Wie hoch ist denn der Anteil der gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges in Prozent?
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer (seit 2,5 Jahren), umsatzsteuerbefreit.
Im Jahr fahre ich ca. 5.000 km gewerblich.
Da mein altes Auto jetzt "auf" ist, stehe ich vor der Frage, wieder einen günstigen gebrauchten, oder eben Neufahrzeug über Geschäftsleasing.
Entsprechende Angebote sind eingeholt, so kann ich z.B. einen Neuwagen ohne Sonderzahlung, für 200,- monatl. leasen, bei 10.000 km pro Jahr, Laufzeit 48 Monate.
Meine Frage: Kann ich überhaupt irgendetwas steuerlich geltend machen?
Wie hoch ist denn der Anteil der gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges in Prozent?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
fast 50:50
"Befreit" wohl kaum.Da die KU-Regelung aber ausschließlich umsatzsteuerlich relevant ist, hat sie mit deiner folgenden Frage nichts zu tun:
Sicher. Wie jeder andere auch.Meine Frage: Kann ich überhaupt irgendetwas steuerlich geltend machen?
http://www.gruenderlexikon.de/magazi...einunternehmer
Also rechne erst mal genau durch, wie hoch die gewerbliche Nutzung ist - ab 50% muss das Fahrzeug ins Betriebsvermögen.
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Danke für die Antwort, bin aber immer noch so schlau / dumm wie vorher
Mein Jahresumsatz hat die 17.500,- Schallmauer noch nicht durchbrochen, also weiterhin umsatzsteuerbefreit
Also gut, wenn die gewerbliche Nutzung 51% beträgt muss das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet werden - und weiter...
Nein, du bist nicht "umsatzsteuerbefreit" - das wirst du merken, wenn du dir ein Auto kaufst. Du zahlst die USt, wie jeder andere auch. Und weil du mit der KU-Regelung die USt in deinen eigenen Rechnungen (!) nicht ausweist, darfst du die von dir bezahlte UST dann auch nicht als Vorsteuer ziehen ...
Jetzt machst du mal selbstständig weiter und liest als erstes mal "1. Alles rund um den PKW" aus Svens Linksammlung http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht-and-co.html und dann benutzt du bitte ein bisschen die Forensuche und ggf. auch Google oder eine Suchmaschine deiner Wahl.Also gut, wenn die gewerbliche Nutzung 51% beträgt muss das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet werden - und weiter...
Das Thema ist zu umfangreich, als dass wir hier immer wieder so absolut bei Null anfangen, das durch zu kaspern.
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Danke für den Link![]()
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