Wenn du vorher um 19% günstiger anbieten konntest, war das dein Vorteil, ja.
Nein, du kannst nur ganz normal die von die bezahlte USt als Vorsteuer ziehen, und nein, das ist für dich irrelevant.oder kann ich die ohne Preiserhoehung irgendwie zurueckbekommen? Haengt es davon ab, ob der Kaeufer auch Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist?
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