Hallo!
Nein, das ist ein erfolgsneutraler Vorgang, der über die jeweiligen Kapitalkonten zu buchen ist. Also weder BA bei beim Einzelunternehmen noch eine BE bei der GbR.
Einlagen bzw. Entnahmen haben keine Auswirkung auf den laufenden Gewinn.
Hallo,
ich war bislang als Kleingewerbetreibende tätig. Jetzt haben mein Lebensgefährte und ich auch noch eine GbR gegründet, wobei jeder von uns das gleiche Startkapital eingebracht hat und die uns beiden je zur Hälfte gehört.
Momentan ist es so, dass wir für die GbR noch etwas Geld benötigen und ich würde nun gerne von "meinem" Geschäftskonto als Kleingewerbetreibende etwas auf "unser" GbR-Konto übertragen.
Wenn ich das nun mache, kann ich das als Betriebsausgabe als Kleingewerbetreibende (EÜR) geltend machen? Das heißt, es mindert meinen Gewinn am Ende des Jahres?
Und wäre das dann eine Betriebseinnahme bei der GbR, d.h. es wäre eine Einnahme (obwohl wir das Geld bald wieder brauchen, d.h. wieder ausgeben würden).
Hintergrund ist (auch) der, dass ich als Kleingewerbetreibende schon einen relativ hohen Gewinn habe und ich würde gerne den Gewinn auf die GbR "umverteilen", weil die GbR in 2011 wohl einen sehr niedrigen Gewinn ausweisen wird.
So wird der GbR-Gewinn zwar höher, aber der würde sich ja auf uns beide verteilen, oder?
Das wäre steuerlich günstiger, da mein Lebensgefährte einen niedrigeren Steuersatz hat als ich. Sehe ich das richtig? Ist dies legal? Was muss ich sonst beachten?
Vielen Dank und Grüße,
Catherine
Hallo!
Nein, das ist ein erfolgsneutraler Vorgang, der über die jeweiligen Kapitalkonten zu buchen ist. Also weder BA bei beim Einzelunternehmen noch eine BE bei der GbR.
Einlagen bzw. Entnahmen haben keine Auswirkung auf den laufenden Gewinn.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Hallo,
auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Ich dachte, da zählen nur Einnahmen und Ausgaben?
Danke und gruß,
Catherine
Hallo,
super, vielen Dank!
Ich hätte nur noch eine Frage: Wie muss ich das verbuchen, wenn ich Geld von meinem Geschäftskonto auf unser GbR-Konto verbuche? Ist das dann eine Einlage? Oder einfach eine Umbuchung?
Danke und Grüße,
Catherine
Ich "buche" Geldentnahmen in meiner EÜR gar nicht. Ansonsten ist es imho eine gewinnneutrale Privatentnahme bzw. -einlage.
Führst du dein Einzelunternehmen neben der GbR weiter?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke für den Tipp!
Ja, ich werde mein Einzeluntnerhmen weiterführen.
Die GbR haben wir eigentlich nur gegründet, weil wir eine Solaranlage auf dem Dach installiert haben und den Strom ins Stromnetz einspeisen wollen. Dafür muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anlage gehört beiden zu gleichen Teilen, so dass wir die GbR als Rechtsform gewählt haben.
Kapitalkonten bei einer EÜR... aja.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)