Nein. Das gilt nur, wenn du grds. das ganze Jahr über anspruchsberechtigt bist. Wenn du aber voll arbeitest und über 18 und nicht in Ausbildung bist, hast du aber grds. keinen Anspruch mehr. Dann wird der Anspruch für das Jahr um den entsprechenden Zeitraum gekürzt, die Einkommensgrenze sinkt entsprechend um 1/12 je Monat.
Ja.Der Freibetrag bis zu dem ich keine Einkommenssteuer zahlen muss liegt auch bei 8004�
Umsatzsteuer musst du immer zahlen, wenn du etwas kaufst Da gibt es keinen "Freibetrag".Umsatzsteuer muss ich erst zahlen
Nein. Bei der Kleinunternehmerregelung geht es nicht ums zahlen, wenn du etwas kaufst, sondern um das ausweisen, einnehmen, anmelden, abführen, wenn du Rechnungen schreibst. Lies bitte mal die FAQ.wenn ich im Vorjahr mehr als 17.000 Umsatz zuz�glich Umsatzsteuer gemacht habe und in diesem Jahr mehr als 50.000 Umsatz mache
Und wenn du nicht explizit von der KU-Regelung gebrauch machst, bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, unabhängig vom Umsatz.
Für die Familienversicherung nicht mehr als 365,- Euro eigenes Einkommen/Monat.Ist das alles was ich beachten muss, oder gibt es noch weitere Grenzen?
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