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Thema: Gutschrift gewähren

  1. #1
    TP-Senior Jan Weichold macht alles soweit korrekt
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    Gutschrift gewähren

    Hallo ich möchte meinen Kunden eine Gutschrift für spätere Aufträge geben.

    Hierzu habe ich zwei Fragen:
    a: muß die gewährte Gutschrift schon MwSt enthalten oder ist diese umsatzsteuerfrei?

    b: wo buche ich diese im SKR3 eigentlich hin oder buche ich später nur die Rechnung - Gutschrift als Erlös ein?

    VIelen Dank

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Was heißt Gutschrift? Hat er zu viel bezahlt und das Geld hat er jetzt bei dir gut?

    Oder willst du nur eine "Rabattierung" für einen späteren Auftrag in Aussicht stellen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior Jan Weichold macht alles soweit korrekt
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    hall eine rabattierung für einen späteren auftrag

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wieso sollte sowas im Vorfeld gebucht werden? Was ist wenn der Kunde dann doch keinen Auftrag auslöst?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Senior Jan Weichold macht alles soweit korrekt
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    deswegen frage ich, also ohne buchung im vorfeld

    und enthält eine gutschrift schon umsatzsteuer oder ist die ohne auszustellen

  6. #6
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Was ist daran so schwer? Du schickst dem Kunden einen Brief:
    "10% Nachlaß auf Ihre nächste Rechnung." oder sowas.

    Bei der nächsten Rechnung berechnest Du dann ganz normal den Nachlass. Soweit ich verstanden habe, wird der Nachlass dann ganz normal in der Steuer einberechnet.

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