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Thema: Einnahmen aus Kapitalvermögen relevant für EkSt-Vorauszahlungen?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Einnahmen aus Kapitalvermögen relevant für EkSt-Vorauszahlungen?

    Liebe Gemeinde,

    kann mir jemand erklären, warum man bei einer Existenzgründung im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" unter 3.1 "Voraussichtliche Einkünfte" in Zeile 95 die "Einnahmen aus Kapitalvermögen" schätzen soll, obwohl doch die steuerliche Behandlung der Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer im Normalfall erledigt ist (vorausgesetzt der persönliche Steuersatz liegt bei mind. 25%)?

    Was haben also die bereits per Abgeltungssteuer "bezahlten" Kapitaleinkünfte mit den Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu tun ?

    Viele Grüße

    Cameron

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Cameron Beitrag anzeigen
    Liebe Gemeinde,

    kann mir jemand erklären, warum man bei einer Existenzgründung im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (...) obwohl doch die steuerliche Behandlung der Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer im Normalfall erledigt ist (vorausgesetzt der persönliche Steuersatz liegt bei mind. 25%)?
    Weil gerade bei Existenzgründern der Steuersatz eben oft unter 25% liegt.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Weil gerade bei Existenzgründern der Steuersatz eben oft unter 25% liegt.

    copy
    Das ist richtig, aber auch dann hat dies keinen Einfluss auf die Festlegung einer VORAUSzahlung.

    Bleibt also die Frage, welchen Einfluss Kapitaleinkünfte auf die Feslegung einer Vorauszahlung von Einkommensteuer haben...

    Kennt jemand die Antwort?

    Viele Grüße

    Cameron

  4. #4
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von Cameron Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, aber auch dann hat dies keinen Einfluss auf die Festlegung einer VORAUSzahlung.

    Bleibt also die Frage, welchen Einfluss Kapitaleinkünfte auf die Feslegung einer Vorauszahlung von Einkommensteuer haben...

    Kennt jemand die Antwort?


    Viele Grüße

    Cameron

    Das würde mich auch interessieren. Ich bin gerade dabei das Formular auszufüllen und bin mir hierbei auch unsicher.

    Danke euch für die Info!

  5. #5
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    1.) WEil nicht alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterliegen. Daher sind diese Einkünfte dann halt auch bei den Vorauszahlungen zu berücksichtigen.

    2.) Vielleicht wurde das Formular nicht angepasst oder ungenügend angepasst????
    Gruss

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