+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Vorsteuer gegen Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Newbie RalleBausK macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2011
    Ort
    Kölle
    Beiträge
    3

    Vorsteuer gegen Umsatzsteuer

    Hallo zusammen,
    habe ein Frage. Mein kleiner Betrieb unterliegt der Ist-Versteuerung. Darf ich die Kreditorenrechnungen gegen meine Debitorenrechnungen Umsatzsteuerlich verrechnen, obwohl ich die Kreditorenrechnungen noch nicht bezahlt habe? Ich meine für die Umsatzsteuervoranmeldung.
    Darf ich also Rechnungen von Händlern, bei denen ich gekauft habe, als Vorsteuer geltend machen, obwohl sie im dem Monat ( ich muss die Umsatsteuervanm. monatlich machen) noch garnicht bezahlt wurde?
    Die Debitorenrechnungen werden doch auch nur nach "Eingang" Bank oder Kasse verrechnet und nicht nach Datum der geschriebenen Rechnungen?
    Danke im Vorraus
    RAlle
    Freue mich auf Antworten.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Ist-Versteuerung - wenn also die Zahlung erfolgt ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Aug 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    166
    Hallo,

    auch wenn ich dorintia in vielen Fällen zustimme, sehe ich es dieses mal anders.

    Die IST oder SOLL Versteuerung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht aber auf die Vorsteuer. IST Besteuerung heißt "nach vereinnahmten Entgelten", sprich die Steuer wird erst gemeldet wenn das Geld tatsächlich vereinnahmt wurde.

    Bei der Vorsteuer gibt es diesen Unterschied nicht. Die Vorsteuer kann abgerechnet werden wenn:

    1. eine korrekte Rechnung vor liegt UND
    2. die abgerechnete Leistung erbracht wurde
    ob die Rechnung bezahlt wurde ist unerheblich

    oder

    1. eine korrekte Rechnung vor liegt UND
    2. die Rechnung bezahlt wurde
    ob die Leistung erbracht wurde ist in dem Fall unerheblich. Die Konstelation kommt in der Regel vor bei Vorkasserechnungen.

    Quelle: §15, Abs. 1, Nr. 1 UStG > http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15.html

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Newbie RalleBausK macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2011
    Ort
    Kölle
    Beiträge
    3
    Danke

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    497
    neffe: du hast zwar Recht, aber in der Praxis wird deine Handhabung zum Problem wenn der Kunde nicht zahlt und man die Rechnung mit der Vorsteuer wieder stornieren muss. Ich würde daher immer streng nach IST-Versteuerung buchen, also erst wenn der Betrag auf dem Konto eingegangen ist.

  6. #6
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Aug 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    166
    Hallo Sven0,

    da hast du mich falsch verstanden, oder was durcheinander gebracht.

    Die Rechnungen die du dem Kunden sendest, werden bei der IST Versteuerung natürlich erst gebucht wenn der Kunde sie tatsächlich bezahlt hat. Da reden wir aber von Umsatzsteuer, nicht von Vorsteuer.

    Die Eingangsfrage war aber, was ist mit der Vorsteuer? Du erhälst von deinem Lieferanten eine Rechnung die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da liegt die Entscheidung aber alleine bei dir ob und wenn ja wann du die Rechnung bezahlst.

    Wenn du vor hast die Rechnung nicht zu bezahlen, weil z.B. die Ware mangelhaft war, würde ich sie auch nicht mit buchen. Wenn du zahlen willst, oder schon bezahlt hast kannst du sie auch buchen.

    Gruß Neffe

  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    497
    achso alles klar, habe Vorsteuer mit MWSt. verwechselt.
    Und du hast Recht: eingehende Rechnungen mit Vorsteuer kann man SOFORT geltend machen bei IST-Versteuerung (solange man diese auch bezahlen möchte)

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Ust ID. Vorsteuer und Umsatzsteuer
    Von Rogo im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 28.05.2010, 13:48
  2. Umsatzsteuer, Vorsteuer, - Beispiel
    Von sammybee im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 01.11.2007, 11:06
  3. Vorsteuer - Umsatzsteuer
    Von Sonschl im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16.03.2007, 12:52
  4. umsatzsteuer/vorsteuer. zeiträume überschneidungen
    Von miicha im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.08.2005, 23:19
  5. EÜR -> Erfassung Vorsteuer/Umsatzsteuer
    Von knud im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 27.04.2005, 07:33

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51