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Thema: Wie Ausgaben richtig Abschreiben z.B Laptop und Computer Hardware, Stromkosten ?

  1. #1
    TP-Junior Maggiefix macht alles soweit korrekt
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    Question Wie Ausgaben richtig Abschreiben z.B Laptop und Computer Hardware, Stromkosten ?

    Guten Tag!


    Ich führe seit diesen Monat ein Gewerbe als Kleinunternehmer im Nebenerwerb. D.h. ich verzichte darauf die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen auszuweisen. Meine Ein und Ausgaben erfasse ich mit einer Einnahme-Überschussrechnung in EXCEL.

    Mit bereitet schon seit einiger Zeit das Thema Abschreibung Kopfzerbrechen und ichw erde leider auch nicht aus den vielen Themen schlau die es diesbeuügloich schon gibt. Deshalb hoffe ich auf, dass ihr mir vieleicht weiterhelfen könnt:

    Ich habe im Vorlauf der Unternehmensgründung einige Dinge angeschafft. Dazu gehören ein Laptop (780 €) und zahlreiche Hardwareteile für 2 PC's die ich für mein Unternehmen betreiben muss.

    Wie schreibe ich den Laptop (780€), welchen ich im Dezember 2010 angeschafft habe, korrekt ab? Ich will ihn ab diesen Monat abschreiben, geht das überhaupt obwohl ich ihn bereits Dezember 2010 gekauft habe?
    Und nach welcher Abschreibungsart muss ich abschreiben:
    1. GWG Sammelpool über 5 Jahre
    2. Nach AFA


    Noch weniger finde ich zum Thema Hardware, sprich Computereinzelteile. Es handelt sich um verschiedenste Teile im Wert zwischen 10€ bis 200 €. Diese kann ich ja nicht als GWG abschreiben, da sie nicht selbstständig nutzbar sind? Wie schreibe ich sie nun richtig ab?

    Außerdem habe ich laufende Kosten, sprich Abogebühren für Software die ich nutze, wie kann ich solche monatlichen Abogebühren geltend machen. Als sofortigen Aufwand im Monat der Anschaffung ?

    Desweiteren nutze ich den Strom meiner Eltern für mein Geschäft. Kann ich einen formlosen Vertrag zwischen mir und meinen Eltern aufsetzen, in dem ich ihnen einen monatlichen Betrag für Stromkosten zahlen muss und diese Kosten dann ebenfalls von der Steuer absetzen? Den Strom verbrauch habe ich mit einem Energiekostenmessgerät gemessen und aufs Jahr hochgerechnet, wird das überhaupt annerkannt ?



    Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen!
    Geändert von Maggiefix (07.03.2011 um 12:54 Uhr)

  2. #2
    TP-Newbie Gerlu macht alles soweit korrekt
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    Einen schönen guten Tag,

    beginnen wir mit der Abschreibung deines Laptops:
    Im Prinzip hast du die Wahl, ob du das Gerät im GWG-Pool über 5 Jahre abschreibst oder als Investition. In dem Fall würde ich die AfA Empfehlen, da der PC dann über 3 und nicht über 5 Jahre abgeschrieben wird. Für das Jahr 2010 können dann 40% abgeschrieben werden, der Rest wird dann auf 2 JAhre und 11 Monate verteilt. Bei EÜR schreibe ich nicht jeden Monat ab, sondern gebe bei der Einkommenssteuererklärung den gesamt Betrag Gewinnmindernd an. Die Wahlmöglichkeit ergibt sich durch eine Steuergesetzänderung im Jan. 2010.

    Zu den Bauteilen:
    Die Bauteile sind nicht ohne einen PC nutzbar, und müssen auch entweder in den Pool oder über die normale AFA abgeschrieben werden, und zwar ab dem Jahr der Anschaffung. Also wenn ich dich richtig verstanden habe auch ab 2010. Hier würde ich immer den Pool wählen, weil das weniger Aufwand ist.

    Miete und Strom:
    Du kannst natürlich mit deinen Eltern einen formlosen Vertrag aufsetzen. Nur müssen deine Eltern dann daran denken, das die Einnahmen zu versteuern sind. Das ist zwar in dem Fall nur eine Formalie, da den Einnahmen ja die Stromkosten gegenüberstehen, aber es macht die Sache natürlich aufwendig. Das Selbe würde für die Miete gelten.

