Was machst du mit deinem ganzen teuren Equipment wenn du das Gewerbe abmeldest?
Und schreibst du dieses - bei höheren Werten - ordnungsgemäß über mehrere Jahre ab?
Hallo,
es ist so das ich vor 3 Jahren ein Nebengewerbe angemeldet habe.
Es handelt sich dabei um eine kleine Eventagentur, da ich seit einigen Jahren DJ bin und vor 5 Jahren auch angefangen habe zu veranstalten.
Als ich die Möglichkeit hatte in einem recht großen Club zu veranstalten und die Möglichkeit gegeben war dort recht hohen Umsatz an einem Abend zu erwirtschaften, hatte ich mich erkundigt und ein Nebengewerbe angemeldet, um steuerrechtlich in diesem Fall keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Aus den hohen Umsätzen wurde nach dem ersten Jahr jedoch nichts. Aufgrund von niedrigen Umsätzen und noch höheren Investitionskosten im ersten Jahr hab ich nach dem ersten Jahr ein Minus, also Verlust erwirtschaftet, den ich durch meinen Hauptberuf gedeckt habe.
Die Steuererklärung nach dem 2. Jahr (also 2009) sah etwas besser aus, lag fast bei 0, war aber dennoch im Minus. Nebenbei reden wir allgemein von recht niedrigen Umsatzzahlen, weshalb ich sofort als Kleingewerbebetreibender eingestuft wurde. Ich bezahle demnach Vorsteuer, setze aber keine Umsatzsteuer beim FA ab.
Nun, nach dem dritten Jahr (2010) habe ich erneut meine Steuererklärung gemacht und wieder ein ähnliches Minus erzielt wie 2009. Also gering, aber das Betriebsergebnis ist wieder im Minus.
Ich bin aktuell Student, gebe also dieses mal auch keine Einkommensteuererklärung zur Gewerbesteuererklärung 2010 mit ab und da meine Aktivitäten seit diesem Jahr, also 2011, für mein Nebengewerbe sehr gering sind und es nicht so aussieht das sich das nochmal ändert, überlege ich das Gewerbe abzumelden.
Jetzt ist es ja so, dass ich für das erste Jahr 2008 für mein Minus vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung bekommen habe, und für das zweite Jahr (2009) ebenso ein sehr geringes.
Nehmen wir an ich teile dem Finanzamt mit der aktuellen Steuererklärung für 2010, die ich in den nächsten Tagen abgeben möchte, mit, mein Gewerbe abmelden zu wollen, muss ich dem Finanzamt die gesamten Steuererstattungen zurückzahlen??
Für mich wäre das schon nicht unerheblich, auch wenn wir hier von nicht allzu hohen Beträgen ausgehen.
Ich bin jedoch wie erwähnt Student und für mich sind demnach oft 100 Euro schon viel Geld.
Wie gehe ich hier jetzt am besten vor??
Vielen Dank und liebe Grüße
Was machst du mit deinem ganzen teuren Equipment wenn du das Gewerbe abmeldest?
Und schreibst du dieses - bei höheren Werten - ordnungsgemäß über mehrere Jahre ab?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Eigentlich wollte ich das Equipment behalten, da ich ja nach wie vor auflege.
Und die PA die ich damals gekauft habe, habe ich privat gekauft und bei der Steuererklärung gar nicht mit aufgeführt.
Mir war ehrlich gesagt gar nicht bewusst das man Dinge wie ein Mischpult abschreibt.
![]()
Alle Wirtschaftsgüter die du als Ausgabe geltend gemacht hast und zur Gewerbeabmeldung privat behalten willst - musst du zum entsprechenden Wert in dein Privatvermögen überführen. Soll heißen: du musst den entsprechenden Wert als Einnahme buchen. Wert ist das was du für das Gerät jetzt am Markt durchschnittlich erzielen würdest.
Aber: du willst weiter auflegen? Willst du das dann "schwarz" tun?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wenn ich dich also richtig verstehe, muss ich für alles was ich damals aufgeführt habe, den aktuellen Marktwert ermitteln und dann den gesamten Wert in meiner Steuererklärung als Einnahme verbuchen???
Wenn ich das jetzt bei der aktuellen Steuererklärung mache, wäre das Betriebsergebnis auf jeden Fall nicht mehr negativ.
Macht das so Sinn??
Wenn ich dann mein Gewerbe abmelde, was ist mit den Erstattungen vom Finanzamt, die hauptsächlich für das erste Jahr getätigt wurde? Muss ich die zurück erstatten??
Was das auflegen anbelangt, ich bekomme dafür am Abend mal 50 Euro und habe im Monat durchschnittlich 2 Termine an den Wochenenden. Macht also im Durchschnitt 100 Euro im Monat. Also nichts wildes.
Demnach nicht "schwarz" und auch nicht weiter relevant.
Auf jeden Fall hast du es bei einer Gewerbeabmeldung mindestens so zu machen. Normalerweise macht man eine Aufgabebilanz.
Ob das FA das ganze dann doch noch als Liebhaberei einstuft kann ich nicht beurteilen.
