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Thema: Umsatzsteuer u. Einkäufe im Nicht-EU Ausland (konkret USA)

  1. #1
    TP-Junior
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    Umsatzsteuer u. Einkäufe im Nicht-EU Ausland (konkret USA)

    Hallo,

    wenn man die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt, wird man laut Kleinunternehmer FAQ's ja bei Einkäufen im Ausland wie eine Privatperson behandelt.
    Bedeutet das nun, dass ich bei einem Einkauf im Ausland ganz normal den Brutto Betrag bezahle (also inklusive den dortigen Umsatzsteuern) und dies dann ganz normal wie auch ein Einkauf in Dtl. als Ausgaben verbuche? Also auch ohne nachträglich Steuern an das Finanzamt abführen zu müssen? Wäre sonst noch etwas zu beachten?

    Konkret geht es um den Kauf bzw. um die Gebühren eines Servers/Webspace + Domain in den USA, welche inklusive VAT bezahlt wurden und wie gesagt dann nach derzeitigem Stand einfach nur als Ausgaben verbucht würden. Ohne dies dann konkret in der Umsatzsteuererklärung anzugeben. Falls es noch von Bedeutung ist: die jährlichen Gesamtausgaben ins Ausland (sowohl EU, als auch Nicht-EU) sind sehr gering.

    Vielen Dank.

  2. #2
    TP-Junior
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    Das würde mich auch interessieren. Wie verhält es sich zudem wenn keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wurde? In meinem Fall (auch Kleinunternehmerregelung) geht es ebenfalls um eine Domain in den USA. Die Rechnung habe ich allerdings ohne Ausweisung einer VAT erhalten. Betrifft das reverse charge verfahren nur in der EU ansässige Unternehmen, d.h kann ich den Betrag einfach als Ausgabe verbuchen und brauche mich um die Mehrwertseur nicht zu kümmern?

    Zudem habe ich acuh eine private Domain bei selben Anbieter und habe ebenfalls eine Rechnung ohne VAT erhalten. Was gilt es hier zu beachten?

  3. #3
    TP-Junior
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    Weiß niemand Rat?

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Max-O Beitrag anzeigen
    Weiß niemand Rat?
    Nein, das Reverse Charge Verfahren gilt auch für Unternehmer, die im Nicht -EU Ausland sitzen, z.B. wenn eine Schweizer Zeitung oder Zeitschrift eine Werbeleistung an einen im Inland sitzenden Unternehmer erbringt.
    Ist auch eine § 13b Leistung.....wird hier im Süden nur sehr oft vernachlässigt....
    Gruss

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  5. #5
    TP-Junior
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    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe heute auch ein Antwortschreiben von meinem Anbieter erhalten und bin immer noch etwas unsicher ob das auch speziell auf meinen Fall zutrifft?! Die Antwort hat sich so angehört, als wären deren Domains für Kunden aus Europa grundsätzlich Umsatzsteur befreit? Zitat: "Domains are not taxable for VOES (Vat on e-services) in the EU." Ich habe das nun so verstanden, dass in den US registrierte Domains spezielle Leistungen sind, die hier grundsätzlich nicht besteuert werden. Is das richtig? Somit würde man auch keine Umsatzsteuer nachzahlen müssen, oder?

    Jedenfalls werden auch die Rechnungen meiner privat genutzen Domains ohne VAT ausgewiesen. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass private Nutzer ihre Mehrwertsteuern nachzahlen bzw. sich überhaupt mit dem Thema auseinander setzen, was ja eigentlich nicht wirklich im Interesse des Finazmisninsters sein kann. Bzw. ich hier ein autoamtisches System erwarten würde, so dass sich der Kunde wikrlich nur um die Bezhalung seiner Rechnung kümmern muss?!

    Naja, falls ich mich nun irre, trage ich den Betrag dann in Zeile 23 ein ("Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens")?

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Max-O Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Antwort. Ich habe heute auch ein Antwortschreiben von meinem Anbieter erhalten und bin immer noch etwas unsicher ob das auch speziell auf meinen Fall zutrifft?! Die Antwort hat sich so angehört, als wären deren Domains für Kunden aus Europa grundsätzlich Umsatzsteur befreit? Zitat: "Domains are not taxable for VOES (Vat on e-services) in the EU." Ich habe das nun so verstanden, dass in den US registrierte Domains spezielle Leistungen sind, die hier grundsätzlich nicht besteuert werden. Is das richtig? Somit würde man auch keine Umsatzsteuer nachzahlen müssen, oder?

    Jedenfalls werden auch die Rechnungen meiner privat genutzen Domains ohne VAT ausgewiesen. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass private Nutzer ihre Mehrwertsteuern nachzahlen bzw. sich überhaupt mit dem Thema auseinander setzen, was ja eigentlich nicht wirklich im Interesse des Finazmisninsters sein kann. Bzw. ich hier ein autoamtisches System erwarten würde, so dass sich der Kunde wikrlich nur um die Bezhalung seiner Rechnung kümmern muss?!

    Naja, falls ich mich nun irre, trage ich den Betrag dann in Zeile 23 ein ("Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens")?
    Das heißt für mich nur, dass diese Leistung in den USA nicht der UST unterliegt.....d.h. nicht, dass diese Leistung überhaupt nicht der USt unterliegt.
    Gruss

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  7. #7
    TP-Lady-Mod
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  8. #8
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Das heißt für mich nur, dass diese Leistung in den USA nicht der UST unterliegt.....d.h. nicht, dass diese Leistung überhaupt nicht der USt unterliegt.
    hmm, ich habe es eher so verstanden dass die Leistungen speziell in der EU nicht der Umsatzsteur unterliegen: "Domains are not taxable [...] in the EU"

    Wie müsste ich aber dann vorgehen? Muss ich die Zeile 23 ("Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens")? ausfüllen?

    Wie müsste ich für meine privaten Domains vorgehen? Hier wurde wie gesagt auch keine VAT angegeben.

  9. #9
    TP-Junior
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    Vielen dank, das werde ich gleich einmal durchlesen!

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