Was verstehst Du unter Kleingewerbe? Nehmt ihr die Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch oder meinst Du etwas anderes?
Wenn Ihr als Kleinunternehmer nach Umsatzsteuerrecht agiert könnt ihr gar keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen. Der Lieferant bekommt eine Rechnung die für ihn quasi wie eine Netto-Rechnung zu behandeln ist, er kann keine Vorsteuer geltend machen. Das solltet Ihr aber an sich alles mit dem Lieferanten abklären, welche Gutschrift er erhält. Und vor allem bevor Ihr verkauft und nicht danach. Wenn der Lieferant das ganze anders interpretiert hat und von Euch 89,25 Euro haben will bleibt bei Euch ja nach Abzug von ebay- und PayPal Gebühren ein Minus hängen. Von daher: Ganz schnell klären!!!


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