Auf jeden Fall muß alles, was Du machst, absolut transparent und für den Buchprüfer nachvollziehbar sein. Daraus schließe ich, daß Du zumindest in irgendeiner Form alte & neue Rechnung aufheben mußt, vielleicht mit einem Kommentar von Dir, damit die Änderung nachvollziehbar bleibt.
Ob es allerdings ein Gesetz gibt, welches eine solche Änderung regelt, kann ich auch nicht sagen. Ich bin eben juristischer Laie.

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