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Thema: Geschäftsführergehalt und Gesellschaftergehalt in der UG (haftungsbeschränkt)

  1. #1
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb Geschäftsführergehalt und Gesellschaftergehalt in der UG (haftungsbeschränkt)

    Hallo zusammen,

    vor einiger Zeit habe ich hier im Forum schon einmal eine Frage zum Thema "Gehalt" und Steuern gestellt. An meiner damaligen Problematik hat sich bisher nicht viel geändert. Ich bin Geschäftsführer eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die, wie ihr ja wisst, in vielen Dingen mit der GmbH gleich zu setzen ist und oft als "kleine GmbH" oder "Mini-GmbH" bezeichnet wird.

    Mein Problem ist, dass wir uns kein regelmäßiges Gehalt auszahlen lassen können, da wie eine "Studentenfirma" sind, die im einen Monat mal viel und im anderen Monat einmal garnicht arbeitet. Das Finanzamt spielt bei unregelmäßigen Gehältern nicht mit, weshalb wir uns mit der Gewinnausschüttung beschäftigt haben, bei der allerdings nochmal 25% satte Steuern (bereits nach Körperschafts-, Gewerbe- und den anderen) drauf kommen und das ganze funktioniert eben nur zum Jahresende, wenn ich da richtig informiert bin.

    (Ich bin mir da nicht sicher und lasse mich gern eines besseren belehren)

    Vor kurzem habe ich von dem Geschäftsführergehalt gehört. Das Geschäftsführergehalt wird wohl als Betriebsausgabe gewertet und muss wohl auch nicht so regelmäßig erfolgen, wie ein normales Gehalt. Aus diesem Grund wäre das für meine Verhältnisse ideal, wenn ich das richtig interpretiert habe. Auch ein Gesellschaftergehalt soll es geben (leider konnte ich im Internet nicht besonders viel dazu finden). Ich habe auch einen am Gewinn der Firma gleichberechtigten Gesellschafter, der natürlich genau das gleiche Gehalt erhalten soll.

    Meine Frage ist: Habt ihr Erfahrungen mit dem Geschäftsführer- bzw. dem Gesellschaftergehalt? Sind meine Informationen richtig, speziell mit der unproblematischen "Unregelmäßigkeit und wechselnder Höhe"? Habt ihr Erfahrungen mit der Verbuchung?

    Eigentlich etwas mehr als eine Frage, ich bedanke mich für jede Hilfe!

    Viele Grüße

    Jonas

  2. #2
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    rein aus Interesse, warum habt ihr euch gerade für diese Gesellschaftsform entschieden?

    Ein Gesellschaftergehalt kann es nicht geben, da der Gesellschafter nicht in der Firma tätig ist. Der Gesellschafter erwirbt Geschäftsanteile und erhält je nach Gesellschaftsvertrag eine angemesene Verzinsung oder prozentual zu seinem Anteil den Gewinn der Gesellschaft. Wobei der prozentuale Gewinn üblicher ist.

    Der Gesellschafter ist ein reiner Kapitalgeber. Wenn ich jetzt mit 10% bei euch als Gesellschafter einsteigen würde, würde ich die einlage überweisen und einmal im Jahr zur Gesellschafterversamlung erscheinen um mir von dir als Geschäftsführer den Jahresabschluss des Vorjahres vorstellen zu lassen und über die Gewinnverwendung abzustimmen. Alles andere ist nicht Sache des Gesellschafters.

    Da es sich jeweils um den Gewinn des Vorjahres handelt, kann es natürlich auch nur eine Ausschüttung im Jahr geben.


    Das Geschäftsführergehalt basiert auf den Arbeitsvertrag den Geschäftsführers und ist ein Gehalt wie jedes andere auch. Das einzige ist, das das Finanzamt beim Geschäftsführer prüft ob das Gehalt angemessen ist oder ob es dazu mißbraucht wird den Gewinn künstlich zu reduzieren.

    Wenn die KapGs. nicht in der Lage ist dem Geschäftsführer ein angemessenes Gehalt zu zahlen, steht es dem Geschäftsführer natürlich frei für weniger oder für garnichts zu arbeiten, allerdings sieht es dann sehr nach einer Unterkapitalisierung aus.

    Theoretisch kann man natürlich auch eine UG mit 1 € gründen, das heißt dann aber nicht, das die wirklich geschäftsfähig ist.

    Einzige Möglichkeit, wenn man das Kapital nicht erhöhen will, wäre das man die UG erstmal Geld verdienen läßt bis sie genug Puffer hat um auch schlechte Monate zu überbrücken.

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Das einzige ist, das das Finanzamt beim Geschäftsführer prüft ob das Gehalt angemessen ist oder ob es dazu mißbraucht wird den Gewinn künstlich zu reduzieren.
    Ob der Betrag als Einkommenssteuer (Gehaltszahlung) oder Körperschaftssteuer (UG bzw. GmbH Gewinn) versteuert wird, dürfte dem Finanzamt doch wurscht sein?

