Das würde mich auch interessieren. Wie verhält es sich zudem wenn keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wurde? In meinem Fall (auch Kleinunternehmerregelung) geht es ebenfalls um eine Domain in den USA. Die Rechnung habe ich allerdings ohne Ausweisung einer VAT erhalten. Betrifft das reverse charge verfahren nur in der EU ansässige Unternehmen, d.h kann ich den Betrag einfach als Ausgabe verbuchen und brauche mich um die Mehrwertseur nicht zu kümmern?
Zudem habe ich acuh eine private Domain bei selben Anbieter und habe ebenfalls eine Rechnung ohne VAT erhalten. Was gilt es hier zu beachten?

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