Ist nicht steuerpflichtig.
ALG1 ist nicht steuerpflichtig unterliegt aber dem Progessionsvorbehalt. Einzutragen unter 'Lohnersatzleistungen'. ALG2 nicht, weil keine Lohnersatzleistung. Wird aber trotzdem bei "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" entsprechend eingetragen.- Kommt Arbeitslosengeld I in die Steuererklärung und wenn ja, wo?
- Kommt Arbeitslosengeld II in die Steuererklärung und wenn ja, wo?
Nein.Wird das Finanzamt mir jetzt irgendwelche Probleme machen, weil ich bisher noch keine Einnahmen hatte?
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