Quatsch ... Kopie anfordern und gut ist, per Fax reicht
Angenommen ein Unternehmen schickt seinem Kunden eine Rechnung, diese geht jedoch auf dem Postwege verloren. Bedeutet dies, dass die Vorsteuer nun nicht mehr wirksam gezogen werden kann, da die Originalrechnung unwiederbringlich verloren ist und ein Ersatz der Rechnung lediglich eine Kopie wäre die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ?
Quatsch ... Kopie anfordern und gut ist, per Fax reicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)