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Thema: Ausland Einkauf, Abrufschein für Firmenfahrzeug, AFA

  1. #1
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Ausland Einkauf, Abrufschein für Firmenfahrzeug, AFA

    Ich war die Tage das erste mal in Luxemburg tanken und habe dort dann auch Kaffee gekauft. Wie kann ich dies absetzen und was ist mit der Mwst.? Auf der Tankquittung stehen 15% Mwst., auf der Kaffeerechnung steht keine Steuer drauf!

    Für die Buchung, als wenn ich es in D gekauft hätte:
    Tanken auf 4530 lfd. KFZ Betriebskosten und 1576 die Steuer (Vorsteuer mit 15 % finde ich nicht!!!)
    Den Kaffee zu 4930 Bürobedarf oder besser 4610 Werbekosten?

    oder müssen die Auslandsausgaben extra deklariert werden?

    Habe einen Firmenwagen und brauche einen Neuen. Habe jetzt erfahren, dass es Abrufscheine gibt mit denen man oft mehr Rabatt bekommt als ohne. Kann man die so einfach nutzen oder muss man Steuerlich als Sebstständiger was beachten. Habe mal was von einem versteuern gelesen wegen "geldwerten Vorteil" Gilt das nicht nur für Angestellte oder auch Selbstständige??
    Da es mein erster neuer Firmenwagen wird würde ich auch noch gerne wissen, ob man das Auto genau auf 6 Jahre abschreiben muss oder kann man auch z.B.: 7 oder 8 nehmen?
    Vielen Dank im vorraus.

  2. #2
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    tanken: Bruttobetrag auf 4530, 0% Steuer
    Ausländische Steuern kannst du nicht in deutschland gegen rechnen.

    Kaffee: Wozu wird er benutzt? 4930 würde ich als unpassend sehen. 4610 oder 4650 wenn du Kunden / Besucher bewirtest. Alternativ 4900.

    Auto: Wenn das Fahrzeug nicht nur gewerblich genutzt wird, ist der private Anteil zu versteuern. Auch unabhängig ob es ein alter, gebrauchter oder neuer Wagen ist.

    Abschreiben kannst du in der Regel auch länger wenn du beabsichtigst das Fahrzeug länger im Betriebsvermögen zu halten. Kürzer wird hingegen nicht gerne gesehen und sollte begründbar sein.

    Abrufschein: sagt mir ganix.

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von bobbysix Beitrag anzeigen
    Kann man die so einfach nutzen oder muss man Steuerlich als Sebstständiger was beachten.
    Ja, das:

    Habe mal was von einem versteuern gelesen wegen "geldwerten Vorteil"
    Richtig.

    Gilt das nicht nur für Angestellte oder auch Selbstständige??
    Natürlich gilt das auch für Selbstständige.

    copy

  4. #4
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Post

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, das:



    Richtig.



    Natürlich gilt das auch für Selbstständige.

    copy
    Und in Zahlen ausgedrückt?? Gibt es nicht irgendwo einen Link vom Finanzamt, etc. wo man dieses schwarz auf weiss nachlesen kann? Habe über Suchmaschinen nichts gefunden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von bobbysix Beitrag anzeigen
    Und in Zahlen ausgedrückt??
    _Was_ in Zahlen ausgedrückt?

    Gibt es nicht irgendwo einen Link vom Finanzamt, etc. wo man dieses schwarz auf weiss nachlesen kann? Habe über Suchmaschinen nichts gefunden.
    Du hast zum Thema "geldwerter Vorteil" nichts gefunden?

    copy

  6. #6
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    _Was_ in Zahlen ausgedrückt?........
    Was man wie versteuern muss, als Selbstständiger. (Bei google: Geldwerter Vorteil erscheinen immer Antworten die Arbeitnehmer betreffen!!!) Bekomme die Abrufkarte über eine Mitgliedschaft, keine Einstellung als Arbeitnehmer !!!!
    Auto kostet z.B.: 30.000 €
    Über Abrufkarte gibts 25 % Rabatt 7.500 €
    evtl. Freibetrag
    pauschaler Steuersatz? %

    nur mit Verhandlung gibt Händler 15 % von 30.000 € sind das 4.500 €. Den Rabatt muss ich ja nicht versteuern.

    Heisst dass dann ich müsste als z.B.: ADAC Mitglied den Preisvorteil bei Burger King, Shell, Kino, etc. auch versteuern???
    Geändert von bobbysix (03.05.2011 um 00:43 Uhr)

  7. #7
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    Geldwerter Vorteil erscheinen immer Antworten die Arbeitnehmer betreffen!!!);
    Es sei denn man such nach "geldwerter Vorteil firmenwagen selbstständiger"
    dann findet man im ersten Treffer:

    ...geldwerter Vorteil zu versteuern. Dies gilt auch für Selbständige, die ihren Firmenwagen privat nutzen
    ....

  8. #8
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Es sei denn man such nach "geldwerter Vorteil firmenwagen selbstständiger"
    dann findet man im ersten Treffer:

    ....
    Merke gerade, dass man mich falsch versteht. Die private Nutzung (was ja unabhängig vom Kauf mit oder ohne Abrufschein ist!!) zu versteuern ist mir bekannt, habe ja schon einen Firmenwagen. Da jetzt ein Neuer ansteht und ich gelesen hab das ich einen Abrufschein für den Autokauf nutzen kann um mehr Rabatt zu erhalten, möchte ich mich über den EINKAUF schlau machen. Möchte wissen, ob ich als Selbstständiger mit Abrufschein irgend welche Nachteile habe???
    Als Arbeitnehmer muss man beim Kauf von Waren die der AG vertreibt die man privat nutzt (z.B.: ein Auto beim Autohändler, oder eine Waschmaschine beim Elektrohändler, etc.) einen Rabatt über dem Freibetrag z.B. vom Arbeitgeber als Geldwerten Vorteil, der ja bestimmt fest vorgegeben ist, oder?, versteuern.

    edit
    Wenn der AN einen Firmenwagen fährt, gelten ja die gleichen Grundbedingungen wie beim Selbstständigen, was sich aber auf die Nutzung bezieht und nicht auf den Kauf!!!

    edit
    HAb das Auto nun ohne Abrufschein gekauft, da es zwar mit Abrufschein billiger gewesen wäre, aber dann ohne die Lebenslange Garantie, keine Inzahlungnahme des Alten, die Zulassungskosten separat berechnet und wenn ich mehr Garantie haben will wird das nach dem teuren Geschäftskundentarif berechnet, was insgesamt dann doch wieder teurer wäre. Hätte auch noch einem Verein beitreten müssen um überhaupt an den Abrufschein zu kommen.
    Geändert von bobbysix (04.05.2011 um 19:39 Uhr)

  9. #9
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    Du meinst wenn ein AN einen Firmenwagen fährt?

    Für mich klingt diese Konstallation völlig anders als die eines AN der normal sein Familienauto irgendwo mit was auch immer für einen Rabatt kauft. Imho... nix geldwerter Vorteil den du versteuern musst, logischerweise kann als Ausgabe nur das geltend gemacht werden was du tatsächlich bezahlt hast.
    Wäre ja auch sonst so das ich bspw. den Rabatt den ich für ein auf einer Messe erworbenes Wirtschaftsgut erhalten habe versteuern müsste o.ä..
    Anders ist es halt wenn du auch noch als AN tätig bist und den Wagen irgendwie über den AG billiger bekommst/billiger nutzen kannst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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