+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Steuererklärung: Anzahlung für textile Produktion 2010 in Ägypten

  1. #1
    TP-Junior Levanjojo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    10

    Steuererklärung: Anzahlung für textile Produktion 2010 in Ägypten

    In 2010 haben wir (ust.-pflichtige GbR) einmalig 500 Euro an eine Lohnnäherei in Ägypten bezahlt.

    Grund: Die haben erstmalig Muster für unsere Produktion in 2011 gemacht und mussten einen kleinen Teil der Rohstoffe einkaufen. Wir haben in 2010 KEINE Lieferung erhalten. Es ging also eher um eine Anzahlung. Es gibt eine Rechnung, auf der der Anzahlungsbetrag klar als solches erkennbar ist.

    Wie muss ich das in der Steuererklärung geltend machen? Sind das "bezogene Leistungen" oder "übrige Betriebsausgaben?

    Es sieht so komisch aus, dass der Betrag bei "Ausgaben" so hoch ist, die geleistete Vorsteuer aber so gering.

    Ich danke für eine Antwort.

    Sonnige Grüße! Katharina

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Welche Steuererklärung?

    Wieso Vorsteuer bei Lohnnäherei? Sicher, dass das in Dt. umsatzsteuerbar ist?

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    497
    ja, das ist eine "bezogene Leistung", es gibt ja auch Dienstleistungen ohne Lieferung, das ist daher kein Problem ob du tatsächlich eine Lieferung erhalten hast.

    > Es sieht so komisch aus, dass der Betrag bei "Ausgaben" so hoch ist, die geleistete Vorsteuer aber so gering.

    Meinst du insgesamt in deiner EÜR oder speziell bei dieser Rechnung?

    Für diese Rechnung bezahlst du nämlich keine USt. da die Dienstleistung außerhalb der EU stattgefunden hat.
    Wenn du viel Auslandgeschäfte tätigst ist eine geringe VSt. oder USt. völlig normal.

  4. #4
    TP-Junior Levanjojo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    10

    Smile

    Danke für eure Antworten.

    @fitheach
    Ich meinte natürlich die EÜR, klar. Und ich muss natürlich keine UST. abführen, da ich ja auch keine bezahlt habe.

    @Sven
    Genau das wollte ich lesen . Ich wollte nur sicher gehen, dass ich bzgl. dieser 500 Euro nichts übersehe. Wenn wir mehr Geschäfte und Umsatz machen, werde ich mir auch einen Steuerberater suchen.

    Ich meinte auch insgesamt in der EÜR. Wir hatten in 2010 nicht so viele Ausgaben, weswegen das Verhältnis Ausgaben zu gezahlter USt. auf den ersten Blick nicht passt.

    Also, bis zum nächsten Mal und viele Grüße! Katharina

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    497
    Ja das mit dem Verhältnis ist bei mir genauso. Ich selber erbringe eine Dienstleistung in einem EU-Land und stelle die Rechnung "Steuerschuld verlagert beim Rechnungsempfänger" ohne deutsche USt. aus. Sämtliche Betriebsausgaben fallen aber bei mir hier in DE an. Die Folge ist das ich jedes Jahr entweder deutsche USt. vom Finanzamt erstattet bekomme oder maximal 500,- Euro zu zahlen habe.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Anzahlung für Leasingfahrzeug verbuchen
    Von Nicole77 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.05.2008, 10:40
  2. Anzahlung in Rechnung bzw. Belegen vermerken?
    Von etalon im Forum Recht & Co
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 26.04.2005, 09:55
  3. Rechnungstellung: Anzahlung
    Von ratze im Forum Business allgemein
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 25.11.2004, 12:41

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51