    Abogebühren:
    Alle betrieblich verursachten Kosten kannst du natürlich in dem Monat geltend machen, in dem sie anfallen. Aber da du Kleinunternehmer bist und noch keine Steuervorauszahlungen leisten musst, spielt das keine Rolle. Zahlungen und Einnahmen werden so gebucht, wie sie auch tatsächlich stattgefunden haben und erst bei der Steuererklärung am Ende des JAhres geltend gemacht.

    Interessant werden die Termine erst dann, wenn du z.B. eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Da von der Umsatzsteuer die du eingenommen hast, die Mehrwertsteuer (Vorsteuer) die du bei Lieferanten bezahlt hast abgezogen wird und du nur die Differenz ans Finanzamt als Umsatzsteuer abführen musst.

    So jetzt nur der Hinweis, das dies keine Steuerberatung ist oder ersetzt.

    Für die Steuererklärung würde ich dir aber in jedem Fall einen Steuerberater empfehlen. Der schaut auch noch mal ob man bestimmte Ausgaben nicht besser Anderswo verbucht und in der Regel holt er mehr heraus als er kostet.

    Ach so, noch was!
    Denke daran, die Excel-Listen auch auszudrucken. Nur die gespeicherte Datei ist dem Finanzamt nicht genug. Man könnte die Dateien ja jederzeit ändern.
    Weißt du über Aufbewahrungsfristen von Belegen bescheid?

  3. #3
    TP-Junior Maggiefix macht alles soweit korrekt
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    Guten Abend,

    vielen Dank schonmal für diese umfangreiche Antwort auf meine Neueinsteigerfragen.

    Zum Laptop:

    Ich habe den Laptop ja im Dezember 2010 angeschafft, quasie als Anschaffung in der Gründungsphase meines Betriebs. Ist es nicht möglich ihn erst für dieses Jahr abzuschreiben, also dort wo auch mein Geschäft erst beginnt. Weil 40 % im Jahr 2010 abzuschreiben nutzt mir ja nichts, da mein geschäft dort noch garnicht eröffnet wurde. D.h ich hätte dann 40 % weniger, von den Anschaffungskosten die ich Gewinnmindernd anrechnen könnte ...
    Mir wurde gesagt ich könnte solche Dinge einfach ab dem ersten Gründungsmonat abschreiben.


    Stromkosten
    Das würde wirkoich gehen. Wird denn ein solch formloser Vertrag vom Steuerprüfer annerkannt, es handelt sich ja im eigentlichen Sinne um einen Pauschalbetrag den ich meinen Eltern zahle (der sich auf eine Hochrechnung aus dem Stromverbrauch der Geräte bezieht). Oder könnte mir dieser formlose Vertrag um die Ohren fliegen? Das Geld würde natürlich auch monatlich von meinem Geschäftskonto abgebucht werden.

    Die Excel Tabellen würde ich, dann meiner Steuererklärung beilegen, sowie am Ende des Jahres ausdrucken und entsprechend abheften und für die nächsten 10 jahre aufbewahren, wie alles andere was mit meinem Geschäft zu tun hat.


    Was würde mich denn ein Steuerberater kosten? Anzumerken ist, dass es sich hier um einen Nebenerwerb handelt, der nicht mehr als 400 Gewinn im Monat erzielen wird.
    Geändert von Maggiefix (07.03.2011 um 18:46 Uhr)

  4. #4
    TP-Newbie Gerlu macht alles soweit korrekt
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    Gerne,
    hier die nächsten Antworten

    Alle Ausgaben, die in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung angefallen sind, lassen sich problemlos als Vorlaufkosten in den ersten Monat nehemen. Da du aber auch für 2010 Einkommenssteuer bezahlen musst (vorausgesetzt du hattest Einkommen) kann es sich auch Lohnen, die 40% schon in 2010 abzuschreiben. Das muss man aber wirklich im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

    Ob der Vertrag einer Prüfung standhalten würde kann ich nicht hundertprozentig versprechen. Wichtig wäre in jedem Fall, dass neben den Vertrag auch nach zuweisen ist, dass tatsächlich auch Geld geflossen ist. Vor Prüfungen muss man sich aber auch nicht allzu sehr fürchten. Im schlimmsten Fall kommt es dabei zu einer Nachzahlung. Das können bei deiner Stromrechnung aber nur Pfennige sein. Sorry Cent. Zudem kommt es so schnell nicht zu einer Prüfung. Es sei denn du hällst dich nicht an Formalitäten wie Abgabe- oder Zahlungstermine damit spricht man quasi eine Einladung zum Prüfen aus.

