die 19 Cent kannst du als Vorsteuer ziehen, einen Euro schuldest du dem Finanzamt.

    Die Sozialversicherung habe ich eingerechnet, weil ich wissen möchte wie viel es denn sein würde ohne die Ausbildung. (Näher auf die Ausbildung möchte ich eigentlich gar nicht eingehen)
    Dann wirst du die kompletten Sozialabgaben _selbst_ tragen, der AG-Anteil fällt weg. Du kommst hier mit irgendwelchen Schätzungen nicht weiter. Rechne! Erkundige dich, was dich die Krankenversicherung kosten wird.

    Verstehe ich nicht ganz. Wird die Einkommenssteuer nicht bereits abgezogen bevor ich das Geld von meiner jetzigen Firma auf mein Konto überwiesen bekomme ?
    Ja, aber nur auf Grundlage dessen, was du dort verdienst. Und nur für diesen Teil. Hast du mehr Einkommen, ändert sich die Berechnungsgrundlage und für einen Teil deines Einkommens hast du logischerweise auch noch keine Steuern bezahlt.

    Ich weiß, dass ich in der steuerlichen Erfassung auch das jetzige Brutto Einkommen angeben muss, frage mich aber warum ? Es wird doch wohl nicht zweifach abgezogen.
    Nein, der Teil den du bereits bezahlt hast, wird natürlich nicht noch einmal abgezogen.

    Und was passiert, wenn ich die Ausbildung Ende April/Mai beende ? Muss ich dem FA lediglich berichten, dass das "nichtselbständige Einkommen" gestrichen werden kann ?
    Nein, das musst du dem nicht berichten - du machst Anfang 2012 eine Steuererklärung, in der du das alles erklärst.

    Soweit ich weiß zahlt man während der Ausbildung auch schon ein und da ich im 2. Lehrjahr bin, gehe ich davon aus, dass ich Anspruch darauf habe. Korrigiert mich,wenn ich falsch liege.
    Du liegst nicht falsch, aber diese Information hast du bisher nicht gegeben. Wir können hier nicht hellsehen und wissen, in welchem Lehrjahr du bist, deshalb habe ich gefragt.

    Da du sehr wenig einzahlst, wird aber auch dein Anspruch sehr gering ausfallen - rechne das mal durch.

    Kann man denn als "Fausformel" sagen, dass in etwa die Hälfte des selbstständigen Einkommens als Kaufmann über bleibt ?
    Nein, kann man so nicht.

    Ich empfehle dir, ein Existenzgründerseminar zu machen. Bei dir fehlt viel an Wissen, das für eine Selbstständigkeit nötig ist.

    copy
    Geändert von copy (15.02.2011 um 09:01 Uhr)

  5. #5
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitiere aus dem Buch "Der erfolgreiche Online-Shop".

    Angenommen, Sie haben einen Gesamtgewinn von 50000€ im Jahr. Dafür müssen Sie eine Umsatzsteuer von 19% an das Finanzamt abführen, das wären 9500€.

    Später wird die Pauschale Vorsteuer errechnet:

    11,7% von 100 000 = 5.850€, die Sie behalten können. An das Finanzamt abführen müssen Sie dann nur noch 9500€-5.850€ = 3650€.
    Sie sehen also: Ganz ohne Zettelwirtschaft können SIe eine höhere Vorsteuer behalten, als wenn Sie Ihre tatsächliche Vorsteuer abgezogen hätten.

    *Die 11,7% bezieht sich auf Elektrogeräte.

    Alles Blödsinn ?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Alles Blödsinn ?
    Nein, warum? Irgendwie sind deine Fragen etwas erratisch ...

    copy

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Alles Blödsinn ?
    Googel doch einfach mal nach der pauschalen Vorsteuer.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Dann habe ich mich vorhin falsch ausgedrückt.

    Was mich gerade brennend interessiert:

    Muss ich wirklich nichts an Umsatzsteuern nachzahlen,wenn ich weit über die 17500 komme ? Sagen wir mal 40000 ? Oder entscheidet es das FA von Fall zu Fall ?