1200 € im Jahr die du als Einkommen zu versteuern hast.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Muss ich die Differenz zwischen dem Betrag den ich für die Geräte damals aufgeführt habe (also den Kaufwert) und dem Betrag des aktuellen Wertes als Einnahme verbuchen oder nur den Betrag des aktuellen Zeitwertes??
Das man ein Einkommen von ca. 100 Euro im Monat zu versteuern hat war mir absolut nicht bewusst.
Ich meine, bei einem Minijob bis 400 Euro pro Monat wird ja auch nix versteuert.
Das muss ich unbedingt nochmal nachlesen.
Ich dachte das fällt unter eine so genannte Freigrenze.
Hab ich wohl falsch gedacht.
Nicht die Differenz, du musst den aktuellen Wert buchen.
Der pauschal versteuerte 400-Euro-Job wird ja auch staatlich "subventioniert".
Du hast halt die zus. Einnahmen mit deinen anderen Einkünften in der Steuererklärung anzugeben. Denn zur Ermittlung der zu zahlenden EkSt. wird immer dein Gesamteinkommen herangezogen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nehmen wir also an, ein Mischpult das damals 1.400 Euro gekostet hat und das ich bei der Steuererklärung mit aufgeführt habe, jetzt einen Veräußerungswert von ca. 900 Euro hat, muss ich jetzt als Überführung in das Privatvermögen mit 900 Euro als Einnahme verbuchen.
Demnach wird meine aktuelle Steuererklärung (also für 2010) ein positives Betriebsergebnis aufweisen, ich bezahl das erste mal vermutlich Gewerbesteuer auf meinen Gewinn und ob das Finanzamt mit der gleichzeitigen Abmeldung meines Gewerbes dann noch meine Gewerbetätigkeit als "Hobbyliebhaberei" einstuft und dann noch die Steuererstattungen zurückfordert bleibt also abzuwarten??
Wenn ich aber sowieso mein Einkommen durch das auflegen weiter versteuern muss dann kann ich das Gewerbe ja auch weiter laufen lassen oder sollte ich das dann zukünftig vielleicht besser in der Einkommensteuererklärung machen??
Danke auf jeden Fall.
Hast mir bis hierhin schon ein ganzes Stück weiter geholfen!!!!
Das verstehe ich. Dann werde ich meine Einkünfte aus meiner Tätigkeit als DJ nun immer in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen und wohl auch jetzt gleich noch für 2010 eine machen, da ich erst ja dieses mal keine abgeben wollte da ich ja Student bin und keine weiteren Einkünfte habe.
Danke auf jeden Fall!!! Das wusste ich echt nicht...
Was hast du denn ständig für Ausgaben das dein Betriebsergebnis ständig im minus ist?
Vielleicht solltest du deine Kalkulation mal überdenken. Wenn du nämlich eigentlich zur Kostendeckung viel zu wenig für einen Abend verlangst - wird das FA berechtigterweise genauer gucken ob das ganze nicht eher unter Liebhaberei fällt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja-ha.
Wohl kaum - Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig.Demnach wird meine aktuelle Steuererklärung (also für 2010) ein positives Betriebsergebnis aufweisen, ich bezahl das erste mal vermutlich Gewerbesteuer auf meinen Gewinn
Ja.und ob das Finanzamt mit der gleichzeitigen Abmeldung meines Gewerbes dann noch meine Gewerbetätigkeit als "Hobbyliebhaberei" einstuft und dann noch die Steuererstattungen zurückfordert bleibt also abzuwarten??
Was, "das"? Hat dich das FA nicht schon mal aufgefordert eine Steuererklärung zu machen?Wenn ich aber sowieso mein Einkommen durch das auflegen weiter versteuern muss dann kann ich das Gewerbe ja auch weiter laufen lassen oder sollte ich das dann zukünftig vielleicht besser in der Einkommensteuererklärung machen??
copy
Doch ich habe bislang immer ne Einkommensteuererklärung gemacht, dort jedoch, wie sich jetzt als falsch heraus gestellt hat, nicht meine Einkünfte durch die Auflegerei mit aufgeführt, da jeden den ich gefragt habe, "Muss ich das versteuern?", jeder abgewunken und gemeint hat, "ach, dass doch sooo gering!".
Das meine ich nur.
Und, da ich zur Zeit wie gesagt Student bin und 2010 (bis auf die Einkünfte durch das Auflegen) keine weiteren Einkünfte hatte, sah ich mich dieses mal nicht verpflichtet für 2010 nun bis zum 31. Mai diesen Jahres eine Einkommensteuererklärung für 2010 abzugeben.
Jetzt aber, wo du sagst das ich auch diese geringen Einkünfte durch meine Tätigkeit als DJ zu versteuern habe, mache ich jetzt für 2010 doch eine.
Du hast seit 3 bzw. 5 Jahren nie deine Einnahmen aus dieser Tätigleit gegenüber dem FA erklärt? Nur die Ausgaben? Was eine EÜR ist weisst du?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)