+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Software < 100€ gleich Anlage oder betriebliche Aufwendung ???

  1. #1
    TP-Member themaster3000 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2007
    Ort
    München
    Beiträge
    43

    Software < 100€ gleich Anlage oder betriebliche Aufwendung ???

    Hallo,

    ich nutze den Kontenrahmen SKR04
    Frage nun, eine EDV Software (Preis 100€), sollte diese unter Betriebliche Aufwendung (Konto 6xxx) oder unter Anlagevermögen (Konto 0135) aufgefasst werden?

    Dazu noch eine generelle Frage: Die Konten 0 - Anlagevermögen, beinhalten diese nur die Wirtschaftsgüter welche über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen?

    danke für die Hilfe im Voraus

  2. #2
    TP-Member Ratgeber macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Ort
    Leonberg
    Beiträge
    44
    wahlweise Sofortaufwand buchen oder als Software aktivieren und über die ND abschreiben.

    Ich bin nochmal so frei: http://www.steuerberater-woerz.de/pd...mmelposten.pdf

    Kann man als Bürobedarf oder EDV Kosten buchen

    Zur generellen Frage: Ja.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Anlage S oder Anlage G?
    Von Ferdinand im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.05.2009, 02:54
  2. Steuererklärung - Anlage EÜR oder reicht Anlage G
    Von capricorn im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.04.2009, 15:09
  3. Buchungssatz: Aufwendung f. Fahrtkosten
    Von Simon2000 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 28.08.2007, 21:40
  4. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.03.2003, 09:29

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51