    Ein Steuerberater berechnet sein Honorar nach dem Umsatz. Damit nütz mitr die Gewinnangabe nichts zudem kenne ich die Gebührenordnung nicht genau. Rufe infach einmal zwei oder drei an und lass dir ein Angebot machen.

  5. #5
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Gerlu Beitrag anzeigen
    Im Prinzip hast du die Wahl, ob du das Gerät im GWG-Pool über 5 Jahre abschreibst oder als Investition. In dem Fall würde ich die AfA Empfehlen, da der PC dann über 3 und nicht über 5 Jahre abgeschrieben wird. Für das Jahr 2010 können dann 40% abgeschrieben werden, der Rest wird dann auf 2 JAhre und 11 Monate verteilt. Bei EÜR schreibe ich nicht jeden Monat ab, sondern gebe bei der Einkommenssteuererklärung den gesamt Betrag Gewinnmindernd an. Die Wahlmöglichkeit ergibt sich durch eine Steuergesetzänderung im Jan. 2010.
    Zitat Zitat von Maggiefix Beitrag anzeigen
    Ich habe den Laptop ja im Dezember 2010 angeschafft, quasie als Anschaffung in der Gründungsphase meines Betriebs. Ist es nicht möglich ihn erst für dieses Jahr abzuschreiben, also dort wo auch mein Geschäft erst beginnt. Weil 40 % im Jahr 2010 abzuschreiben nutzt mir ja nichts, da mein geschäft dort noch garnicht eröffnet wurde.
    Da Du an anderer Stelle schreibst, daß Du nur 400 Euro Gewinn machst, hast Du vermutlich noch eine abhängige Beschäftigung, das heißt einen ganz "normalen" Arbeitsvertrag. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Personensteuer, alle Deine Einkünfte werden zusammengerechnet. Das würde dann evtl so aussehen: Beschäftigung bringt 19000 Euro im Jahr, Betrieb macht 4000 Euro Verlust, also nur 15000 Euro Einkommen. Du würdest die Einkommensteuer dann auf Basis von 15000 Euro berechnet bekommen, Deine Lohnsteuerzahlungen, die bereits vom Gehalt abgezogen wurden, sind aber auf Basis von 19000 Euro berechnet. Du würdest also tatsächlich Geld vom FA zurückbekommen.

    Was ich nicht weiß ist, wie die 40% begründet sind. Ist das die degressive Abschreibung? Stattdessen könnte man auch linear abschreiben und im Jahr 2010 ein Zwölftel (1 Monat von 12 Monaten) von einem Drittel (1 Jahr von 3 Jahren) des Anschaffungspreises ansetzen. Dann in 2011 und 2012 je ein Drittel und in 2013 den Rest (11 Zwölftel von einem Drittel).

  6. #6
    TP-Junior Maggiefix macht alles soweit korrekt
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    Es ist toll das ihr mir so hilfsbereit antwortet!

    Ich habe nebenbei keinen normalen Arbeitsvertrag, momentan bin ich Zivildienstleistender und da der Sold unantastbar ist wird er auch nicht auf die Einkommensteuer angerechnet. Deshalb nützt mir eine Anrechnung des Laptops und auch der restlichen Ausgaben für das Jahr 2010 garnichts, da war ich nämlich noch Schüler und hab keinen einzigen Cent verdient.
    Ich muss unter der 400 € Grenze bleiben, da ich sonst den Anspruch auf Kindergeld verlieren würde und außerdem meine Krankenkasse selbst bezahlen muss. Das möchte ich aber nicht da ich mir von dem Kindergeld + den Einnahmen aus meinen Geschäft super mein Studium finanzieren kann.
    Außerdem bleibe ich so unter der Grenze und muss auch keine Steuern bezahlen, deshalb lohnt sich auch ein Finanzberater nicht so richtig, da ich ja sowieso nichts an das FA zahlen müsste.

    Nochmal eine Frage zu den PC-Teilen:

    Es sind ja alles in allem nur kleinere Summen zwischen 10 und 200 €, müssen diese wirklich in den Pool? Oder kann ich sie nicht im Gründungsmonat als sofortigen Aufwand abschreiben ?

    Den Laptop würde ich jetzt als AfA über 3 Jahre abschreiben wollen (schon in Exel eingetragen) und ab diesen Monat (März) abscheiben. Ist das so richtig?