    Mein Problem ist, dass ich die Ausbildung nur als finanzielle Unterstützung mache und abspringen möchte, sobald ich sehe, dass mein Konzept funktioniert. Bisher hats gut geklappt, allerdings kann man ja nicht einfach 2 Monate lang unangemeldet Waren verkaufen.

    Kann ich also die Kleinunternehmerreglung bis zum Ende des Jahres in Anspruch nehmen ohne, dass ich später eine Überaschung vom FA bekomme ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Dann habe ich mich vorhin falsch ausgedrückt.

    Was mich gerade brennend interessiert:

    Muss ich wirklich nichts an Umsatzsteuern nachzahlen,wenn ich weit über die 17500 komme ?
    Vielleicht noch einmal: Du kannst die KU-Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn du voraussichtlich im laufenden Jahr (volle 12 Monate, bei weniger Monaten anteilig weniger) nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machst und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro.

    Kommst du im ersten Jahr bereits über 17.500 Euro, bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert.

    Kannst du jetzt bereits absehen, dass dein Umsatz im laufenden Jahr über 17.500 Euro liegt, kannst du die KU-Regelung nicht in Anspruch nehmen.

    copy

  10. #10
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Vielleicht noch einmal: Du kannst die KU-Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn du voraussichtlich im laufenden Jahr (volle 12 Monate, bei weniger Monaten anteilig weniger) nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machst und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro.

    Kommst du im ersten Jahr bereits über 17.500 Euro, bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert.

    Kannst du jetzt bereits absehen, dass dein Umsatz im laufenden Jahr über 17.500 Euro liegt, kannst du die KU-Regelung nicht in Anspruch nehmen.

    copy

    Wie war das mit dem "Hellsehen" ? Ich kanns nunmal einfach nicht abschätzen, ich habe 10 Artikel in kurzer Zeit verkauft, kann aber nicht sagen ob ich 200 Artikel in dem gleichen Tempo wegbekomme. Eine Art "Probezeit" gibt es ja nicht.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Wie war das mit dem "Hellsehen" ? Ich kanns nunmal einfach nicht abschätzen, ich habe 10 Artikel in kurzer Zeit verkauft, kann aber nicht sagen ob ich 200 Artikel in dem gleichen Tempo wegbekomme. Eine Art "Probezeit" gibt es ja nicht.
    Richtig, gibt es nicht. Du musst dich eben intensiv mit dem Ding befassen - Marktanalysen betreiben, gibt es Konkurrenz, wenn nein, wie lange wird das wohl so bleiben?, ist das ein Saisonartikel, usw.

    Im Übrigen ist mir nicht klar, wieso du so versteift auf die KU-Regelung bist. Funktioniert dein Geschäftsmodell ohne die nicht? Warum verzichtest du nicht einfach von vorne herein auf die KU-Regelung?

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  12. #12
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Weil ich keine Anschaffungskosten habe, lediglich die verzollte Auslandsware kann ich als Vorsteuer absetzen, sonst nichts. Desweiteren bin ich, bis auf viele Recherchen und ein Buch, relativ neu in diesem Thema, deshalb wär es auch für mich angenehmer im ersten Jahr mich nicht mit der Umsatzsteuer rumschlagen zu müssen.

    Der Aufwand ist zudem kleiner und ich kann mich voll und ganz auf mein Ding konzentrieren. Was spricht denn dagegen ? Selbst wenn ich über die 17500 Grenze komme ? Dann habe ich halt erst ab dem 2. Jahr die Umsatzsteuer am Hals.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Weil ich keine Anschaffungskosten habe, lediglich die verzollte Auslandsware kann ich als Vorsteuer absetzen, sonst nichts.
    Abgesehen davon, dass du den Begriff "absetzen" wieder vergessen solltest (der ist falsch und den gibt es im Steuerrecht auch gar nicht):

    Du kannst keine "Ware" als Vorsteuer ziehen, sondern nur die von dir verauslagte Umsatzsteuer - in diesem Fall also Einfuhrumsatzsteuer.

