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Thema: Steuererklärung was alles muss gemacht werden.

  1. #1
    TP-Newbie Patrik Meyer macht alles soweit korrekt
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    Steuererklärung was alles muss gemacht werden.

    Hallo liebe Community.

    Da dies mein erster Thread hier ist, und das FAQ leider schon ein Paar Jährchen alt ist frage ich lieber nochmal nach.

    Und zwar ist dies meine erste Steuererklärung, und ich bin ein wenig überfordert.
    Im internet steht ja immer alles anders, aber da ich denke das dies ein sehr Seriöses Forum ist frage ich leiber einmal zu viel als dann Probleme mit dem FA zu bekommen.

    Zu meinem Unternehmen:
    Wir sind in Unternehmen im Webhosting bereich.

    Der Umsatz, im ersten halbjahr war ein minus geschäft, bis es endlich lief hatten wir mehrere hundert euro investiert und haben auch nicht aufgegeben (zum Glück).

    Nun machen wir plus Geschäfte die gesamt bilanz beläuft sich allerdings im minus.

    Was genau benötigt nun das FA von mir?

    Ich habe nachgelesen das es folgende dinge benötigt.

    Einkommenssteuererklärung.
    Gewerbesteuererklärung
    Und eine Einahmeüberschussrechnung.


    Bei der Einahmeüberschussrechnung vom Finanzamt, wird aber nach Betriebseinahmen als Umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer gefragt was ich nicht bin.

    Und einkommen hatte ich in der ersten hälfte des Jahres auch nicht da die ausgaben höher waren als die einnahmen.


    Könnten sie mir vielleicht sagen was genau das Finanzamt jetzt von mir braucht, und ggf. links mit dazu machen wo ich sehen kann wie ich es richtig mache?

    Ich bin auch bei elster online angemeldet mit deren Portal komme ich aber garnicht klar.

    Ich danke ihnen schonmal im vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrik Meyer

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Patrik Meyer Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community.

    Da dies mein erster Thread hier ist, und das FAQ leider schon ein Paar Jährchen alt ist frage ich lieber nochmal nach.
    In den FAQ steht nichts, was nicht mehr aktuell wäre - und die Forensuche hilft auch weiter. Denn jedes Jahr um diese Zeit tauchen hier die selben Fragen auf ...

    Zu meinem Unternehmen:
    Wir sind in Unternehmen im Webhosting bereich.
    Wer ist "wir" und was für eine Unternehmensform ist das?

    Was genau benötigt nun das FA von mir?
    Von dir persönlich eine komplette Einkommensteuererklärung mit allen ausgefüllten Formularen, die eben in deiner Situation auszufüllen sind. Hast du Kinder, Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, Einkommen aus Kapitalvermögen? Wenn ja, ist das jeweilige Formular auszufüllen, wenn nicht, nicht. Usw.

    Ich habe nachgelesen das es folgende dinge benötigt.

    Einkommenssteuererklärung.
    Gewerbesteuererklärung
    Und eine Einahmeüberschussrechnung.
    Ja und die Umsatzsteuererklärung und was eben sonst noch auszufüllen ist, siehe oben.

    Bei der Einahmeüberschussrechnung vom Finanzamt, wird aber nach Betriebseinahmen als Umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer gefragt
    Nein, das steht da nicht.

    Du musst dich schon sorgfältig damit auseinander setzen oder das Ganze eben an einen Steuerberater geben und den dafür bezahlen.

    Gefragt ist unter "8" nach den 'Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer'. Nicht umsatzsteuerpflichtiger. Das wäre auch ein Widerspruch in sich.

    was ich nicht bin.
    Wenn du von der KU-Regelung Gebrauch machst, bist du genau derjenige, der da seine
    Betriebseinnahmen angeben soll.

    Wenn du KU bist, musst du dieses Formular auch nicht benutzen, sondern kannst deine EÜR formlos machen. Was das bedeutet -> Forensuche.

    Wir können (und dürfen!) aber jetzt nicht auf diese Weise deine Steuererklärung mit dir durchgehen.

