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Thema: Umsatzsteuer und Abschreibungen

  1. #1
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer und Abschreibungen

    Hi Leute!

    Ich habe letztes Jahr ein "kleines Unternehmen" angemeldet. Webdesign.

    Ich betreibe das ganze nebenbei (mehr aus Spaß an der Freud).
    Ich dachte mir, da mein Augenmerk hauptsächlich auf kleinere und mittelständische Betriebe ausgelegt ist, dass ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichte um meine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen zu können.

    Nun meine Frage.
    Ich habe mir einige Anschaffungen für mein Unternehmen geleistet (z. B. neuen Scanner, neue Tastatur usw.) Diese Anschaffungen habe ich beim FA gemeldet und dafür auch bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsatzsteuer bereits gutgeschrieben bekommen.
    • Kann ich nun diese Anschaffungen eigentlich trotzdem noch mal beim Jahresabschluss geltend machen? Also als Abschreibung (z. B. über 3 Jahre?)
    • Welchen Betrag muss ich hier dann angeben? Netto oder Brutto?
    • Muss ich dabei noch irgendwas besonderes beachten? Ich habe ja meinen normalen Lohnsteuer-Jahresausgleich meines normalen Berufes (Angestellter) auch zu machen.

    Danke für Eure Tipps!

    Schöne Grüße
    Sigi-77

  2. #2
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    [*] Kann ich nun diese Anschaffungen eigentlich trotzdem noch mal beim Jahresabschluss geltend machen? Also als Abschreibung (z. B. über 3 Jahre?)
    Wenn sie nicht sofort geltend gemacht werden können, musst du sie über den Nutzungszeitraum abschreiben, ja.

    [*] Welchen Betrag muss ich hier dann angeben? Netto oder Brutto?
    Netto natürlich, die Ust hast du bereits verrechnet, doppelt profitieren geht natürlich nicht.

    [*] Muss ich dabei noch irgendwas besonderes beachten? Ich habe ja meinen normalen Lohnsteuer-Jahresausgleich meines normalen Berufes (Angestellter) auch zu machen.[/LIST]
    Du machst eine Einkommensteuererklärung, in der du mit den entsprechenden Formularen dein gesamtes Einkommen erklärst, das dann die Grundlage für die Besteuerung ist.

    Ich sehe jetzt den Zusammenhang nicht - Betriebsausgaben mindern deinen zu versteuernden Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Kannst du genauer sagen, was du meinst?

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  3. #3
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
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    Ja, es sind da zum "Lohnsteuerjahresausgleich" zusätzlich noch so ein paar Sächelchen zu beachten:

    -Gewinnermittlung (vermutlich EÜR)
    - Anlagespiegel
    - Umsatzsteuer- (Jahres-)erklärung
    - ggf. Gewerbesteuererklärung
    - Anlage EÜR
    - Anlage G

    oder besser einen Steuerberater beauftragen.

  4. #4
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Hi Leute!

    Vielen Dank für Eure Tipps!
    Das reicht mir eigentlich vorerst schon mal aus.

    Ich verwende eine Steuer-Programm mit dem ich schon jahrelang meine Lohnsteuer mache und nun auch meine Umsatzsteuer-Voranmeldung tätige und bin damit eigentlich ganz gut zufrieden. Ich werde mal meine Daten ins Programm klopfen und schauen was dann alles dabei rauskommt. Nur möchte ich eben nicht ganz ohne Wissen irgendwas eingeben. Möchte natürlich schon bescheid wissen was das Programm usw. macht.

    Sollte ich dann wirklich nicht damit klarkommen, kann ich ja immer noch zu einem Steuerberater gehen.

    Eine Frage hätte ich trotzdem noch (ist mir gerade so in den Kopf geschossen.)
    Bis wann muss ich denn die Unterlagen beim FA abgeben? Gibt's da eine Frist für "kleine" Unternehmer?

    Schöne Grüße
    Sigi-77

  5. #5
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    Bis wann muss ich denn die Unterlagen beim FA abgeben?
    Wenn du sie selbst machst, muss die Steuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres beim FA sein.

    Gibt's da eine Frist für "kleine" Unternehmer?
    Nein, da gelten die selben wie für alle anderen auch.

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  6. #6
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Hi Leute!

    Ich melde mich noch mal zurück.

    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und blicke leider noch nicht ganz durch.


    Anhand ein Beispiel.

