Die Umsatzsteuer wird nicht vom 'Rohgewinn' abgezogen, sondern ist auf die Umsätze fällig.
Was rechnest du denn an Sozialversicherung? Solange dein Haupteinkommen aus der Ausbildung stammt, zahlst du für die selbstständige Tätigkeit keine weitere Sozialversicherung. Kommt dein Haupteinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, zahlst du die Sozialversicherung komplett selbst - der Arbeitgeberanteil fällt dann weg.Von den 1600€ schätze ich die Einkommenssteuer auf ca. 300€ und die Sozialversicherung ebenfalls auf ca. 300€.
Weiss dein Ausbildungsbetrieb eigentlich, dass du ein Gewerbe angemeldet hast?
Keine Ahnung, ich kenne deine Einkommensverhältnisse nicht - du musst beachten, dass dein Gesamteinkommen mit der Einkommensteuer besteuert wird - also Einkommen aus der Ausbildung plus Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit plus sonstiges Einkommen, falls vorhanden, Strich drunter, Berechnung der Einkommensteuer.1.Stimmt es also, dass von den verdienten 2000€ nur ca. 1000€ bleiben würden ? Oder liege ich mit meinen Schätzungen daneben ?
Schätze nicht, sondern rechne.
Nein. Aber im nächsten Jahr bist du automatisch regelbesteuert.2.Was passiert, wenn ich z.B. im April mit der Ausbildung aufhöre und Hauptberuflich selbstständig bin ? Da komme ich natürlich über 17500€ Umsatz im Jahr. Muss ich dann nachzahlen ?
Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben, musst du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben - hast du den überhaupt? Der Anspruch entsteht erst, wenn du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Und einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld bei ALG 2 gibt es überhaupt nicht.3. (Etwas vollkommen anderes: )
Kann ich in 3 Monaten noch den Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur bekommen, falls ich mein Gewerbe Hauptberuflich machen möchte ?
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren