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Thema: Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    1

    Kleinunternehmer

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe mein Gewebe am 01.01.2010 auf die Kleinunternehmerregelung abändern lassen. Mir ist klar, dass ich somit nicht mehr meine kompletten Aufwendungen ansetzten darf, sondern nur noch anteilig.
    Wie verhät es sich aber mit den Abschreibungen für meine erworbenen Geräte, kann ich die ganz normal weiter reinnehmen ? Ich habe 2010 auch privat aus meinem Haushalt verkauft, wie hoch dürfen meine "privaten Veräußerngsgeschäfte" sein ?
    Im Normalfall müsste ich durch die Umstellung ja trotzdem Vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn ich nicht beim Finanzamt angegeben habe, oder ?

    Es wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Danke

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Jan 2006
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    Ähm sorry, ich habe das Gefühl du weisst gar nicht was die Kleinunternehmerregelung ist. Setz dich bitte mal mit der Definition dieses Begriffes auseinander.

    Und was genau hast du wo ändern lassen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Jul 2007
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    Stuttgart
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    Zitat Zitat von geli06 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe mein Gewebe am 01.01.2010 auf die Kleinunternehmerregelung abändern lassen.
    Was genau hast du gemacht?

    Mir ist klar, dass ich somit nicht mehr meine kompletten Aufwendungen ansetzten darf, sondern nur noch anteilig.
    Quatsch.

    Wie verhät es sich aber mit den Abschreibungen für meine erworbenen Geräte, kann ich die ganz normal weiter reinnehmen ?
    Wo "reinnehmen"? Die Abschreibungen laufen ganz normal weiter.

    Ich habe 2010 auch privat aus meinem Haushalt verkauft, wie hoch dürfen meine "privaten Veräußerngsgeschäfte" sein ?
    Das ist nun eine komplett andere Baustelle. Nur um sicher zu gehen: was verstehst du unter "privat aus meinem Haushalt verkauft"? Solche Gewinne sind steuerfrei wenn sie unter 600,- Euro liegen - vorausgesetzt die Spekulationsfrist ist eingehalten.

    Im Normalfall müsste ich durch die Umstellung ja trotzdem Vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn ich nicht beim Finanzamt angegeben habe, oder ?
    Nein - entweder machst du von der KU-Regelung gebrauch oder nicht. Wenn du es tust, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

    Es wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte.
    Es wäre super, wenn du mal schreiben würdest, was du eigentlich denkst gemacht zu haben - das ist wild durcheinander.

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