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Thema: Nebenberufliche Arbeit mit Laptop entlohnen lassen?

  1. #1
    TP-Junior monkderhonk macht alles soweit korrekt
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    Nebenberufliche Arbeit mit Laptop entlohnen lassen?

    Hallo zusammen,

    ich bin nebenberuflich tätig und habe bald mein erstes Projekt abgeschlossen.
    Mein Auftraggeber hat mir vorgeschlagen einen Teil der Vergütung in Form eines neuen Laptops auszuzahlen, den Rest bar.

    Daher einige Fragen:

    macht es für mich Sinn? Ich müsste ja dann den Teil des Honoras nicht versteuern?

    Andererseits könnte ich, wenn ich ihn kaufe, den Laptop vom zu versteuernden Gewinn abziehen?

    Hab ich das mit dem versteuern richtig verstanden: Ich addiere die Einnamen zu meinem Einkommen aus dem Hauptberuf und davon werden die Steuern abgezogen? Wieviel % wären das ca.? (Ich weiß ohne genaue Daten kann man nichts rechnen, aber nen groben Wert um das abschätzen zu können?)

    Ich würde öfter Aufträge für diesen Kunden machen, daher könnte man das als Überlassung von Arbeitsgerät oder so sehen? Oder ist das für ihn einfach schwarz?

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    lg, monk

  2. #2
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    Zitat Zitat von monkderhonk Beitrag anzeigen
    macht es für mich Sinn?
    Wie sollen wir das beurteilen?

    Ich müsste ja dann den Teil des Honoras nicht versteuern?
    Doch, als geldwerten Vorteil.

    Andererseits könnte ich, wenn ich ihn kaufe, den Laptop vom zu versteuernden Gewinn abziehen?
    Ja.

    Hab ich das mit dem versteuern richtig verstanden: Ich addiere die Einnamen zu meinem Einkommen aus dem Hauptberuf und davon werden die Steuern abgezogen?
    Ja.

    Wieviel % wären das ca.? (Ich weiß ohne genaue Daten kann man nichts rechnen, aber nen groben Wert um das abschätzen zu können?)
    Nein, können wir nicht schätzen, weil wir dein Gesamteinkommen nicht kennen. Google nach 'Steuertabelle' und lies es dort genau ab.

    Ich würde öfter Aufträge für diesen Kunden machen, daher könnte man das als Überlassung von Arbeitsgerät oder so sehen? Oder ist das für ihn einfach schwarz?
    Siehe oben, geldwerter Vorteil.

    copy

  3. #3
    TP-Junior monkderhonk macht alles soweit korrekt
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    Naja, ich frage mich halt, bei welcher Variante ich etwas spare, oder evtl. draufzahlen muss.
    Wie hoch würde der geldwerte Vorteil versteuert werden?

    ich mach jetzt mal ne rechnung auf:

    mein zvE: 28.800€ ESt: 5.250€
    (aus dieser Tabelle entnommen: http://www.steuerlinks.de/uploads/tx...belle-2011.pdf)

    Variante 1: Honorar vollausgezahlt:
    28.800€ Gehalt Festanstellung
    + 3000€ Honorar
    = 31800€ => ESt: 6.200

    Variante 2: nur 0,5 * Honorar ausgezahlt, Rest in Form eines Laptops �bergeben:
    28.800€
    + 1500€
    = 30300€ => ESt: 5.720 + Steuer auf geldwerten Vorteil??

    Differenz ESt V1-V2 : 480€ minus Steuer auf geldwerten Vorteil??

    ich würde also bei Variante 2 480€ sparen, abzüglich der Steuer auf geldwerten Vorteil. wieviel wäre das?

    kann ich 100% des Laptops abziehen? Bin Programmierer. Dann ergäbe sich
    Variante 3:
    28.800€
    + 3000€
    - 1500€Kosten Laptop
    = 30300€ => ESt: 5.720€

    also auch 480€ gespart und keine Steuer auf geldwerten Vorteil ??

    dann wäre ja Variante 3 am besten...stimmt das so?

    vielen Dank!

    lg, monk

  4. #4
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    Zitat Zitat von monkderhonk Beitrag anzeigen
    Ich würde öfter Aufträge für diesen Kunden machen, daher könnte man das als Überlassung von Arbeitsgerät oder so sehen?
    Ich hoffe du suchst dir noch andere Kunden...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior monkderhonk macht alles soweit korrekt
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    na klar! eiegntlich kann man die aussage vernachlässigen. Ich dachte mir nur, damit könnte man es erklären.
    aber warum fragst du?
    was sagst du zu meiner rechnung?

  6. #6
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    Zitat Zitat von monkderhonk Beitrag anzeigen
    Naja, ich frage mich halt, bei welcher Variante ich etwas spare, oder evtl. draufzahlen muss.
    Wie hoch würde der geldwerte Vorteil versteuert werden?
    So hoch, wie dein Steuersatz eben ist. Das Laptop musst du voll versteuern, als ob es Bargeld wäre. Ausgenommen davon sind IIRC nur Sachbezüge, die weniger wert sind, als 40,- Euro.

    ich würde also bei Variante 2 480€ sparen,
    Nee, natürlich nicht. Wenn das so ginge, würde sich kein Auftragnehmer mehr finanziell bezahlen lassen, sondern nur noch in Naturalien ...

    copy

  7. #7
    TP-Junior monkderhonk macht alles soweit korrekt
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    dann wäre also Variante 3 besser?
    Stimmt es denn, dass ich 100% des Kaufpreises vom zvE abziehen kann?

  8. #8
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    Zitat Zitat von monkderhonk Beitrag anzeigen
    dann wäre also Variante 3 besser?
    Stimmt es denn, dass ich 100% des Kaufpreises vom zvE abziehen kann?
    Nein - du musst ein Laptop in der Preisklasse über die Nutzungsdauer abschreiben.

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  9. #9
    TP-Junior monkderhonk macht alles soweit korrekt
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    verstehe (hier gut erklärt: http://www.klicktipps.de/gewerbe-abs..._nutzungsdauer)
    danke

  10. #10
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    Und vom zvE auch nicht sondern von deinen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit. Was 'ne EÜR ist weisst du?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
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    ja, weiß ich. aber ist es nicht egal, weil ich es eh zusammenrechnen und dann versteuern muss?

  12. #12
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    Nein, ist nicht egal. Weil du in deiner Steuererklärung die verschiedenen Einkommensarten erklären musst. Und die Ausgaben im Rahmen der selbständigen Tätigkeit musst du eben erstmal von den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit abziehen. Was übrig bleibt ist dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Die Steuererklärung hat da auch verschiedenste Anlagen für.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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