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Thema: Italienischer Großhändler unfähig?

  1. #1
    TP-Junior limitman macht alles soweit korrekt
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    Italienischer Großhändler unfähig?

    Hi Leute erstmal, bin neu in dem Forum,

    und habe mich extra angemeldet um nach eurem Rat zu fragen.

    Habe vor bei einem italienischen Großhändler Waren zu bestellen.

    Ich bin Kleinunternehmer, ohne UST-ID und unterliege nicht der Erwerbsbesteuerung.

    Nun wollte ich bei dem Großhändler bestellen und der verlangt von mir eine ,,VAT Number" da er mir sonst nichts verkaufen könne.

    Wie ist das nun. Ich würde gerne wollen dass er mir einfach die italienische USst-Steuer berechnet, da es ja anders nicht geht weil ich keine UST-ID habe und die Steuer ja dann dort abgeführt werden muss. Erwerbsschwelle ist auch nicht überschritten worden und wird es auch nicht mit dieser Lieferung.

    Habe ihm dann aus Verzweiflung meine deutsche Steuernummer (die normale) geschickt,
    und er meint dennoch das geht nicht.

    Was ist da los, kapiere ich das System nicht oder ist da wieder mal eine freundliche Praktikantin beim Großhändler zugange die mir erzählt das geht nicht?

    Und wenn es nicht an mir liegt, was mache ich da am besten?
    Ihnen ein Informationsblatt schicken oder wie soll ich da am besten vorgehen???

  2. #2
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    Zitat Zitat von limitman Beitrag anzeigen
    Hi Leute erstmal, bin neu in dem Forum,

    und habe mich extra angemeldet um nach eurem Rat zu fragen.

    Habe vor bei einem italienischen Großhändler Waren zu bestellen.

    Ich bin Kleinunternehmer, ohne UST-ID
    Dann beantrage halt eine. Die ist ja nicht an die Regelbesteuerung gekoppelt. Wenn das die Bedingung des italienischen Großhändlers ist, ist sie das halt. Du kannst ihn nicht zwingen, dir was zu deinen Konditonen zu verkaufen. Du musst den EInkauf dann halt hier umsatzversteuern.

    copy

  3. #3
    TP-Junior limitman macht alles soweit korrekt
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    Hm...also ich muss quasi zur Erwerbsbesteuerung wechseln?
    Denn sonst kriege ich die UST ID ja nicht, richtig?

    Geht das überhaupt noch, ich meine ich habe ein Gewerbe seit Juli 2010 angemeldet,
    da ist man doch erstmal für 2 Jahre gebunden bevor man da wechseln kann (oder erst nach dem Wechsel...?)

    Und ich müsste dann ALLE Waren die ich aus den Mitgliedstaaten kaufe hier versteuern?
    Oder nur diejenigen, bei denen ich eine Netto-Rechnung (ohne UST) erhalte?
    Also was ich damit meine: Dürfte ich nach dem Wechsel zur Erwerbsbesteuerung (die ich doch brauche?) nur noch Netto-Rechnungen aus Mitgliedstaaten erhalten, oder könnte ich mal Netto-Rechnung erhalten und dann hier die UST bezahlen und mal die ausländische UST zahlen, wie es gerade besser passt?

    Und ansonsten müsste ich ja dann für Waren die ich im Inland verkaufe auch UST hier ausweisen, abführen und Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich machen? Oder ändert sich da im Inland nichts weil die Erwerbsbesteuerung nur Auslandsgeschäfte (EU) betrifft?
    Geändert von limitman (18.02.2011 um 01:44 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von limitman Beitrag anzeigen
    Hm...also ich muss quasi zur Erwerbsbesteuerung wechseln?
    Naja, was heisst wechseln - die KU-Regelung bleibt davon unberührt, falls dir das Sorgen bereitet.

    Denn sonst kriege ich die UST ID ja nicht, richtig?
    Du bekommst die USt-ID für die Erwerbsbesteuerung, ja. Anders kannst du ja (in diesem Fall) nicht erwerben, darum geht's ja.

    Geht das überhaupt noch, ich meine ich habe ein Gewerbe seit Juli 2010 angemeldet,
    da ist man doch erstmal für 2 Jahre gebunden bevor man da wechseln kann (oder erst nach dem Wechsel...?)
    Das ist kein "Wechsel" in dem SInn, die KU-Regelung ist davon nicht berührt.

    Und ich müsste dann ALLE Waren die ich aus den Mitgliedstaaten kaufe hier versteuern?
    Nein, nur die bei denen du mit Nettorechnung einkaufst.

    Und ansonsten müsste ich ja dann für Waren die ich im Inland verkaufe auch UST hier ausweisen, abführen und Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich machen?
    NEIN. Das _darfst_ du als KU weiterhin nicht.

