Hallo,
bekomme ich eine PayPal-Zahlung, dann wird ja dort der Gesamtbetrag aufgeführt und auch gleich die PayPal-Gebühr abgezogen. Dem PayPal-Konto wird dann nur der verminderte Betrag gutgeschrieben.
Was ist nun eigentlich der Umsatz? Vor oder nach Abzug der Gebühren? Irgendwie wäre es (zumindest steuerlich) ja Quatsch, den Gesamtbetrag als Einnahmen aufzuführen und die Gebühren als Ausgaben. Aber ich denke mal fast, dass es so korrekt wäre.
Hintergrund ist ja auch, dass ich die 17.500 EUR Gesamtumsatz im Jahr nicht übersteigen möchte. Ich bin nur "nebenbei" KU und hätte gar keine Zeit die Mehraufwand bei Regelbesteuerung zu betreiben. Abgesehen davon, kaufe ich fast ausschließlich von Privatleuten (also ohne aufgeführte MwSt) und müsste ich auf meine Waren noch MwSt zahlen bzw. aufschlagen, wäre das ganze Geschäftsmodell hinüber.
Danke für eure Antworten,
Markus
Ich hab's mir ja fast gedacht!
Noch ne andere Frage: Retouren muss ich dann sicher auch als Ausgaben aufführen und nicht einfach die Einnahme mindern oder streichen. Richtig?
Im (dümmsten) Extremfall wäre es ja dann so, dass ich z.B. 20.000,- EUR Jahresumsatz habe, für 19.000,- aber Rücksendungen bekomme. Dann muss ich auf die 20T€ MwSt abführen, hab aber effektiv nur 1000,- Umsatz gemacht.
Eine Rückgabe oder auch einfach nur Erstattung (manchmal kommt es ja zu keiner Leistung) über Paypal musst du dann komplett als Ausgabe buchen und die Erstattung der PP-Gebühr als Einnahme.
Dein "Extremfall" ist falsch berechnet. Da die Rücksendungen/-erstattungen ja dann wieder Ausgaben sind lässt sich davon die Vorsteuer ziehen (als Regelbesteuerter).
Also "benachteiligt" wird da keiner...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also bei den PayPal-Gebühren empfinde ich es nicht als "Quatsch", daß die ganz normal als Ausgaben verbucht werden müssen. Schließlich verkaufst Du nicht an PayPal und die dann an den Kunden, sondern Du verkaufst direkt an den Kunden.
Bei Auflösen des Kaufvertrags und Rückbuchung würde ich allerdings gefühlsmäßig auch anders vorgehen. Wie gut, daß ich kein Steuerberater bin und daß ich keine Waren sondern Dienstleistung verkaufe...
Ansonsten würde ich mich an Deiner (@mareje) Stelle nochmal in die Differenzbesteuerung einlesen:
http://www.steuertipps.de/lexikon/differenzbesteuerung
Die könnte für Dich interessant sein, wenn Du von Privat kaufst. Die Waren sind dann ja vermutlich gebraucht...?
Ich ergänze: meine Beschreibung geht immer von einer EÜR und entsprechend "einfacher" Buchung (nur Einnahmen und Ausgaben) aus. Wenn Programme "Storno"Buchungen oder Gutschriften bieten, sollte man sich die mal näher angucken.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich selbst buche Stornos / Rücksendungen und sowas als "negative Einnahmen". Bei mir wärs zwar wurscht, weil ich auf keine Umsatzgrenzen achten muss, aber mir erscheint es so logischer. Aber ob das nun richtig ist .. *kratzamkopp* ..
*kopfklatsch* Mach ich doch auch.
Hab ich jetzt nicht dran gedacht, sorry. Bei PP müssen's aber adäquat trotzdem 2 "negative" Buchungen sein. Ist sehr lustig wenn man Teilrückerstattungen hat, gsD mach ich nix mehr mit PP.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Heißt:
Geldeingang Kaufpreis als Einnahme und Gebühren als Ausgabe
Rückerstattung Kaufpreis als negative Einnahme und Gebühren als negative Ausgabe
Korrekt?
Jupp, damit die Umsätze halt wieder korrekt sind.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Genau so hätte ich es vom Gefühl her auch gemacht.
Hallo zusammen,
das kommt vielleicht ein wenig spät, aber wir haben ein Programm entwickelt, das euch die Arbeit erleichtern kann.
Es liest den PayPal Kontoauszug ein und kontiert diesen. D.h.Die Buchungen werden aufteteil, die Gebühren auf das Konto "Kosten des Geldverkehrs" (oder ein anderes euerer Wahl) gebucht. Einkäufe und Verkäufe auf ein Kreditoren oder Debitoren Konto.
Das ganze kann man dann per Datev-Datei in die Fibu importieren, oder dem Steuerberater schicken.
Damit fällt die von Hand Bucherei weg.
Wenn ihr einen Webshop habt, werden aus dem Webshop die Kundennummern ermittel und man kann die Zahlungen der Kunden direkt einem Konto zuordnen. Das erleichtert die Zuordnung der "offenen Posten"
Wer mag, kann ja mal schauen
http://www.fibu-schnittstelle.de
LG
Kleiner Tip dazu: Es gibt bei ebay Monatliche Umsatzberichte, auf denen unter anderem die Summe der in einem Monat angefallenen Gebühren aufgeführt ist. Ich nehme das dann einmal am Monatsende als Summe in der Buchführung in die Ausgaben. Das vereinfacht es etwas und sollte genauso gut nachvollziehbar sein.
An die Experten: Muss ist jeden einzelnen Ebay Verkauf (90 % unter 15,00 EUR) ausdrucken und verbuchen oder kann ich die Gesamtverk�ufe duch den monatlichen Umsatzbericht dokumentieren, davon dann Ust abf�hren und gut ist? Wie macht ihr das?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)