Du erzeugst durch diese Entnahme (fiktive) Einnahmen in Höhe des Zeitwerts und Ausgaben in Höhe des Buchwerts.
Hallo,
ich habe im Januar 2010 mein Kleingewerbe abgemeldet. In meinem Anlagevermögen gibt es ein Schweißgerät, das ich mit einem Buchwert bei der Steuererklärung 2009 mit 1.030 EUR angegeben habe (AfA). In welcher Höhe muss ich es jetzt ins Privatvermögen übernehmen?
Muss ich das in Zeile 14 der EÜR eintragen? Und den Buchwert dann auf Null setzten? Warum ist das immer alles so kompliziert :-(((
Danke und viele Grüße, Lisa
Geändert von kucky2000 (25.05.2011 um 18:07 Uhr)
Du erzeugst durch diese Entnahme (fiktive) Einnahmen in Höhe des Zeitwerts und Ausgaben in Höhe des Buchwerts.
Das heißt, ich nehme die 1.030 EUR in Zeile 14 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
und zusätzlich bei Betriebsausgaben Zeie 26 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter auch mit 1.030 EUR?
Sorry, dass ich so blöd Frage, aber ich wollte wegen dieser Kleinigkeit nicht zum StB, da der Rest meiner Steuererklärung 0-8-15 ist!
Hallo,
die Entnahme erfolgt zum Zeitwert, nicht zum Buchwert. Da es bereits fast 1,5 Jahre her ist, dürfte es etwas schwierig sein da jetzt noch den Wert zu ermitteln.
Dir ist aber klar, das es mit einer EÜR nicht erledigt ist? Da ist zusätzlich eine Abschlussbilanz erforderlich.Sorry, dass ich so blöd Frage, aber ich wollte wegen dieser Kleinigkeit nicht zum StB, da der Rest meiner Steuererklärung 0-8-15 ist!
Gruß Neffe
Auch als Kleingewerbetreibender? Da musste ich auch eine Anfangsbilanz machen!
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