    Oder ändert sich da im Inland nichts weil die Erwerbsbesteuerung nur Auslandsgeschäfte (EU) betrifft?
    Richtig.

    copy

  5. #5
    TP-Junior limitman macht alles soweit korrekt
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    Danke!! Hast mir echt geholfen copy.

    Wenn ich also die UST in einem Mitgliedstaat bezahle muss ich es dann hier nicht mehr machen, alles klar.

    Was ist aber bei Kauf von Privat aus einem Mitgliedstaat, das habe ich mich schon immer gefragt.
    Dann zahle ich ja weder dort UST noch hier, richtig?

  6. #6
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    Nein, nicht richtig. Wenn ich privat was in Spanien kaufen will - vorausgesetzt der span. Händler verkauft und liefert an deutsche Endkunden - dann zahle ich die span. MwSt.... immer. Und auch wenn ich von privat kaufe ist im Preis die UST. enthalten - der Käufer hat die ja auch mal bezahlt - wird aber logischerweise nicht ausgewiesen.
    Dein ital. Großhändler will grundsätzlich erstmal das du ihm mit deiner USt.ID deine Unternehmertätigkeit nachweist. Das ist üblich, auch hier in Dtschld., also unterstelle nicht gleich Unfähigkeit.

    Innerhalb der EU muss man als Unternehmer die Ware hier versteuern wenn man durch Hingabe der UST.-ID eine Netto-Nechnung bekommen hat.... innergemeinschaftlicher Erwerb.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Nein das meinte ich nicht, da habe ich mich unklar ausgedrückt.

    Ich meinte wenn ich als Kleinunternehmer mit UST-ID (oder auch ohne wie es bei mir im Moment der Fall ist)
    bei einer Privatperson aus einem Mitgliedstaat etwas für mein Unternehmen einkaufe?

    Die kann mir ja keine UST berechnen als Privatperson, und ich muss es (ob mit oder ohne UST-ID) hier ja nicht versteuern?
    Das meinte ich?

  8. #8
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    Einer Privatperson gibst du ja auch nicht eine USt.-ID hin um eine Nettorechnung zu bekommen. Du hast wohl noch nie was innerhalb der EU gekauft?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Doch habe ich, aber immer nur von Privat bis jetzt.

    Und wenn ich als KU bei einer Privatperson aus dem Mitgliedstaat einkaufe,
    dann muss ich weder dort die UST zahlen (wie denn auch),
    noch hier nachversteuern.

    Richtig?
    Geändert von limitman (18.02.2011 um 16:30 Uhr)

  10. #10
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    Nein, du musst hier nichts nachversteuern - ist ja keine Nettorechnung. Und doch, du zahlst die USt., sie steckt drin und wird nicht ausgewiesen. Das ist wie mit deinen Rechnungen hier als KU...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior limitman macht alles soweit korrekt
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    Wo steckt denn die UST wenn ich nach Italien fahre, auf dem Flohmarkt zB eine Kamera kaufe, der Verkäufer (privat) mir die Sache übergibt, ich bezahle in Bar, lasse mir eine Quittung geben auf der steht Kaufpreis 150 Euro, und sie nach Deutschland transportiere und hier verkaufe.
    Wo ist denn da die UST?

  12. #12
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    Oh man... der Verkäufer hat für die Kamera beim Erwerb USt. bezahlt. Soweit klar? Er wird dir nun kaum bei der Kalkulation seines VK-Preises die USt. rausrechnen, ergo steckt im Preis der Gebrauchtware eben auch entsprechend USt. drin.
    Man merke: USt. zahlt man immer (außer der Umsatz ist da wo man kauft nicht steuerbar, trifft aber hier und für den Kauf von Waren sowieso nicht zu). Also verabschiede dich von dem Gedanken keine USt. zu zahlen.

    Das es für dich als KU sowieso nicht wichtig ist ob die USt. explizit ausgewiesen ist ist eine andere Geschichte...
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  13. #13
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    Ok.
    Das wusste ich schon.
    Aber ich gehe da nach dem Spruch: ,,Was ich nicht merke stört mich auch nicht."
    Also ich zahle sie indirekt mit das ist für mich aber was anderes weil sich das im Kaufpreis nicht so sehr widerspiegelt wie wenn UST nochmal anfällt.

    Also danke auf jeden Fall für die Hilfe!

    Wenn ihr mal was braucht, ich kann hervorragend Autos reparieren, also einfach melden @copy und dorintia (obwohl copy wohl eindeutig die längere Ausdauer besitzt )

    mfg

  14. #14
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    Übrigens kannst du nichts dagegen machen wenn sich der ital. Großhändler weigert dir eine Brutto-Rechnung zu schicken.
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  15. #15
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    Das dachte ich mir auch. Obwohl...ich kann schon was machen! Mich ärgern. Und das habe ich reichlich getan
    Aber irgendwo verstehe ich ihn ja, könnte ja sonst jeder antanzen mit ner Steuernummer und Unternehmerstatus vorgaukeln.

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