Grundlegend richtig verstanden.
Die Einfuhrneachweise anfordern, dann die alte Rechnung (mit MwSt) durch eine entsprechende Gutschrift (mit MwSt) und eine neue Rechnung (ohne MwSt dafür mit Hinwies auf die Steuerbefreiung wegen Ausfuhrlieferung) berichtigen und zusenden.


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