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Thema: Frage zu Nettorechnung bei ebay- Satz und KU

  1. #1
    TP-Newbie juergenjuergen macht alles soweit korrekt
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    Frage zu Nettorechnung bei ebay- Satz und KU

    Hallo,

    ich bin neu hier und möchte mich erstmal bedanken dass es so ein Forum gibt.

    Ich bin heute zufällig auf etwas gestoßen was mich sehr beunruhigt.
    Ich war 2009 und 2010 KU und habe nun mitbekommen dass ich auf alle Gebührenrechnungen Umsatzsteuer bezahlen muss!?
    Dies ist ja ein weiterer Ausgabeposten der sich sehr auswirkt!
    Ist dies gesetzlich korrekt?? Gibt es Möglichkeiten seine UStID rückwirkend bis 2009 zu bekommen wenn erst 2011 beantragt?
    ODER besser sich Nettorechnungen rückwirkend ausstellen lassen??
    Wie lange geht dies und was sind die Voraussetzungen??


    Der andere Grund warum ich schreibe ist folgender Satz bei ebay zum Erhalt der Nettorechnung:



    Bei allen Transaktionen, die in Zusammenhang mit diesem Verkäuferkonto durchgeführt werden, handelt es sich um geschäftliche Transaktionen, die nach geltendem Recht von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese Befreiung von der Mehrwertsteuer entbindet Sie nicht von der Pflicht, fällige Mehrwertsteuerbeträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben.


    Ist nicht jeder Artikel den man verkauft IMMER umsatzsteuerpflichtig oder auf was bezieht sich dieser Satz!?

    Wie lange rückwirkend kann man eine Nettorechnung bekommen?

    Viele Grüße und Dank

    J.
    Geändert von juergenjuergen (01.06.2011 um 10:44 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von juergenjuergen Beitrag anzeigen
    Ist dies gesetzlich korrekt??
    Ja, und das Thema haben wir hier auch regelmäßig. Mit der Suche findest du zig Threads dazu...

    Gibt es Möglichkeiten seine UStID rückwirkend bis 2009 zu bekommen wenn erst 2011 beantragt?
    Nein, eine USt gilt nie IMO rückwirkend.

    ODER besser sich Nettorechnungen rückwirkend ausstellen lassen??
    Wie lange geht dies und was sind die Voraussetzungen??
    Da es keine rückwirkende Ust-ID gibt, stellt dir ebay auch rückwirkend keine Nettorechnungen aus.

    Ist nicht jeder Artikel den man verkauft IMMER umsatzsteuerpflichtig oder auf was bezieht sich dieser Satz!?
    Der Satz bezieht sich auf den Umstand, wegen dessen du hier schreibst - du bist für die USt-Versteuerung in Deutschland verantwortlich.

    Wie lange rückwirkend kann man eine Nettorechnung bekommen?
    Das hatten wir schon - m.M. nach gar nicht. Dein Ansprechpartner wäre aber ebay.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie juergenjuergen macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy und vielen Dank!

    Wenn ich es aber richtig mitbekommen habe weiß es mindestens jedes zweite FA und St-Berater auch nicht..
    Aber zumindest rückwirkend bis 01.01. kann man diese auf jeden Fall bekommen wenn man dort die USt-ID schon hatte. Sollte ich dann die 1.Quartalsmeldung rückwirkend korrigieren oder erst mit der Jahresumsatzsteuermeldung (habe mal gehört dass man eine Nachrüufung bekommen kann wenn man korrigierte abgibt-habe hierzu im Moment keine Zeit und Lust).
    Hät eigentlich schonmal versucht als KU gegen diese Vorschrift vorzugehen, denn wenn man beispielsweise 2500 EUR Ebaygebühren hat und darauf die UST bezahlen soll, Wahnsinn! Wären dies in diesem Fall eigentlich 2500+19%=475EUR oder 2500:1,19=399,16EUR?
    Also sollte man IMMER die Nettorechung beantragen, der Satz ist aber total irreführend! Wieso sollen alle Transaktionen von der USt befreit sein, dass kann man total anders verstehen....
    Vielen Dank und schönen Tag

    J.

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