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Thema: Rechnungsberichtigung - Auswirkung für den Rechnungsaussteller

  1. #1
    TP-Newbie Liselotte macht alles soweit korrekt
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    2

    Rechnungsberichtigung - Auswirkung für den Rechnungsaussteller

    Hallo,

    ein ausländischer Kunde hat mir 12 Rechnungen aus 2009 zurückgeschickt, die ich auf den falschen Namen ausgestellt habe (auf die jeweiligen Angestellten, die die Ware bestellt haben, statt auf die Firma). Da man der Firma nun die Vorsteuervergütung verweigert hat möchte er, dass ich die Rechnung berichtige. Lt Steuerverwaltung kann die Korrektur auf der Rechnung vornehmen und diese mit meiner Unterschrift und Datum bestätigen.
    Meine Frage ist nun: muss ich die Angaben ebenfalls in meiner Buchführung ändern und die Rechnungen mit den falschen Angaben ausbuchen und mit den neuen Angaben wieder einbuchen?
    Falls ich das nicht mache, bekomme ich dann bei einer Betriebsprüfung Probleme?

    Dankbar für Tipps!

  2. #2
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2010
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    234
    Auf jeden Fall muß alles, was Du machst, absolut transparent und für den Buchprüfer nachvollziehbar sein. Daraus schließe ich, daß Du zumindest in irgendeiner Form alte & neue Rechnung aufheben mußt, vielleicht mit einem Kommentar von Dir, damit die Änderung nachvollziehbar bleibt.

    Ob es allerdings ein Gesetz gibt, welches eine solche Änderung regelt, kann ich auch nicht sagen. Ich bin eben juristischer Laie.

  3. #3
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Mar 2007
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    772
    Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig davon, ob die Rechnungen die DU ausstellst den Rechnungsangaben der §§ 14, 14a UStG entsprechen. Das Problem hat lediglich der Leistungsempfänger.

    Wenn Du die Originalrechnungen berichtigst, solltest Du jeweils Kopien an die dazugehörigen alten Rechnungen anheften. Das müsste dem Prüfer dann ersichtlich sein.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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