    Du hast drei Möglichkeiten:

    - Arbeite dich jetzt sorgfältig in die Materie ein, lies genau, was da jeweils abgefragt wird, kläre Einzelfragen mit Google, der Forensuche oder - wenn das beides nicht weiterführt - mit Fragen hier.
    - Besorg' dir ein Steuerprogramm, das dir durch die einzelnen Schritte hilft. Auftauchende Fragen wie oben
    - Gib das ganze an einen Steuerberater.

    Und einkommen hatte ich in der ersten hälfte des Jahres auch nicht da die ausgaben höher waren als die einnahmen.
    Die Einkommensteuererklärung ist für das gesamte Jahr 2010, nicht für ein Halbjahr.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie Patrik Meyer macht alles soweit korrekt
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    3
    Danke für ihre Antwort, wir ist eigentlich nur ich, also ein Einzelunternehmen.

    Nun habe ich gelesen das wenn die einnahemn unter 17.500 fallen eine einfache Formlose EÜR reicht, stimmt das so?.

    Wenn du von der KU-Regelung Gebrauch machst, bist du genau derjenige, der da seine
    Betriebseinnahmen angeben soll.

    Wenn du KU bist, musst du dieses Formular auch nicht benutzen, sondern kannst deine EÜR formlos machen. Was das bedeutet -> Forensuche.
    Ich Führe keine MwSt. ab und kann diese auch nicht geltend machen also denke ich das ich zweiteres bin.

    Eine Us.St Id besitze ich auch nicht

    Wie eine Formlose EÜR geht weiß ich, damit hatte ich mich schon ausseinander gesetzt als ich das Unternehmen Gründete.

    Die ganzen anderen Formulare kann ich via elster machen oder?

    Können sie gute Anfängerfreundliche Software empfehelen in der z.B. schritt für schritt erklärt wird wie ich was ausfüllen muss?

    Die Einkommensteuererklärung ist für das gesamte Jahr 2010, nicht für ein Halbjahr.
    Das Unternehmen wurde im August 2010 Gegründet, also kann ich keine gesamtjahresbilanz ziehen, da das Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurde.

    Vielen dank für ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Patrik Meyer
    Geändert von Patrik Meyer (09.03.2011 um 23:45 Uhr)

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Patrik Meyer Beitrag anzeigen
    Danke für ihre Antwort, wir ist eigentlich nur ich, also ein Einzelunternehmen.

    Nun habe ich gelesen das wenn die einnahemn unter 17.500 fallen eine einfache Formlose EÜR reicht, stimmt das so?.
    Das hat copy genau so geschrieben. Natürlich stimmt das.

    Ich Führe keine MwSt. ab und kann diese auch nicht geltend machen also denke ich das ich zweiteres bin.
    In dem von Dir zitierten Text gibt es kein Zweiteres. Entweder bist Du KU oder nicht. Wenn Du keine USt abführst und berechnest bist Du KU.

    Eine Us.St Id besitze ich auch nicht
    Die hat damit nichts zu tun. Jeder Unternehmer kann eine USt-Id bekommen, auch KU.

    Das Unternehmen wurde im August 2010 Gegründet, also kann ich keine gesamtjahresbilanz ziehen, da das Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurde.
    Ich dachte, in der ersten Jahreshälfte hätte das Unternehmen nur Minus gemacht? Wie paßt das mit einer Gründung im August zusammen? Und natürlich kann man auch dann eine Abrechnung für das ganze Jahr machen...

  5. #5
    TP-Newbie Patrik Meyer macht alles soweit korrekt
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    3
    Ok ich danke allen die geantwortet haben, ich bin auch soweit fertig, so schwer ist da ja garnicht.

    Nur habe ich eine frage bei der Umsatzsteuererklarüng.

    eher gesagt2

    Als KU reicht es die Seite eins auszufüllen?

    Ich habe in meinem Geschäftsjahr keine ausländischen Transaktionen vorgenommen, kann ich anla UR auslassen oder sollte ich sie sicherheitshalber ausfüllen und mit abschicken, mit der einkommenssteuer erklärung bin ich soweit fertig (ist ja auch icht viel auszufüllen.)

    Im FAQ steht das die gewerbesteuer zu vernachlässigen ist, heisst das das ich sie nicht abschicken muss?

    Vielen dank ich fühle mich hier bereits gut aufeghoben.

    MfG
    Patrik Meyer

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