Hallo,
wenn man die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt, wird man laut Kleinunternehmer FAQ's ja bei Einkäufen im Ausland wie eine Privatperson behandelt.
Bedeutet das nun, dass ich bei einem Einkauf im Ausland ganz normal den Brutto Betrag bezahle (also inklusive den dortigen Umsatzsteuern) und dies dann ganz normal wie auch ein Einkauf in Dtl. als Ausgaben verbuche? Also auch ohne nachträglich Steuern an das Finanzamt abführen zu müssen? Wäre sonst noch etwas zu beachten?
Konkret geht es um den Kauf bzw. um die Gebühren eines Servers/Webspace + Domain in den USA, welche inklusive VAT bezahlt wurden und wie gesagt dann nach derzeitigem Stand einfach nur als Ausgaben verbucht würden. Ohne dies dann konkret in der Umsatzsteuererklärung anzugeben. Falls es noch von Bedeutung ist: die jährlichen Gesamtausgaben ins Ausland (sowohl EU, als auch Nicht-EU) sind sehr gering.
Vielen Dank.
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