Einen schönen guten Tag,
beginnen wir mit der Abschreibung deines Laptops:
Im Prinzip hast du die Wahl, ob du das Gerät im GWG-Pool über 5 Jahre abschreibst oder als Investition. In dem Fall würde ich die AfA Empfehlen, da der PC dann über 3 und nicht über 5 Jahre abgeschrieben wird. Für das Jahr 2010 können dann 40% abgeschrieben werden, der Rest wird dann auf 2 JAhre und 11 Monate verteilt. Bei EÜR schreibe ich nicht jeden Monat ab, sondern gebe bei der Einkommenssteuererklärung den gesamt Betrag Gewinnmindernd an. Die Wahlmöglichkeit ergibt sich durch eine Steuergesetzänderung im Jan. 2010.
Zu den Bauteilen:
Die Bauteile sind nicht ohne einen PC nutzbar, und müssen auch entweder in den Pool oder über die normale AFA abgeschrieben werden, und zwar ab dem Jahr der Anschaffung. Also wenn ich dich richtig verstanden habe auch ab 2010. Hier würde ich immer den Pool wählen, weil das weniger Aufwand ist.
Miete und Strom:
Du kannst natürlich mit deinen Eltern einen formlosen Vertrag aufsetzen. Nur müssen deine Eltern dann daran denken, das die Einnahmen zu versteuern sind. Das ist zwar in dem Fall nur eine Formalie, da den Einnahmen ja die Stromkosten gegenüberstehen, aber es macht die Sache natürlich aufwendig. Das Selbe würde für die Miete gelten.
Abogebühren:
Alle betrieblich verursachten Kosten kannst du natürlich in dem Monat geltend machen, in dem sie anfallen. Aber da du Kleinunternehmer bist und noch keine Steuervorauszahlungen leisten musst, spielt das keine Rolle. Zahlungen und Einnahmen werden so gebucht, wie sie auch tatsächlich stattgefunden haben und erst bei der Steuererklärung am Ende des JAhres geltend gemacht.
Interessant werden die Termine erst dann, wenn du z.B. eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Da von der Umsatzsteuer die du eingenommen hast, die Mehrwertsteuer (Vorsteuer) die du bei Lieferanten bezahlt hast abgezogen wird und du nur die Differenz ans Finanzamt als Umsatzsteuer abführen musst.
So jetzt nur der Hinweis, das dies keine Steuerberatung ist oder ersetzt.
Für die Steuererklärung würde ich dir aber in jedem Fall einen Steuerberater empfehlen. Der schaut auch noch mal ob man bestimmte Ausgaben nicht besser Anderswo verbucht und in der Regel holt er mehr heraus als er kostet.
Ach so, noch was!
Denke daran, die Excel-Listen auch auszudrucken. Nur die gespeicherte Datei ist dem Finanzamt nicht genug. Man könnte die Dateien ja jederzeit ändern.
Weißt du über Aufbewahrungsfristen von Belegen bescheid?


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