Liebe Gemeinde,
kann mir jemand erklären, warum man bei einer Existenzgründung im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" unter 3.1 "Voraussichtliche Einkünfte" in Zeile 95 die "Einnahmen aus Kapitalvermögen" schätzen soll, obwohl doch die steuerliche Behandlung der Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer im Normalfall erledigt ist (vorausgesetzt der persönliche Steuersatz liegt bei mind. 25%)?
Was haben also die bereits per Abgeltungssteuer "bezahlten" Kapitaleinkünfte mit den Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu tun?
Viele Grüße
Cameron
1.) WEil nicht alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterliegen. Daher sind diese Einkünfte dann halt auch bei den Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
2.) Vielleicht wurde das Formular nicht angepasst oder ungenügend angepasst????
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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