wahlweise Sofortaufwand buchen oder als Software aktivieren und über die ND abschreiben.
Ich bin nochmal so frei: http://www.steuerberater-woerz.de/pd...mmelposten.pdf
Kann man als Bürobedarf oder EDV Kosten buchen
Zur generellen Frage: Ja.
Hallo,
ich nutze den Kontenrahmen SKR04
Frage nun, eine EDV Software (Preis 100€), sollte diese unter Betriebliche Aufwendung (Konto 6xxx) oder unter Anlagevermögen (Konto 0135) aufgefasst werden?
Dazu noch eine generelle Frage: Die Konten 0 - Anlagevermögen, beinhalten diese nur die Wirtschaftsgüter welche über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen?
danke für die Hilfe im Voraus
wahlweise Sofortaufwand buchen oder als Software aktivieren und über die ND abschreiben.
Ich bin nochmal so frei: http://www.steuerberater-woerz.de/pd...mmelposten.pdf
Kann man als Bürobedarf oder EDV Kosten buchen
Zur generellen Frage: Ja.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)