    Ich habe z. B. im vergangenen Jahr ein Notebook für mein Unternehmen angeschafft. (Preis brutto 1190,-€)
    Die USt habe ich bereits über die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung vom FA zurückerhalten. (also 190,-€)

    Nun mache ich meinen Steuerausgleich.
    Dabei habe ich Einnamen und Ausgaben meines Unternehmens.
    Natürlich auch das Notebook als Ausgabe in Höhe von 1000,-€ (netto von 1190,-€)
    Angenommen ich hatte Einnahmen in Höhe von 1500,-€ und Ausgaben in Höhe von 1000,-€ (Notebook netto).
    In meiner EÜR habe ich dann einen Gewinn von 500,-€. Diesen Gewinn muss ich entsprechend versteuern, oder?

    So. Zusätzlich kann ich nun aber das Notebook (netto 1000,-€) z.B. auf 3 Jahre abschreiben. Also jährlich 333,-€ das meine Steuerlast verringert.
    Dies gebe ich dann bei meiner "normalen" Einkommensteuererklärung (zu meinem normalen Job und meinem Nebenjob) mit an.


    Habe ich das so richtig verstanden?


    Noch eine Frage.
    Benötigt das FA alle Rechnungen und Belege?
    Muss ich die alle (original oder Kopie) mit dem Steuerausgleich einreichen?

    Schöne Grüße
    Sigi-77

  7. #7
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    Nein, hast du nicht richtig verstanden. Logischerweise kannst du nicht einmal die 1000 € netto! als Ausgaben geltend machen und zusätzlich nochmal diese Summe über 3 Jahre abschreiben. Wir kommt man auf so eine Idee?
    Private Nutzungsanteile sind ggf. durch entsprechende Einnahmenbuchungen gegenzurechnen.

    Du musst keine Belege und Rechnungen einreichen, musst diese aber 10 Jahre lang aufheben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen

    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und blicke leider noch nicht ganz durch.
    Jau.

    Dies gebe ich dann bei meiner "normalen" Einkommensteuererklärung (zu meinem normalen Job und meinem Nebenjob) mit an.[/I]

    Habe ich das so richtig verstanden?
    Abgesehen von dem, was dorintia schon schrieb - du machst eine Steuererklärung. Eine, verstehst du? Nicht mehrere. In dieser Steuererklärung erklärst du dein gesamtes Einkommen, egal woher es kommt. (Das hatte ich Februar aber auch schon geschrieben ... vll. ist es besser, du suchst dir doch einen Steuerberater). Das Gesamteinkommen wird dann besteuert. Was du überhaupt nicht einreichst ist ein "Steuerausgleich" - was soll das sein?

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  9. #9
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Hi dorintia!

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Okay.
    Ganz ehrlich gesagt habe ich mich da schon ein bisschen gewundert.

    Das heißt dann also.
    • Einkommensteuererklärung des "Hauptjobs" ganz normal, also wie immer, durchführen.
    • Gewinn bzw. Verlust des "Nebenjobs" ermitteln und Einnahmen und Ausgaben "ganz einfach" als EÜR berechnen. - Umsatzsteuer wurde bereits monatl. Umsatzsteuervoranmeldung berechnet.
    • Diesen Gewinn bzw. Verlust wird dann als "weitere Einnahmen z.B. Freiberufliche selbständiger Arbeit" ansetzen.
    • Alle Ausgaben für den Nebenjob werden also "nur" jährlich geltend gemacht.

    Kann man das so in etwa überschlägig beschreiben?

    Danke!
    Schöne Grüße
    Sigi-77

  10. #10
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    Läuft deine Tätigkeit unter Freiberuflichkeit oder hast du ein Gewerbe angemeldet?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior Sigi-77 macht alles soweit korrekt
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    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber einen Umsatz unter 17.500 €

  12. #12
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    Dann erklärst du deine Einkünfte aus Gewerbe und nichtselbständiger Arbeit (und alle anderen die du evtl. noch hast) mit den entsprechenden Anlagen.
    Grundlage für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbe ist die EÜR. Eine Umsatzsteuererklärung hast du auch noch zu machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Dann erklärst du deine Einkünfte aus Gewerbe und nichtselbständiger Arbeit (und alle anderen die du evtl. noch hast) mit den entsprechenden Anlagen.
    Grundlage für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbe ist die EÜR. Eine Umsatzsteuererklärung hast du auch noch zu machen.
    Ich glaube langsam, das ist alles vergebene Liebesmüh ... da fehlt es an elementaren Grundlagen. Viel Erfolg noch.

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  14. #14
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sigi-77 Beitrag anzeigen
    • Alle Ausgaben für den Nebenjob werden also "nur" jährlich geltend gemacht.
    Jährlich, falls die Ausgabe nicht der AfA unterliegt. Ansonsten nach AfA-Tabelle (z.B. über 3 Jahre bei Computern).

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