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Thema: Jobs im Pauschalurlaub abrechnen?

  1. #1
    TP-Senior
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    Feb 2002
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    220

    Question Jobs im Pauschalurlaub abrechnen?

    Hallo,

    ich gehe eigentlich einer geregelten nicht selbstständigen Tätigkeit nach, jedoch mache ich in meiner Freizeit künstlerische Fotos von Events.
    (Angemeldet beim Arbeitgeber und beim FA (Freiberufler) etc.)

    Ich fliege im Sommer mit Begleitung für eine Woche in den Pauschal-Urlaub und wie es der Zufall so will, sind zwei Kunden von mir auch vor Ort und haben mich beauftragt.

    Für mich stellt sich nun die Frage, ob und wie ich Teile dieser Urlaubsreise als Ausgaben geltend machen kann.

    Wie berechne ich dies? (7 Tage Pauschalreise (nur Frühstück) für zwei Personen, zwei Tage davon Jobs vor Ort für mich)

    Über die Suche habe ich leider nichts gefunden - allerdings wusste ich auch nicht so recht wonach ich suchen sollte.

    Besten Dank!
    Barkeeper
    Individualität ist der Unterschied zwischen Kunst und Kompetenz.

  2. #2
    TP-Senior
    Registriert seit
    Aug 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    184
    Hi...

    generell würde ich sagen, man kann Kosten gegenrechnen. Der Steuerberater sagt das gleiche. Die Kernfrage ist, wieviel kann man ansetzen? Da wird es keine Universallösung für geben.

    Man sollte das ganze nüchtern als Außenstehender betrachten.

    1. Der Ertrag muß positiv sein. Wenn du sagst du hast 100 € verdient, kannst du keine 500 € Kosten gegen rechnen. Das nimmt dir keiner ab.

    2. Wie teuer war die Reise? Wenn es eine "normale" Reise war, würde ich tatsächlich Extras (Kino, Zoo, etc.) raus rechnen und den Rest durch Tage teilen um einen Tagessatz zu ermitteln. Wenn es eine teure Luxusreise, die als Geschäftsreise unangemessen gewesen wäre war, würde ich einen angemessenen Abschlag auf ein normales Niveau vornehmen und dann eben einen Tagessatz bilden.

    Da du die 2 Tage ja wohl nicht durch gearbeitet hast, würde ich dann z.B. 75% vom ermittelten Tagessatz ansetzen.

    Das ganze muß irgendwo für einen normal denkenden Mensch ein schlüssiges und angemessenes Bild abgeben, dann sollte es auch durch gehen.

    Da eine Prüfung erst nach Jahren stattfinden könnte, solltest du entsprechend dokumentieren wie du gerechnet hast, so das dem Prüfer dann was konkretes vorlegen kannst und dir nicht irgendwas zusammen reimen mußt.

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Apr 2006
    Ort
    Solingen
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    1.743
    Hallo zusammen,

    eine weitere Alternative wäre die Geltendmachung über die für jedes Land geltenden Pauschalen.

    Für die Zwei Tage würden da dann die Pauschalen für die die Übernachtung sowie Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Für die gefahrenen dienstlichen Kilometer wären dann 30 Cent pro Kilometer als Betriebsausgabe abziehbar.

    Bei der Pauschale für die Übernachtung würde ich eine entsprechende Kürzung für die private Zeit der beiden Tage (z.B. pro Tag 1/3 wenn du 8 Std. gearbeitet haben solltest) vornehmen.

    Wenn du mir sagst in welchem Land du warst und wie viel Stunden du jeweils an den beiden Tagen gearbeitet hast, kann ich dir mal ein Beispiel mit den Pauschalen erstellen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


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