Hallo lunalu,
bei den 17500 ist dein Gesamtumsatz gemeint. Da haben die Ausgaben nichts drin verloren.
Grüße
Hallo,
ich habe hier nun schon eine Weile gesucht und einige meiner Fragen beantworten können, find ich super , jedoch fand ich zu dieser Frage die ich hier stelle keine Antwort sollte es hier dennoch einen Beitrag geben wäre ich über den Link sehr dankbar.
Meine Frage: Und zwar verstehe ich das mit der 17500€ Grenze noch nicht richtg, ich verstehe es zwar das ich nicht über die 17500€ kommen sollte, da ich definitif beim Kleinunternehmer bleiben möchte. Was ich aber nicht richtig verstehe ist wie und aus was sich die 17500€ zusammen setzen. Sind das nur die Einnahmen oder Einnahmen + Steuern +Ausgaben .... ich würde keine Umsatzsteuer berechnen.
Wie genau muss ich rechnen damit ich weis ob ich unter den 17500€ bleibe.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke schon mal im Vorraus dafür.
LG lunalu
Hallo lunalu,
bei den 17500 ist dein Gesamtumsatz gemeint. Da haben die Ausgaben nichts drin verloren.
Grüße
Kurz: Umsatz sind Einnahmen. Das heißt, alles Geld was Du von Kunden bekommst plus die fiktiven Einnahmen für Privatnutzung etc.
Alles was du im Geschäft an Einnahmen hast. Nicht mehr und nicht weniger
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten, freut mich riesig das ihr so schnell geantwortet habt.
Das heißt also wenn ich Einnahmen von z.B 17499€ habe läuft es als Kleinunternehmer oder müsste ich von den 17499€ die 19% Steuern berechnen und das zu den 17499€ dazu zählen ? Ich würde gerne ohne die Umsatzsteuer verkaufen.
Befor ich hier die Frage gestellt habe, habe ich mich natürlich auch durch einige Seiten gelesen und oftmals steht eben immer etwas anderes wie z.B. Umsatz + Steuer nicht über 17500€ deswegen versteh ich das nicht richtig.
Ist das evtl. so das wenn man eine Umsatzsteuer den Kunden in Rechnung schreibt das diese Steuern damit gemeint sind und wenn man ohne Umsatzsteuer verkauft das es dann nur die Einnahmen sind ?
Grüße
Wenn Du die KU-Regelung in Anspruch nimmst, sind Deine Rechnungen trotzdem weiterhin inclusive USt, nur daß Du sie nicht ausweisen mußt. Insofern rechnest Du weiterhin einfach alle Rechnungsbeträge zusammen, ohne die USt noch drauf zu rechnen.
Du müsstest zu den 17499 € die USt nicht dazurechnen, würdest also weiterhin KU bleiben dürfen.
Als KU muss man keine Umsatzsteuer auf seine Einnahmen abführen. Damit der Rechnungsempfänger sich da nicht irrt, darfst du die USt auf der Rechnung nicht ausweisen. Ob man einen KU-Rechnungsbetrag nun als mit Steuer oder ohne Steuer betrachtet, ist in der Praxis ohne Relevanz. Ob nun Netto + Steuer, und du behältst beides, oder Netto ohne Steuer, und du behältst alles, es kommt das gleiche heraus.
Wenn man also fragt, gilt die 17500 €-Grenze mit oder ohne Steuern, lautet die Antwort: als KU stehen auf der Rechnung keine USt, insofern ohne Steuern.
Ihr seid super vielen Dank für die schnellen und verstänlichen Antworten.
LG
Nun ist mir gerade noch etwas eingefallen, wie schaut es denn aus wenn ich z.B. etwas für 15000€ kaufe und es für 17500€ verkaufe der eigentliche Gewinn wäre 2500€ da ich die 15000€ erstmal aus eigener Tasche bezahlen müsste, aber dennoch müsste ich bei Einnahmen 17500€ angeben und hätte das Limit von 17500€ schon erreicht obwohl der Gewinn nur 2500€ wäre?
Grüße
Hallo,
daraus ergibt sich zum Beispiel, das nicht jeder Gewerbezweig für die KUR geeignet ist. Wenn du Hosenknöpfe verkaufst kannst du viele Knöpfe verkaufen, wenn du mit Autos handelst evtl. nur ein einziges ...
Ein Einzelunternehmer hat nur eine Tasche.eigener Tasche bezahlen müsste
Gruß Neffe
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