Speditionen erbringen "sonstige (Beförderungs-)Leistungen", wenn sie die Ware selbst befördern. Wenn sie andere Speditionen einen Auftrag vermittelt entsprechend eine "sonstige (Vermittlungs-)Leistung".
Was sagt denn § 3b UStG in der jeweils für das entsprechende Jahr geltenden Fassung zu den einzelnen Leistungen?
Gruß
Sven

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