Ja.
Ja, ja.Mein (Brutto) Gewerbeeinkommen trage ich dann unter "Gewerbebetrieb" statt "Selbstständiger Arbeit" ein, richtig ? (Hier geht es auch um den Gewinn, nicht den Umsatz, auch richtig ? (Geschätzter) Umsatz ist unter 7.1)
Nein. Ich zitiere mich mal selbst:Zu 3.2:
Sonderausgaben und Steuerabzugbeträge ? Sagt mir jetzt so nichts, aber die SuFu hat mir mitgeteilt, dass ich dort die ganzen Versicherungen eintragen kann, stimmt das ?
"Schau' dir bitte da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html, da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html und da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html an, um was es geht."
Das ist der erste Thread den die Suche zum Thema Steuerabzugsbeträge ausspuckt...
Ja, s.o.Bei einem durchschnittlichen Gewerbetreibenden sind es wahrscheinlich ca. 300€, kann ich davon ausgehen und es mit 12 Multiplizieren ? Oder bin ich da auf einem völlig falchem Kurs ?
Hat das Studium was mit deiner selbstständigen Tätigkeit zu tun?Ich fange gleichzeitig ab dem 1.5 mit einem Privatstudium an (HTK), kann ich die Beiträge dafür unter Sonderausgaben eintragen ?
Kennst du das: http://www.cksteuern.de/AUSFUELLHILFE_STEUERLICHE_E.PDFWas kommt dort sonst noch alles rein ?
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