Kurze Antwort: ja.
http://www.betriebsausgabe.de/verpfl...fwand-112.html
Hallo,
ich habe etwas von einer Verpflegungspauschale gelesen:
http://www.wilhelm-data.de/INFO/Reisekosten.pdf (Punkt 3)
Ich bin mir nur nicht sicher ob ich diese Pauschale auch anwenden darf. Ich arbeite selbstständig als Promoter. Dazu bin ich samstags von 11-20 Uhr in verschiedenen Geschäften. Die Fahrt dort hin dauert in der Regel ca. 40 Minuten (hin- und Rückfahrt). Das heißt ich bin über 8 Stunden unterwegs. Kann ich dann 6€ für die Verpflegung als Ausgabe geltend machen?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Grüße,
DamDam
Kurze Antwort: ja.
http://www.betriebsausgabe.de/verpfl...fwand-112.html
Danke für die schnelle Antwort. Kann ich dann einfach so buchen?:
"Entsprechendes Konto für Verpflegungsaufwand" an "Privateinlage"
oder
"Entsprechendes Konto für Verpflegungsaufwand" an "Bank" und mir dann das Geld auf mein Privatkonto überweisen?
Du kannst es als Betriebsausgabe geltend machen, aber genau wie die km-Pauschale nicht in (un)bar abziehen.
Hallo DamDam,
es gibt Vorlagen für Reisekostenabrechnungen. Hier trägt man die Zeit ein, wann man das Haus/Büro verläßt und wann man wieder da ist. Die Zeit dazwischen gilt als Reisezeit. Sie muss mindestens 8 Stunden betragen, dann kann man die kleinste Pauschale mit 6 € ansetzen (Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist).
Bei weiteren Fragen bitte pN.
sorry, aber steuerrecht ist nicht immer einfach. die Verpflegungspauschale kann jeder ansetzen. über 8 Stunden = € 6,00; mehr als 14 und weniger als 24 Stunden = € 12,00; mehr als 24 Stunden = € 24,00 (kommt bei mehrtägigen Reisen vor).
Fürs Ausland muss man dann in einer Tabelle beim Land und möglicherweise noch bei der einzelnen Stadt nachsehen.
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