+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Brauche eure Hilfe zu Regelbesteuerung!

  1. #1
    TP-Newbie Yvette macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2011
    Beiträge
    3

    Question Brauche eure Hilfe zu Regelbesteuerung!

    Hallo,

    ich bin seit Jahren nebenbei Kleinunternehmer (ohne Gewerbeanmeldung) und möchte dieses Jahr durchstarten. Mein Fragen dazu:

    1. Generelle Frage: Warum ist für die Unternehmer die Ausweisung der Umsatzsteuer soooo wichtig?

    Es ist doch so. Wenn ich als Kleinunternehmer die Ware/Dienstleistung für 100 EUR Netto verkaufe, dann zahlt der Unternehmer wie auch der Privatkunde die 100 EUR. Würde ich aber die 100 EUR + 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen, dann zahlt der Unternehmer die 100 EUR. Ergo, zahlt der Unternehmer so oder so die 100 EUR und hat kein Vorteil davon ...

    2. Da ich dieses Jahr noch keine Leistung/Ware erbracht habe und somit auch keine Rechnung ausgestellt habe, wäre ein Wechsel zu Regelbesteuerung jetzt möglich?

    3. Muss Finanzamt über den Wechsel zu Regelbesteuerung informiert werden oder passiert es bei der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisch?

    Yvette

  2. #2
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2011
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    21
    1. Das ist grundsätzlich richtig, der Unternehmer zahlt sowieso 100 Euro. Als KU ist man für Unternehmen jedoch teurer: Wenn du Material einkaufst für 50 Euro netto, musst du als KU 59,50 Euro brutto dafür bezahlen. Wenn du wie der nicht-KU 50 Euro Gewinn machen willst, musst du für 109,50 Euro verkaufen. Siehe auch http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post970114 .

    2. Du kannst jederzeit jahresweise zur Regelbesteuerung wechseln, sogar nachträglich, solange die USt-Erklärung für das Jahr noch nicht abgegeben ist. Wenn du unter den Umsatzgrenzen für KU bist, der Wechsel also freiwillig ist, darfst du 5 Jahre lang nicht zum KU zurück wechseln, selbst wenn du unter den Umsatzgrenzen liegst. Wenn du über den Umsatzgrenzen liegst, wirst du sowieso gewechselt. Da du dieses Jahr noch keine Rechnungen ausgestellt hast, scheint ein Wechsel zu Anfang 2011 mit wenig Zusatzaufwand verbunden. Du musst nur mit dem FA klären was mit den Voranmeldungen ist.

    3. Das weiss ich nicht genau. Aber du kannst einfach anrufen und fragen. Das kann man wirklich machen und man bekommt auch meistens eine zufriedenstellende Antwort. Und dann muss man sich nicht auf irgendwelche Forenaussagen verlassen
    Markus Bertheau
    Selbständig in Deutschland:
    http://www.markusbe.de/selbstaendig-in-deutschland/

  3. #3
    TP-Newbie Yvette macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2011
    Beiträge
    3
    Dankte für die Antwort! Ich habe noch zu den ersten beiden Punkten noch eine Frage:

    1. Bei Einkauf/Verkauf kann ich nachvollziehen. Aber was ist wie ein meinem Fall, der Endkunde/Unternehmer ein digitales Produkt z.B ein Bild von mir erwirbt und nur ein Nutzungsrecht bekommt? Dann hat er mit seine Vorsteuerabzugsberechtigung nur Papierkram am Hals ...

    2. Bin ich etwa zu 5 Jahre Umsatzsteuermeldung nur während Laufzeit verpflichtet oder auch dann, wenn ich die Selbständigkeit nach kurze Zeit stilllege?

    Yvette

  4. #4
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    3.189
    Dann hat er mit seine Vorsteuerabzugsberechtigung nur Papierkram am Hals ...
    Da wohl jeder heutzutage seine Buchhaltung per Buchhaltungssoftware macht, geht der Mehraufwand durch deine Rechnung gegen Null.
    Und auch als Fotografin hast du Ausgaben, aus denen du dir die Ust. ziehen kannst. Z.B. Fotoausrüstung, Büroausstattung, Computer und Software zur Fotobearbeitung...

    Bin ich etwa zu 5 Jahre Umsatzsteuermeldung nur während Laufzeit verpflichtet oder auch dann, wenn ich die Selbständigkeit nach kurze Zeit stilllege?
    Wenn du deine Selbständikeit abmeldest, kannst du natürlich auch keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben.

    Gruß
    Uwe

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Brauche eure Hilfe
    Von dergesuchte im Forum Webdesign allgemein
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.10.2008, 21:08
  2. Ich brauche eure Hilfe
    Von keko im Forum Recht & Co
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 09.11.2007, 15:11
  3. Ich brauche eure Hilfe!
    Von Eihwaz im Forum Video & Fotografie
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.11.2006, 23:26
  4. brauche mal eure hilfe
    Von Uptight im Forum Dreamweaver & andere Webeditoren
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24.07.2002, 15:15
  5. Ich brauche mal eure Hilfe!!
    Von Cellular im Forum Traum-Dynamik
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 29.10.2001, 15:52

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51