    Und diese Einfuhrumsatzsteuer zahlst du so oder so, davon befreit dich die KU-Reglung nicht.

    Was spricht denn dagegen ? Selbst wenn ich über die 17500 Grenze komme ? Dann habe ich halt erst ab dem 2. Jahr die Umsatzsteuer am Hals.
    Dagegen spricht, dass du dir nach dem, was du bisher geschrieben hast, ziemliche Sorgen darum machst, die Umsatzgrenze sowieso zu überschreiten. Und ich vermute fast, dass du das mit dem "am Hals haben" auch nicht ganz richtig einschätzt - wie gesagt: bezahlen musst du die bei der Einfuhr aus den USA auf jeden Fall.

    copy

  14. #14
    TP-Member Sawyer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass du den Begriff "absetzen" wieder vergessen solltest (der ist falsch und den gibt es im Steuerrecht auch gar nicht):

    Du kannst keine "Ware" als Vorsteuer ziehen, sondern nur die von dir verauslagte Umsatzsteuer - in diesem Fall also Einfuhrumsatzsteuer.

    Und diese Einfuhrumsatzsteuer zahlst du so oder so, davon befreit dich die KU-Reglung nicht.



    Dagegen spricht, dass du dir nach dem, was du bisher geschrieben hast, ziemliche Sorgen darum machst, die Umsatzgrenze sowieso zu überschreiten. Und ich vermute fast, dass du das mit dem "am Hals haben" auch nicht ganz richtig einschätzt - wie gesagt: bezahlen musst du die bei der Einfuhr aus den USA auf jeden Fall.

    copy

    Ich meine die Vor- und Nachteile der KU-Reglung zu kennen und soweit ich weiß, profitiere ich in meinem Fall definitiv davon. Für die Einfuhr von z.B. 1000€ Waren Bezahle ich nunmal 119€ drauf + etwas für die Verarbeitung.*
    Nach dem Verkauf davon für z.B. 2500€ kann ich aber ca. (530€ -120€ =) 410€ dem FA geben. Was spricht also dafür bereits im ersten Jahr die KU-Reglung nicht in Anspruch zu nehmen ? Falls ich drüber komme, bekomme ich nunmal im nächsten Jahr den Status und nach meinen Recherchen und deinen Antworten brauche ich bzgl. Nachzahlungen keine Sorgen zu machen. Ich muss lediglich selber wissen, ob ich drüber bin und ab welchem Zeitpunkt ich Rechnungen MIT Umsatzsteuer schreiben muss.

    *In einer FedEx Rechnung wird außer der EUST noch eine Vorlageprovision (10€) und "Zölle o. EGKS Zölle.." (18€) genommen. Das FA übernimmt nur die EUST, richtig ?

  15. #15
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Ein weiteres Problem ist auch eines, was ein anderer hier schon hatte:

    Wenn Du dieses Jahr als KU abrechnest, kannst Du von den Waren, die Du einkaufst, keine Vorsteuer ziehen. Du bekommst also die gezahlte USt nicht zurück. Dafür darfst Du Rechnungen ohne USt schreiben, also im Prinzip die USt Deiner Einnahmen auch behalten.

    Wenn Du aber am Jahresende über den 17500 Euro gewesen bist, wirst du zum neuen Jahr umgestellt. Die Ware, die Du dann auf Lager hast, wird Dir dann Probleme bereiten, denn auf die "zahlst" Du die USt zweimal: Einmal bekommst Du sie beim Einkauf nicht zurückerstattet, da Du keine Vorsteuer ziehen durftest, als Du sie gekauft hast. Umd dann mußt Du auf den Verkauf USt berechnen und diese abführen.

    Deshalb solltest Du entweder von Anfang an die USt berechnen und auf die KU-Regelung verzichten... oder wenn Du Dich absolut nicht abbringen lassen willst, solltest Du darauf achten, das Lager zum Jahresende leer zu haben. Aber das ist sicher genauso schwer zu planen wie der Umsatz...

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