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Thema: KFZ-Handel: Ich muss die Umsatzsteuer Voranmeldung machen, aber wo trage ich was ein?

  1. #1
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb KFZ-Handel: Ich muss die Umsatzsteuer Voranmeldung machen, aber wo trage ich was ein?

    Hallo,

    ich habe einen KFZ-Handel als Einzelunternehmen angemeldet (Februar 2011). In der Gründungsphase hatte ich einige Ausgaben zB. Firmenlogo Erstellung, Briefpapier, Visitenkarten usw.

    Nun habe ich mir eine Liste gemacht, wann und wofür ich was ausgegeben habe, auch eine Spalte wieviel MwSt. jeweils in dem Betrag enthalten ist.

    Wie gebe ich diese ganzen Zahlen nun genau in das Elsterformular ein?
    - Muss ich alle Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. in Zeile 66 eintragen?
    - Wo gebe ich die restlichen Rechnungen ein?
    - Wo muss ich zB den Fahrzeugkauf eingeben (Autos sind von Privat ohne MwSt.)

    Einen Steuerberater kann ich mir im Moment noch nicht leisten. Ich hatte bisher auch große Ausgaben und eigentlich möchte die Umsatzsteuer Voranmeldung auch selber eingeben und verstehen.

    Danke schonmal!

    Viele Grüße!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Schokostrolch Beitrag anzeigen
    - Muss ich alle Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. in Zeile 66 eintragen?
    Ab Feld 66, je nachdem, das ist aber Zeile 54. Die Zeilen stehen ganz links.

    - Wo gebe ich die restlichen Rechnungen ein?
    Welche restlichen Rechnungen?

    - Wo muss ich zB den Fahrzeugkauf eingeben (Autos sind von Privat ohne MwSt.)
    Nirgends. Es geht in der Umsatzsteuervoranmeldung nur um die Umsatzsteuer.

    Wenn du keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer hast, kannst du auch keine Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

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  3. #3
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Danke erstmal für Deine Hilfe!

    Also in Feld 66 (Zeile 54) gebe ich alle Rechnungen/Quittungen ein, in denen die MwSt. enthalten ist. Richtig?

    Mit den "restlichen Rechnungen" meine ich zB. die Rechnungen in denen keine MwSt. enthalten ist. Da habe ich die Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug. Wo muss ich diese Ausgaben eintragen?

    Aber irgendwo muss ich doch den Fahrzeugeinkauf angeben, oder? Oder erst wenn das KFZ verkauft ist, muss ich die Differnzbesteuerung irgendwo angeben?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Schokostrolch Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für Deine Hilfe!

    Also in Feld 66 (Zeile 54) gebe ich alle Rechnungen/Quittungen ein, in denen die MwSt. enthalten ist. Richtig?
    Es sei denn, die Angaben gehören in eines der folgenden Felder - es steht doch dran.

    Mit den "restlichen Rechnungen" meine ich zB. die Rechnungen in denen keine MwSt. enthalten ist. Da habe ich die Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug. Wo muss ich diese Ausgaben eintragen?
    Nirgends*. Noch mal: Es geht nur um die USt. Wenn du Rechnungen hast, in denen keine USt ausgewiesen ist, kannst du die auch nirgends angeben und nicht geltend machen.

    Aber irgendwo muss ich doch den Fahrzeugeinkauf angeben, oder?
    Nein - wenn die USt nicht ausgewiesen ist, hast du auch nichts anzugeben.

    Oder erst wenn das KFZ verkauft ist, muss ich die Differnzbesteuerung irgendwo angeben?
    Ja, dann wenn du die USt in deinen Rechnungen ausgewiesen hast, musst du die angeben. Die geht dann aber ans Finanzamt.

    copy

    *Die kommen am Ende des Jahres in deine Einnahmeüberschussrechnung, das sind Betriebsausgaben.

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