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Thema: Zahllast bei Innergemeinschaftlicher Erwerb

  1. #1
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Zahllast bei Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo

    Nach mehreren Minuten Telefonat mit meinem Finanzamt habe ich ein Rechnenproblem.
    Es geht um folgendes:
    Ich habe Ware aus Österreich erhalten, wofür mir der Händler eine steuerfreie Rechnung ausgestellt hat. Soweit so gut.
    Nun trage ich lt. der Dame vom FA diese Ausgabe in Feld 89(19%ige Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe) ein und die dadurch resultieren Steuer nochma in Feld 61(Vorsteuer aus dem Erwerb von Gegenständen) Was dann einen Saldo von 0 ergibt.
    Wenn ich jetzt aber die Ware weiterverkauf(natürlich für einen höheren Preis) muss ich ja auf die ganzen Umsätze die komplette Mehrwertsteuer abführen und nicht wie bei einem Kauf in Deutschland, wo ich nur die Zahllast aus EK&VK abführe.
    Beispielrechnung: Lieferung aus Österreich WW 2500 'Vorsteuer' 475€ - Saldo 0 durch doppelte Eintragung
    Verkauf der Ware für 3000 570€ Mwst eingenommen, die dich durch die Doppeleintragung ja komplett abführen müsste
    Kauf ich die Ware in Deutschland und verkaufe diese wieder, trage ich diese Ausgabe doch nur einmal den EK ein und habe somit nur die Zahllast der Ust ans FA abzuführen.
    Oder trage ich dann bei den Steuerpflichtigen Umsätzen nur die nette Differenz zwischen EK und VK (analog zur Differenzbesteuerung) ?

  2. #2
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    "kostet" dich in beiden Fällen nur die Steuer auf den "Mehrwert"

  3. #3
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Aber ich muss doch bei der Rechnung vom FA die komplette MWST auf die Einnahmen abführen und nicht wie bei einem Kauf in DE nur die Differenz aus EK und VK?
    Rechnung: EK Österreich 2500€ 2x 475€ eingetragen - Saldo 0 nix zu gegenrechnen
    VK DE 3000€ 1x 570 Mwst eingenommen die aber nix auf der 'Habenseite' zum * Gegenrechnen - ergo zahllast 570€
    EK De 2500 1x475€ eingetragen - VK VK DE 3000€ 1x 570 Mwst - Zahllast 95€

    Wo liegt da der Hund betragen?

    Grüße

    P.S. Die großen Zahlen sind natürlich netto gemeint
    P.P.S Meine Steuertante meine bei der ersten Anfrage, die Rechnungen für die Einnahmen sollten dann ohne Mwst ausgstellt werden..

  4. #4
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    aber die Vorsteuer aus deinem Einkauf "setzt" du doch auch beim Einkauf in Deutschland ab ... das ist doch der sog. "Vorsteuerabzug" (falls du Regelversteuerer bist)

    also keine Zahllast von 570 € sondern auch nur 95 €, weil du auch da die 475 € USt. mit deiner Steuerschuld verrechnen kannst

  5. #5
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Einerseits habe ich auf die Lieferung bisher noch an niemand die Ust gezahlt und andererseits wird diese lt. FA 2x eingetragen (Ziffer 89 & Ziffer 61) mit der Begründung durchs FA, daß ich die Mwst quasi an mich selber zahle..macht aber dann nach Eintragung der Einnahme von 3000€ bei Ziffer 81 eine Zahllast von 570€..und das ist mein Problem!

  6. #6
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    Also entweder verstehst du oder ich nur Bahnhof...

    Kauf in Dtschl.: 100 € netto + 19 € MwSt. = du zahlst 119 € / gezahlte Vorsteuer 19 €
    Verkauf 200 € netto + 38 € MwSt. - eingenommene MwSt. 38 € minus gezahlte Vorsteuer = 19 € die du noch an das FA abführen musst

    Kauf in Ö: 100 € netto / Nullsummenspiel in der Voranmeldung / keine Zahlung von Vorsteuer durch dich
    Verkauf 200 € netto + 38 € MwSt. - eingenommene MwSt. 38 € die du an das FA abführen musst

    In beiden Fällen hast du definitiv 38 € MwSt. bezahlt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    also habe ich bei einem Innergemeinschaftlichen Erwerb keine Möglichkeit, irgendeine Vorsteuer beim FA geltend zu machen?

    Grüße

    Ahh..Danke..jetzt hab ich das verstanden..danke!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    also habe ich bei einem Innergemeinschaftlichen Erwerb keine Möglichkeit, irgendeine Vorsteuer beim FA geltend zu machen?
    Du kannst ja nur Vorsteuer geltend machen die du auch definitiv gezahlt hast. Andererseits hast du die Verpflichtung den igE hier zu versteuern (wenn du hier kaufst musst du ja auch die MwSt. zahlen) - nun wäre es ja blöd: du zahlst die Steuer auf den igE erst irgendwo hin und machst danach die Zahlung als Vorsteuer geltend. Also wird in der USt.-Voranmeldung sofort beides gegengerechnet, macht +-0. Beim Kauf in Dtschld. musst du die Vorsteuer tatsächlich erstmal bezahlen. Deshalb sorgt ein igE zumindest kurzfristig für mehr Liquidität.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Infos!
    Anstatt quasi die Steuer zu teilen(1x zahl ich die an den Händler und dann den Überschuss ans FA) zahl ich nur ans FA..was in der Summe aber das selbe ausmacht..Danke für die Hilfe!

  10. #10
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    Gern geschehn! :-)
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