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Thema: Brauche hilfe Umsatzsteuer Voranmeldung

  1. #1
    TP-Newbie
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    Brauche hilfe Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo
    Ich möchte mein Umsatzsteuer Voranmeldung selbst ausfüllen Elster Programm habe ich installiert
    Durch Ebay Verkaufe ich Waren.

    Ich habe durch Exel eine Tabelle gemacht die sieht z.b. so aus

    Einnahmen : 1000€
    Telefonkosten : 50€
    Stromkosten: 50€
    Auto Versicherung : 100€
    Auto Reperatur: 50€
    Versandkosten: 100€
    ebay Geb�.: 100€ ohne MwSt.
    Auto Tank Rech.: 100€
    Kreditkarten Gebühren:10€
    Laden Zubeh�r: 50€
    EU Ware Einkauf: 1000€ Ohne MwSt
    Bank geb�hren: 10€
    Innerhalb Deutschland Waren einkauf : 1000€

    Die summen sind ausgedacht,für mich ist jetzt wichtig wo muss ich was eintragen

    ich weis zum beispiel das meine Einnahmen Netto Betrag in die Nr. 81 eingetragen wird und daneben die MwSt.
    die Restliche habe ich nicht verstanden bitte um hilfe.

    danke

  2. #2
    TP-Senior
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    Erst mal solltest Du Dir klarmachen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung lediglich für die Umsatzsteuer da ist, sie hat nichts mit Einkommens- oder ähnlichen Steuern zu tun, es geht also nicht um eine Gewinn-/Verlustermittlung o.ä.
    Das heißt: Du hast eine Dienstleistung erbracht bzw. Waren verkauft. Normalerweise ist der bei 19% (bei Dir kann er natürlich auch 7% oder beides sein). Die steuerpflichtigen Umsätze trägst Du (ohne Nachkommastellen) in Zeile 27 ein (bei 19%), bei 7% in Zeile 28.
    Die Umsatzsteuer, die Du diesbezüglich an den Staat zahlen musst, errechnet Dir Elster von alleine.

    Auf Seite 2 der UST-Voranmeldung ist die Zeile 55 interessant: Dort trägst Du sämtliche Umsatzsteuer, die Du an andere Unternehmen gezahlt hast (also an Lieferanten, an die Werkstatt, die Dein (Firmen-)Auto repariert hat etc.) ein.
    Elster zieht diesen Betrag dann von der an den Staat zu zahlenden UST ab. -- Als Unternehmer musst Du sie ja, im Gegensatz zu einem Endkunden, nicht entrichten.

    Falls Du Sachen in die EU importierst und deswegen Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hast, trägst Du die in Zeile 57 ein.

    Elster berechnet Dir den Betrag, den das Finanzamt dann von Dir haben will.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Vielen Vielen dank aber einiges habe ich nicht verstanden sorry

    1.Also wenn ich aus England Amazon CDs kaufe um dies hier weiter zu verkaufen und brutto bezahlt habe muss ich doch die Summe in Netto in die zeile 34 und die MwSt rechts gegen�ber eintragen ist das Korrekt ?

    2.Und wenn ich innerhalb Deutschland Ware kaufe um dies weiter zu verkaufen und Brutto bezahlt habe wo trage ich die MwSt und die Netto summe ein ?

    3. Wenn ich aus Eu land z.b. aus Frankreich Ware kaufe und nur Netto zahle wohin kommt die Netto summe hin ?

    nochmals Vielen dank

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Generell kannst du erstmal nur deutsche Umsatzsteuer in der UST.VA geltend machen und auch nur die, die wirklich ausgewiesen wurde. Schau dir also deine Ausgabenrechnungen genau an.

    zu 3. Den Einkauf hast du als innergemeinschaftlichen Erwerb hier zu versteuern. Kommt dann in die entsprechenden Felder. Gleichzeitig kannst du dir aus der "Versteuerung" die Vorsteuer ziehen. Macht dann letztlich +-0.

    Ich finde die Hilfe bei Elster gar nicht verkehrt, einfach mal gründlichst lesen und versuchen zu verstehen.

    Soweit ich das in Erinnerung habe kommt doch die Nettosumme der Ausgaben dort sowieso nicht rein, nur die gezahlte USt....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie
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    kann mir keiner hier helfen ??

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Altan79 Beitrag anzeigen
    kann mir keiner hier helfen ??
    Was hast du denn bitte in den letzten Tagen gemacht?

    Also wenn ich aus England Amazon CDs kaufe um dies hier weiter zu verkaufen und brutto bezahlt habe muss ich doch die Summe in Netto in die zeile 34 und die MwSt rechts gegen�ber eintragen ist das Korrekt ?
    Nein, nicht korrekt - warum hat dorintia bereits geschrieben.

    2.Und wenn ich innerhalb Deutschland Ware kaufe um dies weiter zu verkaufen und Brutto bezahlt habe wo trage ich die MwSt und die Netto summe ein ?
    Zeile 26 ff. - es steht doch dran!

    Und oben über den beiden rechten Spalten steht, was in welche Spalte gehört: "Bemessungsgrundlage ohne Steuer" und "Steuer". Was ist denn daran jetzt so schwer?

    3. Wenn ich aus Eu land z.b. aus Frankreich Ware kaufe und nur Netto zahle wohin kommt die Netto summe hin ?
    Auch dazu hat dir dorintia bereits geschrieben, dass du hier versteuern musst.

    Einzutragen in Zeile 34 ff - es steht doch dran!

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  7. #7
    TP-Newbie
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    Hallo,

    dorintia schreibt: "Generell kannst du erstmal nur deutsche Umsatzsteuer in der UST.VA geltend machen ..."

    Was heißt "erstmal"? Kann man die Steuer später geltend machen, z.B. in der Jahreserklärung? Oder gar nicht.

    Danke!

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Mittlerweile wurde wohl das Verfahren sich ausl. MwSt. erstatten zu lassen vereinfacht. Ich musste mich damit aber noch nicht befassen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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