Das selbe, wie sonst auch. Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht.
Die Kosten nimmst du nie in die USt-VA auf, sondern immer nur den USt-Anteil - hier eben 50% der in Rechnungen ausgewiesenen (!) USt.Kann ich dann die kompletten Kosten zu 50% in meine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen??
Du verrechnest - wie immer - nur die von dir bezahlte USt mit der USt-Schuld ggü. dem FA. Ich verstehe nicht, was du mit "Vorsteuer ohne die Kosten" meinst?Oder muss ich irgendwie nur die Vorsteuer ohne die Kosten geltend machen?
Ich raff’s gerade nicht…………
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