  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Maggiefix Beitrag anzeigen
    Nochmal eine Frage zu den PC-Teilen:

    Es sind ja alles in allem nur kleinere Summen zwischen 10 und 200 €, müssen diese wirklich in den Pool? Oder kann ich sie nicht im Gründungsmonat als sofortigen Aufwand abschreiben ?
    Nein, das geht nicht - aus den Gründen, die Du selbst genannt hast. Einzelteile, die nur in Verbindung mit einem anderen Gegenstand nutzbar sind, werden genauso behandelt wie dieser Gegenstand. Mäuse, Tastaturen, Drucker werden also wie ein Computer behandelt. Eine Ausnahme sind Multifunktionsdrucker (mit Faxgerät), die auch einzeln als Faxgerät nutzbar sind. Diese können (soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind direkt abgeschrieben werden.

    Die PC-Teile müssen also entweder in den Pool (also effektiv 5 Jahre AfA) oder wie ein PC behandelt werden (ich glaube 3 Jahre AfA).

  8. #8
    TP-Junior Maggiefix macht alles soweit korrekt
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    Mhmm, aber ich kann mich doch entwerder für den Pool oder für die Afa ensctheiden oder ?
    Den Laptop habe ich doch jetzt schon als AfA abgeschreiben, kann ich dann trotzdem die Teile in den Pool nehmen?
    Und wenn ich die Teile auch nach AfA abschreibe, dann alle für 3 jahre, respektive 36 Monate ?
    Denn ich kann mir nicht vorstellen, das es für SSD`s, Kopfhörer, Netzteile und Gehäuslüfter AfA einträge gibt, oder?

    Ach und mir ist gerade nochetwas eingefallen. Wie mache ich es wenn ich von privaten Leute sagen wir Material oder Waren einkaufe, und diese dann gewinnbrgend weiterverkaufen möchte. Nun habe ich aber keine Quittung/Rechnung von den privaten Verkäufern bekommen. Kann ich dann trotzdem die Einkaufskosten mit dem Einkaufserlös verrechnen oder rbauche ich in jedem Fall eine Rechnung?
    Geändert von Maggiefix (08.03.2011 um 13:42 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Maggiefix Beitrag anzeigen
    Mhmm, aber ich kann mich doch entwerder für den Pool oder für die Afa ensctheiden oder ?
    Den Laptop habe ich doch jetzt schon als AfA abgeschreiben, kann ich dann trotzdem die Teile in den Pool nehmen?
    Die Entscheidung für oder gegen den Pool betrifft alle Gegenstände zwischen 150 Euro und 1000 Euro Anschaffungskosten (ohne USt). Da Dein Notebook da sicher drüber liegt, ist es also unabhängig von der Entscheidung für oder gegen einen Sammelposten. Liegt es da nicht drüber bleibt Dir meiner Einschätzung nach nichts anderes übrig als entweder das Notebook auch in den Sammelposten zu nehmen oder die anderen Dinge normal abzuschreiben ohne Sammelposten.

    Allerdings bin ich weder Steuerberater noch Buchprüfer oder so etwas. Ich kann also keinerlei rechtsverbindliche Auskunft erteilen...

    Was die Einkäufe von Privatpersonen darstellt: die sind natürlich ganz normale Betriebsausgaben. Allerdings ist immer ein Beleg nötig, notfalls ein Eigenbeleg.

  10. #10
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    Also das Notebook hat "nur" 780 Euro gekostet. Also muss ich mich wohl für den Sammel Pool entscheiden, Schade.

    Aber ich glaube nicht, dass ich mit Eigenbelegen durchkommen werde, vorallem wenn ich das häufiger machen würde.

  11. #11
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    Zu deinen Belegen muss es natürlich auch "Zahlungsbelege" geben, also entweder entsprechend ausgestellte Quittungen oder Kontoauszüge mit dem Zahlungsvorgang u.ä..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Würde Beispielsweise der Ausdruck, einer Paypal Abbuchung auf ein Verkäuferkonto als Beleg gelten? Da ich vieles nur über Paypal mache, geht das Geld stellenweise garnicht über mein Konto!

  13. #13
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    Und woher nimmt Paypal das Geld?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Das Geld fließt von den Kunden auf mein Paypal Konto, und von dort aus würde ich es gleich weiter investieren um neue Ware zu kaufen.

    Aber PayPal ist ja als Kreditinstitut eingetragen, das sollte doch annerkannt werden ?

  15. #15
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    Das wird anerkannt. Aber wie geschrieben du benötigst Belege und Zahlungsnachweise. Wie mit Paypal-Buchungen am besten umgegangen wird ist hier auch schon niedergeschrieben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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