Wenn sie nicht sofort geltend gemacht werden können, musst du sie über den Nutzungszeitraum abschreiben, ja.
Netto natürlich, die Ust hast du bereits verrechnet, doppelt profitieren geht natürlich nicht.[*] Welchen Betrag muss ich hier dann angeben? Netto oder Brutto?
Du machst eine Einkommensteuererklärung, in der du mit den entsprechenden Formularen dein gesamtes Einkommen erklärst, das dann die Grundlage für die Besteuerung ist.[*] Muss ich dabei noch irgendwas besonderes beachten? Ich habe ja meinen normalen Lohnsteuer-Jahresausgleich meines normalen Berufes (Angestellter) auch zu machen.[/LIST]
Ich sehe jetzt den Zusammenhang nicht - Betriebsausgaben mindern deinen zu versteuernden Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Kannst du genauer sagen, was du meinst?
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