Hallo Zusammen,
ich bin noch neu hier im Forum und w�rde mich freuen, wenn ich hier vielleicht eine Antwort auf meine Frage finden w�rde, da ich mich momentan in einer Situation befinde, in der dringender Handlungsbedarf notwendig ist.
Zu meinem Problem und der Vorgeschichte:
Im August 2005 habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, welches folgende T�tigkeiten umfasst:
- PC-Service
- Hard- und Softwareinstallation
- Erstellung von Internetpr�sensen
- An- und Verkauf von Zubeh�r
- Notdienst
Dieses Gewerbe wurde damals angemeldet, weil ich immer wieder mal kleinere Auftr�ge aus dem IT-Bereich von Privatpersonen, kleineren Firmen und Vereinen erhalten habe. Rechnungen habe ich dann nach �19 Kleinunternehmen ohne MwSt. gestellt.
W�hrend der folgenden Jahre habe ich vom Finanzamt keine Nachfragen bzgl. Einnahmen f�r dieses Nebengewerbe erhalten. Ich habe auch nur sehr wenige Auftr�ge annehmen k�nnen, da ich hauptberuflich in einer Firma t�tig war.
Nachdem ich dann arbeitslos geworden bin, habe ich mir �berlegt, dass Gewerbe um Online- und Ebayhandel zu erweitern und mich damit selbstst�ndig zu machen.
Dies geschah im April 2009 mit einer Gewerbe-Ummeldung und Erweiterung der T�tigkeiten um Online- und Ebayhandel.
Mein Gesamtumsatz f�r das Jahr 2009 hat etwas �ber 25.000 EUR betragen.
Soweit so gut, ich hatte mich �ber die Grenzen informiert und kenne also die 17.500 EUR Grenze und auch die 50.000 EUR Regelung f�r das kommende Gesch�ftsjahr.
Fast die H�lfte der erzielten Ums�tze resultierten aus dem Weihnachtsgesch�ft der Monate November und Dezember 2009, mit Beginn 2010 gingen die Ums�tze drastisch zur�ck. Lediglich im Januar 2010 konnte noch ein positives Ergebnis erzielt werden, ab Februar hatte ich dann h�here Ausgaben als Einnahmen, zwar nur geringf�gig, aber das Gesch�ft lief nicht mehr.
Gut m�glich, dass ich die ganzen Auswirkungen der Selbstst�ndigkeit auch untersch�tz habe, um Kosten zu sparen, wollte ich soviel wie m�glich selbst erledigen!
Fakt ist, das mir das Ganze dann letztendlich �ber den Kopf gewachsen ist und ich in den kommenden Monaten st�ndig im Minus gelegen bin.
Ich habe dann beschlossen, die Selbstst�ndigkeit wieder aufzugeben und wieder in meinem gelernten Beruf zu arbeiten. Seit Juni 2010 bin ich wieder in einem Arbeitsverh�ltnis.
Die b�se �berraschung kam dann vom Finazamt, mit der Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung f�r das Jahr 2010. Dieser Aufforderung bin ich nicht nachgekommen, weil ich der Meinung war, dass meine Ums�tze in 2009 h�tten 50.000 EUR nicht �berschreiten d�rfen um umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Mittlerweile fordert das FA eine Summe von 6.600 EUR f�r das Jahr 2010 von mir, ich habe diese Summe vielleicht gerade mal als Umsatz in diesem Jahr gehabt!
Meine Frage deshalb, welche Regelung ist in meinem Fall f�r das Gesch�ftsjahr 2009 anzuwenden, die 17.500 EUR Regelung, oder die 50.000 EUR Regelung, da das Gewerbe ja nur erweitert wurde.
Gru�
Michael
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo Michael,
es gibt nicht die "17.500 EUR Regelung" oder die "50.000 EUR Regelung" es heißt im § 19 UStG:
Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein. Du hast 2010 die erste Bedingung nicht erfüllt, und warst somit Ust.-pflichtigt....wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Gruß
Uwe
Damit ist doch alles klar: Du warst ab 1.1. 2010 regelbesteuert.
Es gibt keine "50.000 EUR Regelung" - sobald du in einem Jahr über 17.500 Euro Umsatz kommst, bist du im Folgejahr regelbesteuert. Wer dauerhaft von der KU-Regelung gebrauch machen will, muss dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.Meine Frage deshalb, welche Regelung ist in meinem Fall f�r das Gesch�ftsjahr 2009 anzuwenden, die 17.500 EUR Regelung, oder die 50.000 EUR Regelung, da das Gewerbe ja nur erweitert wurde.
Setze dich hin und finde heraus, was du für 2010 an Vorsteuer ziehen kannst. Dann:
Setze dich _dringend_ mit dem FA in Verbindung und handle mit denen einen modus operandi aus, wie du deine USt-Steuerschuld begleichst.
Die Steuerschuld ist nunmal entstanden, da kommst du nicht raus. Und nicht reagieren ist das Blödeste, was du tun kannst. Das FA versteht da nämlich keinen Spaß, die pfänden dir schneller dein Gehalt/das Konto, als du denkst. Von einem Steuerstrafverfahren ganz abgesehen.
