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Thema: EU Leistung

  1. #1
    TP-Junior
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    EU Leistung

    Hallo,
    ich habe vielleicht eine etwas dumme Frage, aber ich bin mir da unsicher.

    Ich habe eine schon fertige Buchhaltung bekommen wonach ich den Jahresabschluss erstellen soll.

    Es ist eine Spedition, die wiederum andere Speditionen beauftragt und von denen dann Rechnungen bekommt.

    Nun haben sie diverse Speditionen aus den EU Ländern für div. Fahrten beauftragt.
    Das Buchhaltungsbüro hat diese Kosten ohne USt gebucht.

    Meine Frage: gilt hier nicht das Umkehrprinzip wie beim EU-Wareneinkauf? Also dass dann unser Mandant die Ust hierauf abführen muss und gleichzeitig die Vorsteuer ziehen kann?

    oder ist es richtig so, dass einfach nur ohne Vorsteuer gebucht wurde und nichts weiter?!

    LG

  2. #2
    TP-Greis
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    Speditionen erbringen "sonstige (Beförderungs-)Leistungen", wenn sie die Ware selbst befördern. Wenn sie andere Speditionen einen Auftrag vermittelt entsprechend eine "sonstige (Vermittlungs-)Leistung".
    Was sagt denn § 3b UStG in der jeweils für das entsprechende Jahr geltenden Fassung zu den einzelnen Leistungen?

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von diesteuermaus Beitrag anzeigen

    Meine Frage: gilt hier nicht das Umkehrprinzip wie beim EU-Wareneinkauf? Also dass dann unser Mandant die Ust hierauf abführen muss und gleichzeitig die Vorsteuer ziehen kann?
    Dies wäre zwar korrekt, ABER: wie sieht denn die Rechnung der Fremdspedition aus, ist diese mit den beiden USt.-IdNr. versehen, 0% USt. und dem "tax reversed" Hinweis? Wenn dies nicht erfolgt ist kann man dies auch nicht einfach so buchen.

    Wenn die Fahrten ausschließlich im Land stattgefunden haben wo die Fremdspedition ihren Sitz hat muss diese die USt. des Landes ausstellen wo die Fremdspedition ihren Sitz hat, aber ich vermute das dies nicht der Fall ist.
    Geändert von Sven0 (31.05.2011 um 13:28 Uhr)

  4. #4
    TP-Junior
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    Danke Sven erstmal für Deine beiden Antworten!

    Wie so ´ne Rechnung aussieht? ganz ehrlich: keine Ahnung!! ...Fremdbuchhaltung und man bekommt keine richtigen Antworten noch Belege...werde mich doch erneut und zum zigsten mal weiter um einen Beleg bemühen, dann weiß ich vielleicht mehr...es ist manchmal einfach nur mühsam und manches möchte man nur noch in den Reißwolf schieben...Aber danke trotzdem für deine Mühe und ich wünsche Dir noch einen schönen Abend!!

  5. #5
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von SvenWeb Beitrag anzeigen
    Speditionen erbringen "sonstige (Beförderungs-)Leistungen", wenn sie die Ware selbst befördern. Wenn sie andere Speditionen einen Auftrag vermittelt entsprechend eine "sonstige (Vermittlungs-)Leistung".
    Was sagt denn § 3b UStG in der jeweils für das entsprechende Jahr geltenden Fassung zu den einzelnen Leistungen?

    Gruß
    Sven
    Wieso Vermittlungsleistung? Wohl eher Subunternehmer oder steh ich auf dem Schlauch?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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