Dann beantrage halt eine. Die ist ja nicht an die Regelbesteuerung gekoppelt. Wenn das die Bedingung des italienischen Großhändlers ist, ist sie das halt. Du kannst ihn nicht zwingen, dir was zu deinen Konditonen zu verkaufen. Du musst den EInkauf dann halt hier umsatzversteuern.
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Und doch, du zahlst die USt., sie steckt drin und wird nicht ausgewiesen. Das ist wie mit deinen Rechnungen hier als KU...
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