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Hallo,
ehrlich gesagt, ich blicke da nicht mehr ganz durch!
Nur nochmal zum besseren Verständnis:
Hätte ich 2009 unter 17.500 EUR Gesamtumsatz gehabt, dann hätte ich 2010 einen Gesamtumsatz bis 50.000 EUR haben können, ohne das ich regelbesteuert würde, soweit richtig?
Erklärt mir doch mal bitte jemand, was dann mit dem Zusatz "und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird" gemeint ist, wenn die 17.500 in keinem Geschäftsjahr überschritten werden dürfen. Dann könnte man das doch sofort weglassen und direkt schreiben, sobald 17.500 Euro überschritten werden, liegt eine Regelbesteuerung vor.
Mir ist auch nicht klar, warum 2009 als erstes Geschäftsjahr herangezogen wird, da ja bereits in den Jahren zuvor ein Gewerbe angemeldet war.
Das ist korrekt. Ab 2011 wärst du dann trotzdem regelbesteuert. Wenn allerdings für 2010 schon absehbar wäre das du auch die 50000 € ünerschreitest, wärst du schon ab 2010 regelbesteuert.
2009 wird nicht als erstes Jahr herangezogen! Die Vorraussetzungen für die KU-Regelung müssen jedes Jahr aufs Neue betrachtet werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
OK, denke soweit habe ich das jetzt kapiert.
Jetzt geht das FA hin und legt also einfach für 2010 eine Regelbesteuerung fest, da der Umsatz ja über 17.500 EUR im Jahr 2009 war und ich für das Jahr 2010 keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt habe. Bin hier wirklich davon ausgegangen, dass ich noch von der Umsatzsteuer befreit bin und habe demnach alle Rechnungen für 2010 auch ohne MwSt. ausgestellt.
Muss ich jetzt nachträglich alle Rechnungen ändern und MwSt. ausweisen?
Der Umsatz 2010 hat die Grenze von 17.500 EUR bei weitem nicht erreicht, da ich ja seit Juni wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe und es kaum noch Umsatz über Ebay und Internet-Shop gab.
Ist eine Forderung des FA in Höhe von 6.600 EUR jetzt anfechtbar, es wurde im ersten Monat 100 EUR zu Grunde gelegt, jedem weiterem Monat wurden weitere 100 EUR zugefügt, also Jan. 100,- , Feb. 200,- , März 300,- etc.
Deswegen mein Hinweis auf die EÜRen für alle Jahre, nur so kannst du dem FA deine Umsätze nachweisen. Die 19% von deinen Einnahmen aus 2010 wirst du wohl "aus eigener Tasche" bezahlen müssen, andererseits schmälert diese Zahllast deinen Gewinn und gleichzeitig kannst du die Vorsteuer aus deinen 2010er Ausgaben ziehen. Bei Firmenkunden kannst du nachfragen ob sie dir gegen eine neue Rechnung mit ausgewiesener MwSt. die 19% noch bezahlen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, das legt nicht das FA fest, sondern der Gesetzgeber. Du wärest verpflichtet gewesen, die USt-VA zu machen und die USt abzuführen, irgendwann fragt das FA dann nach, wenn nichts kommt. Und schätzt eben deinen Umsatz.
Das kannst du versuchen, ob deine Kunden dann zahlen, steht auf einem anderen Blatt. Müssen tun sie das nämlich nicht. Die USt ist trotzdem an das FA zu zahlen, im Zweifel aus eigener Tasche.Bin hier wirklich davon ausgegangen, dass ich noch von der Umsatzsteuer befreit bin und habe demnach alle Rechnungen für 2010 auch ohne MwSt. ausgestellt.
Muss ich jetzt nachträglich alle Rechnungen ändern und MwSt. ausweisen?
Das ist nicht mehr relevant, weil du dein Gewerbe ja aufgegeben hast. Du hättest allenfalls auf Antrag in 2011 wieder die KU-Regelung in Anspruch nehmen können... Für 2010 ändert sich nichts. BTW Du wirst eine Aufgabebilanz machen müssen, weisst du das schon?Der Umsatz 2010 hat die Grenze von 17.500 EUR bei weitem nicht erreicht, da ich ja seit Juni wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe und es kaum noch Umsatz über Ebay und Internet-Shop gab.
Was heisst "anfechtbar", die gehen eben von deinen Zahlen 2009 aus. Das sind ja die letzten, die sie kennen. Andere hast du ihnen ja nicht mitgeteilt. Du musst jetzt eben versuchen - dringend - nachzuweisen, dass die entstandene Steuerschuld geringer ist.Ist eine Forderung des FA in Höhe von 6.600 EUR jetzt anfechtbar, es wurde im ersten Monat 100 EUR zu Grunde gelegt, jedem weiterem Monat wurden weitere 100 EUR zugefügt, also Jan. 100,- , Feb. 200,- , März 300,- etc.
Die Uhr tickt aber, daher noch mal der Rat: Setze dich _dringend_ mit dem FA in Verbindung und handle mit denen einen modus operandi aus, wie du deine USt-Steuerschuld begleichst. Wenn du dich dem nicht alleine gewachsen fühlst, suche dir einen Steuerberater. Aber mach hinne!
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