Hallo!
Leider hat mir ja noch niemand weiterhelfen können.
Liegt es daran, dass ich es zu kompliziert beschrieben habe, oder ist es ein so schwerer "Fall"?
Hallo!
Ich habe nebenberuflich ein Gewerbe und verkaufe Niedrigpreisartikel (2,- bis 5,-- Euro).
Da ich hauptsaechlich auf Rechnung die Waren verschicke, gibt es halt immer wieder ein paar saeumige Zahler, bei denen ich die Forderung nach einiger Zeit an ein Inkasso-B�ro abgebe.
Vom Inkasso-Buero bekomme ich dann eine eine Abrechnung. Da bin ich mir leider nicht so ganz sicher, wie dies zu buchen ist.
Hier ein Beispiel:
Verkauf = 5,00 Euro + 0,95 Euro MwSt. = 5,95 Euro
Dies habe ich gebucht und somit die MwSt. ans Finanzamt bezahlt.
Nach Abgabe ans Inkasso-Buero, bekomme ich folgende Abrechnung:
Nettoinkassokosten: 30,00 Euro + 5,70 Euro MwSt. = 35,70 Euro
Die Nettoinkassokosten wurden vom Schuldner beglichen.
Da ich vorsteuerabzugesberechtigt bin, kann ich die ausgewiesene Umsatzsteuer als
Vorsteuer geltend machen.
Ich moechte ja insgesamt 5,95 Euro bekommen.
5,70 Euro kann ich als Vorsteuer geltend machen und 0,25 Euro �berweist mir das Inkasso-Buero.
Somit dachte ich an folgende Buchung:
Eingangsrechnung = 30,00 + 5,70 Euro = 35,70 Euro
Dadurch wuerde ich ja die 5,70 als Vorsteuer geltend machen.
Das Problem ist nur, dass sich mein Gewinn ja um die 35.70 Euro Brutto reduzieren wuerde, obwohl ich diese Kosten gar nicht hatte.
Was gibt es jetzt fuer eine Moeglichkeit, den Gewinn um die 35,70 Euro (Brutto) wieder zu erhoehen, ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Ich dachte schon an eine Buchung eines steuerfreien Verkaufs von 35,70 Netto + 0,00 Euro = 35,70 Euro Brutto.
Ich hoffe, dass ich es nicht zu kompliziert geschrieben habe und mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Hallo!
Leider hat mir ja noch niemand weiterhelfen können.
Liegt es daran, dass ich es zu kompliziert beschrieben habe, oder ist es ein so schwerer "Fall"?
Die Ausgangsrechnung hast du m.E. richtig gebucht (5,95 EUR)
Die Eingangsrechnung des Inkassobüros buchst du ganz normal (30,00 Aufwand + 5,70 Vorsteuer).
Die 30 EUR, die dein Kunde zahlt, sind Schadenersatz. Mangels eines sog. Leistungsaustausches besteht hier keine Umsatzsteuerpflicht. Du buchst sie auf "sonstige Erträge" o.ä.
Im Ergebnis ist das alles ein "durchlaufender" Posten:
Du zahlst 5,70 EUR USt an das Inkasso und bekommst es als Vorsteuer wieder
Du zahlst 30,00 EUR Entgelt an das Inkasso und bekommst es von deinem Kunden wieder.
Im Ergebnis bleibt hier eine Differenz von 0 EUR.
Hallo!
Jetzt bin ich etwas irritiert.
-Ausgangsrechnung ist also ok (5,00 + 0,95 = 5,95 Euro).
Dann schreibst Du allerdings, dass ich die 30,00 Euro ans Inkasso bezahle und diese vom Kunden wiederbekomme.
Ich habe die 30,00 Euro allerdings nicht bezahlt. Vom Inkasse habe ich einfach nur 0,25 Euro überwiesen bekommen.
Auch die 5,70 Euro habe ich nicht ans Inkasso bezahlt. Das währe dann ja ein Minus-Geschäft, da dies ja meine Forderung gegenüber dem Kunden / Inkasso ist.
Um die 5,70 Euro vom Finanzamt zu bekommen, muss ich doch die Inkasso-Abrechnung wie folgt buchen:
30,00 + 5,70 = 35,70 Euro
Welcher Buchungssatz würde denn dafür gehen, ohne dass sich mein Gewinn reduzieren würde?
Ich möchte ja nur die Vorsteuer geltend machen.
Du kannst es trotzdem so buchen, wie ich es geschrieben habe.
Das dein Schuldner direkt an das Inkasso zahlt, ist nur ein abgekürzter Zahlungsweg (Eigentlich zahlend die für dich die Rechnung bei dem Inkassounternehmen)
Du könntest die Zahlung auch saldieren, aber da finde ich die einzelnen Buchungen übersichtlicher.
Aber wenn ich doch 30,00 Euro Aufwand + 5,70 Euro Vorsteuer buche, dann reduziert sich doch mein Gewinn, oder nicht?
Irgendwie steh ich grad auf´m Schlauch.
30 Euro Aufwand ans Inkasso und 30 Euro Geldeingang vom Kunden. Außerdem 5,70 Euro USt ans Inkasso, die Du als Vorsteuer geltend machst. Ergibt genau Null. Zusammen mit Deiner Eingansrechnung paßt es genau.
Das Inkasso hat Dir nur 0,25 Euro überwiesen, weil das zusammen mit den 5,70 Euro vom Finanzamt genau die 5,95 Euro ergibt, die Du bekommst. Effektiv haben die allso alle Geldflüsse zusammengerechnet und Dir nur die Differenz von 0,25 Euro überwiesen.
Gut, dann buche ich also die 30,00 Euro vom Kunden steuerfrei. Ist doch richtig, oder?
Im Prinzip wie einen Verkauf, nur halt ohne Steuer.
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