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Thema: Verkauf von virtuellen Dienstleistungen / Gütern von China nach Deutschland

  1. #1
    TP-Newbie Serkal macht alles soweit korrekt
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    Verkauf von virtuellen Dienstleistungen / Gütern von China nach Deutschland

    Ich hoffe Ihr könnt weiterhelfen, es geht um folgendes Szenario:

    Eine chinesische Firma (Ltd.) möchte virtuelle Dienstleistungen / Güter (Online Spielgeld) an Kunden im EU Ausland (vorwiegend erstmal Deutschland) verkaufen.

    Die Frage die sich stellt:

    1. Müssen diese virtuellen Dienstleistungen / Güter, welche auf elektronischen Wege übergeben werden beim deutschen Zoll deklariert werden, wenn ja, unter welcher Bezeichnung?

    2. Muss die chinesische Firma an den deutschen Fiskus die 19% MwST. zahlen, bzw. die MwSt. dem Kunden in Rechnung stellen und die deutschen Behörden leisten?

    Ich hoffe den richtigen Forenbereich gewählt zu haben bitte ggf. verschieben.

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von Serkal Beitrag anzeigen
    2. Muss die chinesische Firma an den deutschen Fiskus die 19% MwST. zahlen, bzw. die MwSt. dem Kunden in Rechnung stellen und die deutschen Behörden leisten?
    Nein, die Chinesische Firma hat mit dem deutschen Fiskus ja nichts am Hut. Für elektronische Dienstleistungen / Lieferungen schuldet der Empfänger in Deutschland aber die Umsatzsteuer und muss diese abführen, zumindest wenn er gewerblich agiert. Vgl. hierzu im Forum die regelmäßig geführte Diskussion zur Versteuerung der ebay-Gebühren.

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    497
    1. für den Zoll sind nur "echte" Waren interessant, also nicht-virtuelle Güter welche tatsächlich die EU-Grenze überqueren. Reine virtuelle Güter haben mit dem Zoll nichts zu tun.

    2. Die chin. Firma hat mit dem deutschen Finanzamt nichts zu tun und kann auf der Rechnung 0% chin. USt. ausweisen, wenn dann muss der Rechnungsempfänger die 19% USt. ans deutsche Finanzamt abführen. Im Falle einer deutschen Firma ist dies klar, nur wie sieht es bei einem deutschen Privatkunde aus???? In der Praxis wird es wohl so sein das dieser sich auf abgabenfreie 0% USt. freuen kann.

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