Du musst das trennen, hast Einkünfte aus dem Gewerbe und Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und ggf. noch weitere (wissen wir ja so nicht). Für jedes der beiden erst genannten solltest du eine EÜR erstellen. Höherwertige Wirtschaftsgüter müssen ggf. über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Private Nutzungsanteile eines Computers, einer Nähmaschine u.ä. müssen herausgerechnet/als Einnahmen angegeben werden. Fahrtkosten zu "Betriebsstätten" (Unterricht an ständig der gleichen Schule gehört dazu) können nur als einfache Fahrt - wie als Arbeitnehmer - geltend gemacht werden.
Die Krankenkassenkosten sind private Kosten und können max. irgendwo im Mantelbogen angegeben werden, sind definitiv keine gewerblichen oder freiberuflichen Ausgaben.


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