Hallo,
erst mal sorry, für die vielen Topic Eröffnungen hintereinander. Aber das Anliegen passt meiner Meinung nicht so ganz zum letzten Topic.
Da Paypal Gebühren ja auch Nettobeträge sind und Paypal in Luxemburg sitzt, stellt sich mir die Frage ob diese eigentlich (bei in Anspruch genommener Kleinunternehmer Regelung) wie z.B. auch Google Adwords Beträge nach §13b UStG am Ende des Jahres versteuert werden müssen?
Ich habe zwar schon in anderen Foren gelesen, dass die Paypal Gebühren quasi Bankgebühren sind bzw. dass diese unter Finanzgeschäfte fallen und deshalb grundsätzlich Umsatzsteuer befreit wären. Somit also wie gewohnt als ganz normale Ausgaben verbucht werden, oder gilt es hier etwas zu Beachten?!
Ich möchte aber gerne Sicher gehen, da ihr in meinen Augen mit die kompetenteste Community seid.
Vielen Dank und Grüße.
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