Ja, du bist seit 01.01.2011 regelbesteuert.
Interessant wäre noch zu wissen wann du genau 2009 gegründet hast...
Ich habe wohl schon zig Seiten nachgelesen, aber die 50.000 € Grenze ist immer anders erklärt
Also ich schildere mal meinen konkreten Fall.
Gründung Juni 2009, Jahresumsatz 5000 €
Umsatz 2010 39.000 €
muss ich nun dieses Jahr wechseln oder bleibe ich weiterhin Kleinunetrnehmer (50.000 € Grenze?)
Bitte helft mir auf die Sprünge, wenn ich ab 2011 wechseln muss, müsste ich mich ja schleuningst darum kümmern.
Ja, du bist seit 01.01.2011 regelbesteuert.
Interessant wäre noch zu wissen wann du genau 2009 gegründet hast...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja, schleunigst.
In 2011 Regelbesteuerung da der Vorjahresumsatz > 17.500 betrug.
@dorintia, ich habe im Juni 2009 gegründet
Ok, Umsatzgrenze 2009 nicht überschritten.
Und eigentlich ist diese Regelung doch ganz einfach "im Vorjahr nicht über 17500 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50000 €" - das muss jedes Jahr erneut für das laufende Jahr betrachtet werden.
Du kannst also im Vorjahr nur 15000 € Umsatz gemacht haben, wenn aber am 01.01. des laufenden Jahres schon abzusehen ist das der Umsatz bei 55000 € liegen wird, kannst du die KU-Regelung gleich knicken. Ab dem darauffolgendem Jahr bei der tatsächlichen Überschreitung der 17500 € dann sowieso.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke für Eure Infos, ich dachte wenn ich unter 50.000 € bleibe, bin ich immer noch Kleinunternehmer, aber so ganz sicher war ich mir halt nicht, sonst hätte ich ja auch nicht hier geschrieben.
Ich habe soeben mit dem FA telefoniert, die müssen nun mit der Umsatzsteuerabteilung klären, wie ich das jetzt in der Praxis handhabe, da das Jahr ja schon begonnen hat.
Puh, mir ist schon ganz schlecht, hoffentlich kriege ich das alleine geregelt.![]()
Ich verstehe nicht, was da das FA da zu beratschlagen hat.
Ab 2011 ist USt abzuführen. Ob nun in den Rechnungen ausgewiesen oder nicht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: die bisher in 2011 bereits erstellten (waren es denn bereits soviel ?) werden berichtigt oder nicht.
Aber ich würde den Gang zu einem StB empfehlen.
Das Finanzamt will mit der Umsatzsteuerabteilung klären, wie ich das nun für Januar und Februar handhaben soll.
Ich habe bisher in diesem Jahr ca. 400 Rechnungen geschrieben.
Autsch, das wären viele zu korrigierende Rechnungen... da könnte es evtl darauf hinauslaufen, daß Du auf der USt selbst sitzen bleibst, weil das Korrigieren der Rechnungen teurer sein dürfte. Wobei das natürlich auf die Rechnungshöhe ankommt... die aber geschätzt nicht besonders hoch sein kann. Würdest Du bei 40000 Euro Umsatz 400 Rechnungen schreiben, wären das 100 Euro pro Rechnung. ALso schätze ich mal so ca 15-20 Euro pro Rechnung im Durchschnitt.
Wenn es einzelne hohe Rechnungen gibt, könnte es sich allerdings lohnen, diese zu korrigieren, vor allem bei Geschäftskunden, die regelbesteuert sind. Denn da kannst Du die USt einfach obendraufschlagen...![]()
Ja der durchschnittliche Rechnungsbetrag liegt so bei 25 €. 98 % sind Privatkunden bzw. Kleinunternehmer. Heute ist die Sachbearbeiterin beim FA nicht da, also heißt es sich bis Morgen gedulden. So ein Mist...
Naja... bei 25€ macht es ja nicht SO viel aus, weil Du ja eher die Rechnungen nicht erhöhen wirst, die Beträge also als netto angesehen werden würden.
19% von 25€ sind 4,75€ verbleiben 20,25€ bei Zahlung der USt aus eigener Tasche.
25€ als netto macht 21€ brutto und 4€ USt, würden 21€ verbleiben.
Jetzt kannste ja rechnen: die Korrektur würde Dir 0,75€ pro Rechnung einbringen. Bei einem Stundenlohn von 20€ dürftest Du für die Korrektur also etwa 2 Minuten brauchen.
Ah-jetzt-ja!
Nichts für ungut.
Also wir reden von ca. 400 Rg zu € 25,00 = ca. € 10.000,00
Daraus sind jetzt 19% abzuführen, mithin als knapp € 1.600,00
Da 98% Privatkunden sin, die mit Sicherheit keine korrigierte Rechnung (= 25,0 PLUS MwSt) akzeptieren werden, wird er diese Zaholngen wohl sebst tragen müssen.
Man könnte die Rechnung aber auf 21€ plus 4€ MwSt korrigieren, was dem Kunden letztlich völlig egal sein dürfte. Dann kommen genau die 1600€ USt heraus, die Du angegeben hast. Wenn man garnicht korrigiert, kommen stattdessen 1900€ an USt heraus. Bei Privatkunden lohnt sich eine Korrektur also nicht. Selbst ohne die Arbeitsleistung zu berechnen, dürfte allein der Materialbedarf der neuen Rechnungen die 300€ Differenz überschreiten. 400 Briefmarken zu 0,55€ machen ja schon 220€ aus...
Anders sieht es, wie ich schreib, bei regelbesteuerten Unternehmen aus. Die akzeptieren es auch, wenn einfach die USt noch obendrauf kommt, da sie diese sowieso nicht zahlen müssen. (Also zahlen müssen sie sie schon an Dich, aber danach holen sie sich das Geld vom FA zurück.)
Bei 2% regelbesteuerten Unternehmen als Kunden wären das zumindest 8 Rechnungen, bei denen die vollen 25€ am Ende im Topf bleiben würden. Das macht im Vergleich zu keiner Handlung 4,75€ aus. Nach Abzug von Papier, Umschlag und Marke bleiben noch knapp 4€. Das macht etwa 30€ für das Neuschreiben von 8 Rechnungen. Das könnte sich tatsächlich noch geradeso lohnen. Ob man sich für die paar Euronen allerdings den Streß mit den Firmenkunden einhandeln will, lasse ich mal dahingestellt.
Letztlich würde ich sagen: Alles so lassen, 1900€ ans FA abführen und unter Lehrgeld verbuchen. Und natürlich von jetzt an alle Rechnungen mit USt schreiben...
Auf die Gefahr das ich falsch liege: Ich gehe davon aus, dass der Endbetrag einer Rechnung eines Regelbesteuerten immer Brutto zu sehen ist, egal ob die MwSt. ausgewiesen wurde, oder nicht, und auch unabhängig davon, ob er gewusst hat regelbesteuert zu sein. Somit bleibt es bei 1600 €.Man könnte die Rechnung aber auf 21€ plus 4€ MwSt korrigieren, was dem Kunden letztlich völlig egal sein dürfte. Dann kommen genau die 1600€ USt heraus, die Du angegeben hast. Wenn man garnicht korrigiert, kommen stattdessen 1900€ an USt heraus.
Mit einer korrigierten Rechnung gegenüber eines regelbesteuerten Geschäftskunden bittest du in nachträglich den alten Rechnungsbetrag als netto anzusehen und die nun zusätzlich enthaltene MwSt. zu zahlen. Was für ihn,abgesehen vom Aufwand, in der Summe Null ergibt.
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