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Thema: Vorsteuer für gewerblich genutzten Anteil bei Hauskauf

  1. #1
    TP-Newbie tupian macht alles soweit korrekt
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    Question Vorsteuer für gewerblich genutzten Anteil bei Hauskauf

    Hallo,
    ich neu hier und hoffe auf kompetente Hilfe bei folgender Frage:
    Mein Mann ist selbstständig und Vorsteuerabzugsberechtigt.
    Nun kaufen wir ein Haus und neben dem Kaufpreis an sich stehen ja noch viele weitere Kosten an: Maklerprovision, Notar, Renovierungen, Umbau usw.
    Ich habe inzwischen schon verstanden, dass das Seelingmodell nicht mehr anzuwenden ist und wir daher nur für die 50% gewerblich genutzten Anteil des Hauses Vorsteuer abziehen dürfen.
    Aber: was heißt in diesem Fall Vorsteuer abziehen?
    Kann ich dann die kompletten Kosten zu 50% in meine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen??
    Oder muss ich irgendwie nur die Vorsteuer ohne die Kosten geltend machen?
    Ich raff’s gerade nicht…………
    Ich nutze übrigens Lexware Büro easy, und für den normalen Alltag ist das total ok und ich komme super zurecht.
    Nur bei diesen „Spezialitäten“ bräuchte ich einen Tipp, damit ich alleine weiter machen kann, irgendwie hängt’s gerade…..
    Freue mich auf Antworten!!

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von tupian Beitrag anzeigen
    H
    Aber: was heißt in diesem Fall Vorsteuer abziehen?
    Das selbe, wie sonst auch. Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht.

    Kann ich dann die kompletten Kosten zu 50% in meine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen??
    Die Kosten nimmst du nie in die USt-VA auf, sondern immer nur den USt-Anteil - hier eben 50% der in Rechnungen ausgewiesenen (!) USt.

    Oder muss ich irgendwie nur die Vorsteuer ohne die Kosten geltend machen?
    Ich raff’s gerade nicht…………
    Du verrechnest - wie immer - nur die von dir bezahlte USt mit der USt-Schuld ggü. dem FA. Ich verstehe nicht, was du mit "Vorsteuer ohne die Kosten" meinst?

    copy

  3. #3
    TP-Newbie tupian macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das selbe, wie sonst auch. Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht.



    Die Kosten nimmst du nie in die USt-VA auf, sondern immer nur den USt-Anteil - hier eben 50% der in Rechnungen ausgewiesenen (!) USt.



    Du verrechnest - wie immer - nur die von dir bezahlte USt mit der USt-Schuld ggü. dem FA. Ich verstehe nicht, was du mit "Vorsteuer ohne die Kosten" meinst?

    copy
    Ich meine damit folgendes: wenn ich z.B. die Maklerprovision bezahle, gebe ich dann 50% der Rechnung in mein System ein, sodass ich den Anteil der Provision als Kosten drin habe und damit die 19% gleich verrechnet werden?
    Laufen dann tatsächlich all die Rechnung (Kaufpreis, Provsionen, Gebühren, Renovierung, Umbau) als Kosten für das Unternehmen mit?
    Sorry, das klingt vielleicht doof, aber mir war bisher nicht bewusst, dass ich all diese Kosten mit aufnehmen kann als Kosten des Unternehmens.
    Obwohl es natürlich auch logisch wäre..... Und super wäre es schon, dann haben wir ja die nächsten Monate keine Umsatzsteuernachzahlungen mehr.... ;-)
    Ich hatte eben gedacht, dass ich evt nur die Steuer irgendwie angeben kann, ohne die Kosten wirklich mit reinzunehmen....?
    Für Jemand der sich damit auskennt klingt das jetzt wahrscheinlich wirklich total blöd

    trotzdem schon mal danke für die Antwort

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich würde dazu einen Steuerberater befragen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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