    Abgesehen davon bin ich froh ein Einzelunternehmen zu haben, da kann man sich privat auszahlen wann und wieviel man möchte. Diese ganzen GmbH-Gängeleien und Vorschriften sind doch furchtbar, da hat das Finanzamt mehr das Sagen als man selbst über den eigenen Firmengewinn.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Ob der Betrag als Einkommenssteuer (Gehaltszahlung) oder Körperschaftssteuer (UG bzw. GmbH Gewinn) versteuert wird, dürfte dem Finanzamt doch wurscht sein?
    Nö, das ist dem FA ganz und gar nicht wurscht.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/ve...nausschuettung

    copy

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nö, das ist dem FA ganz und gar nicht wurscht.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/ve...nausschuettung

    copy
    Ist ja furchtbar! Dann soll dort auch bitteschön genau definiert werden welcher Prozentsatz vom Gewinn als "unangemessen" angesehen wird, sonst hat das Finanzamt ja je nach Laune einen Freibrief für Schikanierungen.

    Beispiel bei einer 1-Mann GmbH: Das Einkommen des Geschäftsführers muss einem Fremdvergleich standhalten, d.h. er darf sich nur soviel privat auszahlen wie er es bei einer fremden Person als Geschäftsführer machen würde. Folge: die GmbH wird immer reicher, man selbst schaut privat finanziell in die Röhre.

    Anders bei einem Einzelunternehmen: man kann sich soviel privat jederzeit entnehmen wie man möchte.

    Fazit: der einzige Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung, sämtliche andere Faktoren sind Nachteile, z.b. auch das es bei der Körperschaftssteuer keinerlei Freibeträge analog zur Einkommenssteuer gibt = furchtbar!!!

    Idealfall ist der selbständige Handelsvermittler: man kombiniert hier finanzielle Freiheit eines Einzelunternehmens mit der Haftungsbeschränkung als Handelsvermittler

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Ist ja furchtbar! Dann soll dort auch bitteschön genau definiert werden welcher Prozentsatz vom Gewinn als "unangemessen" angesehen wird, sonst hat das Finanzamt ja je nach Laune einen Freibrief für Schikanierungen.

    Sach mal - was ist eigentlich dein Problem?

    Beispiel bei einer 1-Mann GmbH: Das Einkommen des Geschäftsführers muss einem Fremdvergleich standhalten, d.h. er darf sich nur soviel privat auszahlen wie er es bei einer fremden Person als Geschäftsführer machen würde. Folge: die GmbH wird immer reicher, man selbst schaut privat finanziell in die Röhre.
    Wieso soll man "privat finanziell in die Röhre" schauen, wenn man sich ein GF-Gehalt auszahlt, das einem Vergleich standhält? Kann es sein, dass du nicht weisst, dass Gewinnausschüttungen jederzeit möglich sind, aber eben keine verdeckten?

    Anders bei einem Einzelunternehmen: man kann sich soviel privat jederzeit entnehmen wie man möchte.
    Solange man den Gewinn ordentlich versteuert - ja. Und?

    Fazit: der einzige Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung, sämtliche andere Faktoren sind Nachteile, z.b. auch das es bei der Körperschaftssteuer keinerlei Freibeträge analog zur Einkommenssteuer gibt = furchtbar!!!
    Was ist daran "furchtbar"? Zwingt dich irgendjemand eine GmbH zu gründen? Noch mal die Frage: Was ist eigentlich dein Problem, worüber echauffierst du dich hier so künstlich?

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  7. #7
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Um der Korrektheit hier die Ehre zu geben, es gibt sehrwohl Freibetr�ge im K�rperschaftsteuerrecht, allerdings sind dies die absoluten Ausnahmen.

    Au�erdem: ESt Satz > 40% (zzgl. SolZ und KiSt) mit Freibetr�ge vs. KST Satz 15% zzgl. SolZ.....

    Wenn Du hier aber solche Behauptungen wie "der einzige Vorteil der GmbH ist..." vom Stapel l�sst, dann w�rde ich hier einmal behaupten, dass das reines "Stammtisch-Geschw�tz" ist.

    Jede Gesellschaftsform hat seine Vor-/Nachteile, abh�ngig von diversen Faktoren. Denn wenn es "DIE" ultimative Gesellschaftsform wirklich geben w�rde, dann w�ren alle anderen ja bl�d, die diese Gesellschaftsform nicht gew�hlt haben. Oder?

    Und wg. deinem Prozentsatz: Es gibt u.A. eine 75/25 Regel die zu beachten ist. Es gibt also Regeln, an denen man sich orientieren kann ohne gleich ins Schwitzen zu kommen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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