Hallo,
rein aus Interesse, warum habt ihr euch gerade für diese Gesellschaftsform entschieden?
Ein Gesellschaftergehalt kann es nicht geben, da der Gesellschafter nicht in der Firma tätig ist. Der Gesellschafter erwirbt Geschäftsanteile und erhält je nach Gesellschaftsvertrag eine angemesene Verzinsung oder prozentual zu seinem Anteil den Gewinn der Gesellschaft. Wobei der prozentuale Gewinn üblicher ist.
Der Gesellschafter ist ein reiner Kapitalgeber. Wenn ich jetzt mit 10% bei euch als Gesellschafter einsteigen würde, würde ich die einlage überweisen und einmal im Jahr zur Gesellschafterversamlung erscheinen um mir von dir als Geschäftsführer den Jahresabschluss des Vorjahres vorstellen zu lassen und über die Gewinnverwendung abzustimmen. Alles andere ist nicht Sache des Gesellschafters.
Da es sich jeweils um den Gewinn des Vorjahres handelt, kann es natürlich auch nur eine Ausschüttung im Jahr geben.
Das Geschäftsführergehalt basiert auf den Arbeitsvertrag den Geschäftsführers und ist ein Gehalt wie jedes andere auch. Das einzige ist, das das Finanzamt beim Geschäftsführer prüft ob das Gehalt angemessen ist oder ob es dazu mißbraucht wird den Gewinn künstlich zu reduzieren.
Wenn die KapGs. nicht in der Lage ist dem Geschäftsführer ein angemessenes Gehalt zu zahlen, steht es dem Geschäftsführer natürlich frei für weniger oder für garnichts zu arbeiten, allerdings sieht es dann sehr nach einer Unterkapitalisierung aus.
Theoretisch kann man natürlich auch eine UG mit 1 € gründen, das heißt dann aber nicht, das die wirklich geschäftsfähig ist.
Einzige Möglichkeit, wenn man das Kapital nicht erhöhen will, wäre das man die UG erstmal Geld verdienen läßt bis sie genug Puffer hat um auch schlechte Monate zu überbrücken.
Gruß Neffe


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