Guten Abend!
Der folgende umsatzsteuerliche Sachverhalt bereitet mir arges Kopfzerbrechen.
Eine norwegische Firma, die ihre Produkte an gewerbliche Kunden in mehreren EU-Ländern verkauft, stellt diesen Kunden kostenlos Maschinen zur Verfügung.
Die Maschinen sind für die Handhabung ihrer Produkte vorgesehen.
Die norwegische Firma kauft diese Maschinen in Deutschland.
Die Maschinen werden an die Kunden der Norweger in z.B. Österreich, Frankreich und Belgien geliefert, die Rechnung zahlt die Norwegische Firma.
Die Lieferung erfolgt meist ohne Umsatzsteuer unter Hinweis einer innergemeischaftlichen Lieferung.
Die norwegische Firma ist aufgrund eines laufenden Projektes auch in Deutschland zur Umsatzsteuer registriert, hat aber dort keine Niederlassung. Der Erwerb und das kostenlose Zurverfügungstellen der Maschinen haben jedoch nichts mit diesem Projekt zu tun.
Meine Fragen sind nun:
Liegt hier ein umsatzsteuerliches Reihengeschäft vor? Ich habe bereits zu diesem Thema auf den Seiten der IHK etwas gefunden, doch die dort aufgeführten Beispiele passen nicht zu diesem Sachverhalt.
Oder muss sich die norwegische Firma in den einzelnen Ländern umsatzsteuerlich registrieren, weil sie ja eigentlich die Erwerberin dieser Maschinen ist?
Bin für einen guten Rat dankbar!
Liebe Grüsse
Liselotte K.
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