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Thema: Vorsteuer gegen Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Newbie
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    Vorsteuer gegen Umsatzsteuer

    Hallo zusammen,
    habe ein Frage. Mein kleiner Betrieb unterliegt der Ist-Versteuerung. Darf ich die Kreditorenrechnungen gegen meine Debitorenrechnungen Umsatzsteuerlich verrechnen, obwohl ich die Kreditorenrechnungen noch nicht bezahlt habe? Ich meine für die Umsatzsteuervoranmeldung.
    Darf ich also Rechnungen von Händlern, bei denen ich gekauft habe, als Vorsteuer geltend machen, obwohl sie im dem Monat ( ich muss die Umsatsteuervanm. monatlich machen) noch garnicht bezahlt wurde?
    Die Debitorenrechnungen werden doch auch nur nach "Eingang" Bank oder Kasse verrechnet und nicht nach Datum der geschriebenen Rechnungen?
    Danke im Vorraus
    RAlle
    Freue mich auf Antworten.

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Ist-Versteuerung - wenn also die Zahlung erfolgt ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior
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    Hallo,

    auch wenn ich dorintia in vielen Fällen zustimme, sehe ich es dieses mal anders.

    Die IST oder SOLL Versteuerung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht aber auf die Vorsteuer. IST Besteuerung heißt "nach vereinnahmten Entgelten", sprich die Steuer wird erst gemeldet wenn das Geld tatsächlich vereinnahmt wurde.

    Bei der Vorsteuer gibt es diesen Unterschied nicht. Die Vorsteuer kann abgerechnet werden wenn:

    1. eine korrekte Rechnung vor liegt UND
    2. die abgerechnete Leistung erbracht wurde
    ob die Rechnung bezahlt wurde ist unerheblich

    oder

    1. eine korrekte Rechnung vor liegt UND
    2. die Rechnung bezahlt wurde
    ob die Leistung erbracht wurde ist in dem Fall unerheblich. Die Konstelation kommt in der Regel vor bei Vorkasserechnungen.

    Quelle: §15, Abs. 1, Nr. 1 UStG > http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15.html

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Newbie
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    Danke

  5. #5
    TP-Insider
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    neffe: du hast zwar Recht, aber in der Praxis wird deine Handhabung zum Problem wenn der Kunde nicht zahlt und man die Rechnung mit der Vorsteuer wieder stornieren muss. Ich würde daher immer streng nach IST-Versteuerung buchen, also erst wenn der Betrag auf dem Konto eingegangen ist.

  6. #6
    TP-Senior
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    Hallo Sven0,

    da hast du mich falsch verstanden, oder was durcheinander gebracht.

    Die Rechnungen die du dem Kunden sendest, werden bei der IST Versteuerung natürlich erst gebucht wenn der Kunde sie tatsächlich bezahlt hat. Da reden wir aber von Umsatzsteuer, nicht von Vorsteuer.

    Die Eingangsfrage war aber, was ist mit der Vorsteuer? Du erhälst von deinem Lieferanten eine Rechnung die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da liegt die Entscheidung aber alleine bei dir ob und wenn ja wann du die Rechnung bezahlst.

    Wenn du vor hast die Rechnung nicht zu bezahlen, weil z.B. die Ware mangelhaft war, würde ich sie auch nicht mit buchen. Wenn du zahlen willst, oder schon bezahlt hast kannst du sie auch buchen.

    Gruß Neffe

  7. #7
    TP-Insider
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    achso alles klar, habe Vorsteuer mit MWSt. verwechselt.
    Und du hast Recht: eingehende Rechnungen mit Vorsteuer kann man SOFORT geltend machen bei IST-Versteuerung (solange man diese auch bezahlen möchte)

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