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Thema: Kann ich die Verpflegungsmehraufwand Pauschale nutzen/anwenden?

  1. #1
    TP-Junior DamDam macht alles soweit korrekt
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    Kann ich die Verpflegungsmehraufwand Pauschale nutzen/anwenden?

    Hallo,

    ich habe etwas von einer Verpflegungspauschale gelesen:
    http://www.wilhelm-data.de/INFO/Reisekosten.pdf (Punkt 3)

    Ich bin mir nur nicht sicher ob ich diese Pauschale auch anwenden darf. Ich arbeite selbstständig als Promoter. Dazu bin ich samstags von 11-20 Uhr in verschiedenen Geschäften. Die Fahrt dort hin dauert in der Regel ca. 40 Minuten (hin- und Rückfahrt). Das heißt ich bin über 8 Stunden unterwegs. Kann ich dann 6€ für die Verpflegung als Ausgabe geltend machen?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

    Grüße,
    DamDam

  2. #2
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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  3. #3
    TP-Junior DamDam macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort. Kann ich dann einfach so buchen?:

    "Entsprechendes Konto für Verpflegungsaufwand" an "Privateinlage"
    oder
    "Entsprechendes Konto für Verpflegungsaufwand" an "Bank" und mir dann das Geld auf mein Privatkonto überweisen?

  4. #4
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    Du kannst es als Betriebsausgabe geltend machen, aber genau wie die km-Pauschale nicht in (un)bar abziehen.

  5. #5
    TP-Newbie Sara1972 macht alles soweit korrekt
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    Hallo DamDam,

    es gibt Vorlagen für Reisekostenabrechnungen. Hier trägt man die Zeit ein, wann man das Haus/Büro verläßt und wann man wieder da ist. Die Zeit dazwischen gilt als Reisezeit. Sie muss mindestens 8 Stunden betragen, dann kann man die kleinste Pauschale mit 6 € ansetzen (Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist).

    Bei weiteren Fragen bitte pN.

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Sara1972 Beitrag anzeigen
    Bei weiteren Fragen bitte pN.
    Wieso weist du in deinem allersten Beitrag hier in einem Forum darauf hin, dass weitere Fragen per PN gestellt werden sollten?

    copy

  7. #7
    TP-Newbie Sara1972 macht alles soweit korrekt
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    sorry, aber steuerrecht ist nicht immer einfach. die Verpflegungspauschale kann jeder ansetzen. über 8 Stunden = € 6,00; mehr als 14 und weniger als 24 Stunden = € 12,00; mehr als 24 Stunden = € 24,00 (kommt bei mehrtägigen Reisen vor).

    Fürs Ausland muss man dann in einer Tabelle beim Land und möglicherweise noch bei der einzelnen Stadt nachsehen.

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